Situationen nach Studium als BEamtenkind

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Matze
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Situationen nach Studium als BEamtenkind

Beitragvon Matze » 15.06.2009, 18:37

Hallo zusammen,

hätte bzgl der Krankenversicherung nach dem Studiu die ein oder andere Frage und wäre für Hilfe dankbar.

Bin zur Zeit noch Student und privat über meine Eltern mitversichert.
Mir stellt sich nun die Frage, wie es weiter geht, wenn das Studium beendet ist.

Ich muss mich ja auf jeden FAll nach dem Studium versichern, da hierzu die Pflicht besteht.

Was würde passieren, wenn ich arbeitslos werde und mich
a) arbeitslos melde
b) nicht melde

Muss ich mich dann gesetzlich oder privat weiterversichern ?

Was würde passieren, wenn ich eine Anstellung finde. Werde ich dann automatisch gesetzlich versichert, oder könnte ich auch privat versichert werden ?

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

Danke

Matze

Frank
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Beitragvon Frank » 15.06.2009, 19:32

Hallo Matze,

nach dem Studium bleibst du privat versichert, wenn du nicht Anspruch auf ALG 1 hast oder dir einen versicherungspflichtigen Job (mehr als 400 EUR mtl.) suchst.

Wenn du eine Anstellung findest, bist in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. In die Private geht es erst dann wieder, wenn du 3 Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.600 EUR brutto p.a. verdienst.

Gruß
Frank

Matze
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Beitragvon Matze » 15.06.2009, 20:33

Hallo Frank,

danke erstmal für die Antwort.

Du hast geschrieben, wenn man nicht Anspruch auf ALG 1 hat. Wenn das nicht der FAll ist, und man nur ALG 2 bekommt, ist doch eine private Versicherung kaum noch zu bezahlen oder ? Wovon soll das bezahlt werden ?

Und noch eine weitere Situation:

Wie wäre es, wenn ich nach dem Bachelor eine Praktikum absolviere, mich dafür gesetzlich versichern müsste, und danach ein Masterstudium aufnehmen würde. Ich hätte mich dann ja gesetzlich versichert, für das Studium wäre ein Wechsel in die gesetzliche aber nicht möglich, da ich ja von der Versicherungspflicht ganz zu Beginn meines Studiums befreit wurde.
Aber wenn ich mich einmal gesetzlich versichert habe(im Rahmen des PRaktikums), komme ich da doch so schnell auch nicht raus. Ist doch irgendwie ein Teufelskreis.

Beste Grüße
Matze

Frank
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Beitragvon Frank » 16.06.2009, 11:15

Hallo Matze,

zum Thema ALG und private Krankenversicherung kannst du mal hier gucken.

Wenn du dich im Studium von der Versicherungspflicht befreit hast, gilt diese Befreiung für die gesamte Studiendauer, auch nachfolgende Studien.

Matze
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Beitragvon Matze » 16.06.2009, 13:22

Frank hat geschrieben:
Wenn du dich im Studium von der Versicherungspflicht befreit hast, gilt diese Befreiung für die gesamte Studiendauer, auch nachfolgende Studien.


Ja das war mir soweit klar, wie ist es aber, wenn ich jetzt während des STudiums ein Praktikum absolvieren will, dass au Grund von Dauer und Entlohnung versicherungspflichtig ist. Muss dass dann über die Privatversicherung laufen ? Habe mal gelesen man müsste dann in die gesetzliche. Aber ich kann ja nicht immer hin und her springen.

Gruß

Frank
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Beitragvon Frank » 16.06.2009, 13:58

Vorgeschriebene Zwischenpraktika (wie in den sozialwissenschaftlichen BA- und MA-Studiengängen vorgesehen), sind in allen Zweigen der Sozialversicherung (unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes) nicht versicherungspflichtig.

Bei einem freiwilligen Praktikum sieht es aber anders aus. Da greift die Versicherungspflicht.

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Beitragvon Matze » 16.06.2009, 14:10

Frank hat geschrieben:Bei einem freiwilligen Praktikum sieht es aber anders aus. Da greift die Versicherungspflicht.


Ja das weiß ich auch schon :wink:

Es geht ja darum wie ich mich dann versichern muss.

Ich mach dann beispielsweise ein Praktikum Vollzeit über drei Monate während des STudiums. Eigentlich bin ich für das Studium versicherungsbefreit, werde dann aber aufgrund des PRaktikums versicherungspflichtig, wie du ja oben auch geschrieben hast. Muss ich dann in die Gesetzliche oder muss ich in der PRivaten bleiben.

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Beitragvon Frank » 16.06.2009, 14:19

Versicherungspflicht bedeutet: Du mußt in die GKV.
Deine PKV stellst du auf Anwartschaft.

Nachdem Praktikum aktivierst du wieder die PKV.

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Beitragvon Matze » 16.06.2009, 14:47

Super genau das ist die Antwort auf meine Frage. Vielen Dank dafür.

ABer noch einen Nachtrag: Ist es nicht unüblich für eine so kurzen Zeitraum in die GKV zu wechseln. Normalweise muss man dann doch 18 Monate drin bleiben ?

Vielen Dank für deine umgehende Hilfe.

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Beitragvon Frank » 16.06.2009, 14:59

Richtig normalerweise, aber gesetzliche Bestimmungen sind selten normal :-)

Da du nach dem Praktikum wieder Student bist, der sich für das Studium befreien ließ, kannst du als Student nicht in die GKV zurück.

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Beitragvon Matze » 16.06.2009, 15:10

Ok :). Nochmals vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.

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Beitragvon Matze » 25.06.2009, 11:03

Ich hätte noch mal eine weitere Frage.

Warum sind Unternehmen im so gewillt darauf, das PRaktikanten den Studentenstatus haben.

Wenn man ein längeres Praktikum 3-6 Monate macht, dann liegt das ja nicht mehr nur in den Semesterferien. Und wenn man dann anständig bezahlt wird, dann fallen doch auch Versicherungszahlungen an. Diese Versicherungzahlungen höre ich immer als Grund, dass wohl nur ungerne Nichtstudenten eingestellt werden.

Habe ich hier was übersehen ?

Gruß


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