Werksstudententätigkeit bei bestehender studentischer KV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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bettal
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Werksstudententätigkeit bei bestehender studentischer KV

Beitragvon bettal » 16.06.2009, 18:43

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dij
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Beitragvon dij » 17.06.2009, 00:56

Solange das Studium noch die „Hauptbeschäftigung“ ist, ändert sich nichts; die Werkstudententätigkeit ist dann versicherungsfrei, d.h. es wird kein Krankenversicherungsbeitrag einbehalten, und die Versicherung muß wie bisher auf anderem Wege abgedeckt werden.


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