Hallo!
Ich weiss nicht, ob das Thema schon hier irgendwo zu finden ist, über die Suchfunktion hab ich jedaoch nichts aktuelles gefunden.
Mein Fall:
Ich bin Student im 14. Fachsemester, 26 Jahre alt.
Ich bin geringfügig Beschäftigter und habe pro Monat nicht einmal 400 Euro zur Verfügung.
Bisher war ich bei der AOK gesetzlich selbst versichert bei einem Monatsbeitrag von etwa 66€.
Ab dem nächsten Semester kann ich mich nun aber nicht mehr als Student bei denen versichern, da diese Tarife nur bis zum 14. Semester gelten.
Die AOK bietet wohl eine 6monatige Übergangslösung an, nennt aber nirgends die Tarife hierzu. Eine normale Weiterversicherung bei denen würde mich etwa 135€ kosten, was ich unmöglich aufbringen kann.
Hat vielleicht irgendjemand Alternativen oder Vorschläge?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß
Billy
Versicherung ab dem 14. Semester
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Versicherung ab dem 14. Semester
Billy hat geschrieben:Hallo!
Ich weiss nicht, ob das Thema schon hier irgendwo zu finden ist, über die Suchfunktion hab ich jedaoch nichts aktuelles gefunden.
Mein Fall:
Ich bin Student im 14. Fachsemester, 26 Jahre alt.
Ich bin geringfügig Beschäftigter und habe pro Monat nicht einmal 400 Euro zur Verfügung.
Bisher war ich bei der AOK gesetzlich selbst versichert bei einem Monatsbeitrag von etwa 66€.
Ab dem nächsten Semester kann ich mich nun aber nicht mehr als Student bei denen versichern, da diese Tarife nur bis zum 14. Semester gelten.
Die AOK bietet wohl eine 6monatige Übergangslösung an, nennt aber nirgends die Tarife hierzu. Eine normale Weiterversicherung bei denen würde mich etwa 135€ kosten, was ich unmöglich aufbringen kann.
Hat vielleicht irgendjemand Alternativen oder Vorschläge?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß
Billy
Hallo,
dieser Beitrag für dieses "Übergangssemester" liegt in etwa zwischen den Studententarif und dem niedrigsten Beitrag für freiwillig Versicherte.
Eine Alternative wäre nur eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit, also mindestens 401,00 € Brutto regelmässig oder die kostenlose Familienversicherung - dazu bedarf es aber einer Ehefrau/Ehepartners.
Gruß
Czauderna
Öhm, Czauderna, bist Du sicher, dass Billy durch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt von mehr als 400,00 Euro sozialversicherungspflichtig wird.
Er ist ja immerhin weiterhin ordentlicher Student und da kommt doch die Versicherungsfreiheit gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V zum tragen, oder etwa nicht?
D.h., dieser Job würde Billy nicht krankenversicherungstechnisch bringen!
Er ist ja immerhin weiterhin ordentlicher Student und da kommt doch die Versicherungsfreiheit gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V zum tragen, oder etwa nicht?
D.h., dieser Job würde Billy nicht krankenversicherungstechnisch bringen!
Rossi hat geschrieben:Öhm, Czauderna, bist Du sicher, dass Billy durch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt von mehr als 400,00 Euro sozialversicherungspflichtig wird.
Er ist ja immerhin weiterhin ordentlicher Student und da kommt doch die Versicherungsfreiheit gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V zum tragen, oder etwa nicht?
D.h., dieser Job würde Billy nicht krankenversicherungstechnisch bringen!
Hallo Rossi,
sicher kann er versicherungspflichtig werden - zum einen wenn sich das Studium der Tätigkeit zeitlich unterordnet - dürfte ein Leichtes sein dies möglich zu machen
und zum andern - wenn ihn der Arbeitgeber anmeldet und die Beiträge entrichtet - fragt die Kasse grundsätzlich nach ob ein Arbeitnehmer eventuell
neben seiner Tätigkeit auch noch studiert ?? - zumal er sich dann im 15. Fachsemester befindetet - also die 25. mindestens erreicht wenn nicht sogar überschritten hat ??
Mit Sicherheit nicht
Gruß
Czauderna
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