Seite 1 von 1

Werksstudententätigkeit bei bestehender studentischer KV

Verfasst: 16.06.2009, 18:43
von bettal
--edit--

Verfasst: 17.06.2009, 00:56
von dij
Solange das Studium noch die „Hauptbeschäftigung“ ist, ändert sich nichts; die Werkstudententätigkeit ist dann versicherungsfrei, d.h. es wird kein Krankenversicherungsbeitrag einbehalten, und die Versicherung muß wie bisher auf anderem Wege abgedeckt werden.