Priv. versichert, in gesetzl. Versicherung für 1 Monat?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Judy
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Priv. versichert, in gesetzl. Versicherung für 1 Monat?

Beitragvon Judy » 12.07.2009, 21:56

Hallo,
meine Tochter über die Eltern privat versichert und hat jetzt zwischen Abitur und Studium für ein Monat einen Job angenommen (bisher hat sie dort nur als Aushilfe stundenweise gearbeitet). Soviel ich bisher gelesen hatte, muss sie dann keine Krankenversicherungsbeiträge in die gesetzl. Kasse zahlen, da der Vertrag ja nur 4 Wochen läuft.
In dem Arbeitsvertrag steht jetzt aber folgender Satz: Es tritt Sozialversicherungspflicht in dem oben genannten Zeitraum ein. Für privat Versicherte Aushilfen muss eine gesetzliche Krankenkasse gewählt werden. Aushilfen, die bisher in der Familienversicherung versichert gewesen sind, scheiden dort aus und müssen sich selbst nach der Beendigung des oben genannten Zeitraums wieder um die Aufnahme in der Familienversicherung kümmern.

Muss sie jetzt tatsächlich die Versicherung für 1 Monat wechseln? Falls ja, kann sie dann problemlos zurück in die private, ohne irgendwelche Nachteile?

Meine Vermutung ist, dass der Vordruck hauptsächlich für längerfristige Verträge benutzt wird, und der Passus auf sie gar nicht zutrifft, aber ich wäre halt gerne sicher.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.07.2009, 14:14

Hallo,

Üben Abitu­ri­enten nach Aushän­digung des Abschluss­zeug­nisses vor Aufnahme ihres Studiums eine im voraus auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzte Beschäf­tigung aus und ist nicht erkennbar, dass vor Beginn des Studiums noch eine weitere Beschäf­tigung aufge­nommen werden soll, ist diese Beschäf­tigung nicht als berufs­mäßig anzusehen.

Ich denke, das hilft weiter - keine Sozialversicherungspflicht.

Gruß

Czauderna

Judy
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Beitragvon Judy » 13.07.2009, 15:06

Der Arbeitgeber sagt aber, dass Versicherungspflicht besteht. Wohl weil sie während des ganzen Jahres schon dort als Aushilfe (unter 400 Euro) gearbeitet hat.
Die private Versicherung bietet nun eine "kleine Anwartschaft" an, damit die Versicherung danach wieder aufgenommen werden kann. Sollte man das machen? Oder lieber die private das eine Monat zusätzlich laufen lassen?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.07.2009, 18:08

Hallo,
da sollte sich der Arbeitgeber mal bei einer Krankenkasse seines Vertrauens schlau machen.

Mit dem beginn des Studiums tritt die Krankenversicherungspflicht als Student ein was grundsätzlich mit einem Wechsel in die GKV
verbunden ist.

Man kann sich aber auch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen.
Einen formlosen Antrag stellen und den NAchweis der PKV über eine bestehende Vollversicherung (incl. Pflege) beifügen - dann kann man während der Dauer des Studiums in der PKV verbleiben.

Gruß

Czauderna


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