E 104

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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empi
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E 104

Beitragvon empi » 06.07.2009, 17:38

Hallo, ich hoffe, dass ich hier Hilfe für mein Problem finde. Es geht um folgendes:

Ich komme aus Bulgarien, bin aber seit 2002 in Deutschland, wo ich studiere und krankenversichert bin. Da ich Studentin bin, werde ich aber auch automatisch durch den bulgarischen Staat bis zur Vollendung meines 26. Lebensjahres kostenlos krankenversichert (nicht über die Familie). Ich werde daher doppelt versichert, was seit dem Eintritt von Bulgarien in die EU im Januar 2007 gegen EU Recht verstoßt.
Ich hab mich diesbezüglich bei meiner bulgarischen Krankenkasse und auch bei 2 deutschen gesetzlichen Krankenkassen erkundigt. Mir wurde erklärt, dass ich das in Deutschland bereits gezahlte Geld für den Zeitraum von 1.1.2007 bis jetzt zurückerstattet bekommen kann. Dafür bräuchte ich das E 104 Dokument von meiner bulgarischen Krankenkasse. Das Dokument habe ich auch bekommen und ich hab es meiner deutschen Krankenkasse vorgelegt, die es aber leider nicht akzeptieren will und verlangt von mir E 106 oder E 109. E 106 und E 109 sind aber für Leute, die über die Eltern versichert sind und bei mir ist das nicht der Fall. Meine Krankenkasse will das aber nicht verstehen.
Viele Freunde von mir haben aufgrund E 104 ihr Geld von den anderen 2 Krankenkassen problemlos zurückbekommen, aber meine Krankenkasse kennt sich entweder wirklich nicht aus oder sie macht es absichtlich.
Wie sollte ich in dieser Situation vorgehen? Weiss jemand vielleicht, wo ich einen Gesetz oder eine Regel darüber finden kann, so dass ich meiner Krankenkasse beweisen kann, dass ich Recht habe.

Danke im voraus.

empi
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Beitragvon empi » 09.07.2009, 14:50

Keiner, der etwas darüber weiss?


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