Wie lange muss Werkstudent sich selbst versichern?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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DerSaxe
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Wie lange muss Werkstudent sich selbst versichern?

Beitragvon DerSaxe » 13.07.2009, 14:27

Hallo zusammen,

ich hab mich schon eingehend zum Thema Familienversicherung hier im Forum und anderswo informiert, aber denke, dass mein Fall bzw. meine Fragen noch nicht geklärt sind.

Ich bin Student, noch keine 25 Jahre und bei meinem Vater Familienversichert.

Vor ein paar Tagen kam von seiner Krankenkasse ein Brief, in dem sie einen Verwaltungsakt ankündigt der für mich rückwirkend zum 15.02.2008 die Familienversicherung beendet, da ich seit dem 16.02.2008 als Werkstudent tätig bin und mein daraus resultierendes Gesamteinkommen über den zulässigen 355€ (2008) bzw. 360€ (2009) ist. Beiliegend war auch gleich ein Aufnahmeantrag für mich in die Krankenversicherung für Studenten ab dem 16.02.2008
Nun hab ich einige Tage Zeit um mich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Damit ich das tun kann hätte ich vorher noch ein paar Fragen die mir hier hoffentlich jemand beantworten kann.

Zuerst noch ein paar Details zu meinen Werkstudentenverträgen:
    16.02.2008 – 29.08.2008 10 h pro Woche, 460 € Monat (laut Vertrag)
    Verlängerung bis 31.12.2008 10 h pro Woche 460 € Monat; und im August und September (Semesterferien) Verdoppelung der Stunden.
    Insgesamt durch Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen kam ich 2008 auf ca. 7100 €
    Verlängerung bis 28.02.2009 10 h pro Woche 460 € Monat
    Neuer Vertrag vom 01.03.2009 – 31.05.2009 7 h pro Woche 322 € Monat
    Verlängerung bis 30.06.2009 7 h pro Woche 322 € Monat
    Verlängerung bis 31.07.2009 7 h pro Woche 322 € Monat
Das sollten alle wesentliche Fakten gewesen sein.

Ich geh davon aus, dass ich mich auf jedenfall innerhalb von 2008 selbst versichern muss, daher zielen alle Fragen darauf ab inwieweit ich die Zeit minimieren kann:

Ende der Familienversicherung:
    Kann ich argumentieren, dass die Mitversicherung erst mit dem 01.04.2008 beendet ist, da ich ja erst dann regelmäßig (mehr als zweimal) über 355€ bin, bzw. erst mit dem 01.05.2008, da ich im Februar durch den halben Monat noch nicht über 355€ gekommen bin? Das wird vermutlich nicht gehen, da die 460€ Gehalt im meinem Vertrag stehen (wird wohl als regelmäßig gelten?)
Wiedereinstieg in die Familienversicherung:
    Ich kann doch zum 01.03.2009 wieder in die Familienversicherung wechseln, da ich ab da wieder unter dem zulässigen Betrag bin?

    Ist es eventuell auch schon möglich ab dem 01.01.2009 wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
    Meiner Meinung nach, müsste der Zeitraum vom 01.01.2009 -28.02.2009 als geringfügige Beschäftigung gelten, da die Dauer auf 2 Monate innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt ist (Geringfügige Beschäftigung nach §8 Abs 1 Satz 1 SGB IV). Als geringfügig Beschäftigter darf ich 400 € im Monat verdienen ohne aus der Familienversicherung zu fliegen. Zwar bin ich mit 460€ noch über dieser Grenze, jedoch darf ich noch die Werbungskostenpauschale von 920 € (per anno) anteilig anrechnen (also ca 76 €). Damit wäre ich unter den 400€ und müsste schon ab dem 01.01.2009 wieder in die Familienversicherung dürfen?

Wäre toll wenn mir hier jemand die Fragen beantworten könnte, oder hab ich noch was wichtiges übersehen/vergessen?

Danke schonmal!

Noch zwei Fragen die nicht weiter wichtig sind, aber mich interessieren:
    Laut dem schreiben hab ich die Möglichkeit mich zu den Tatsachen zu äußern. Falls ich dies tue solle ich doch bitte auch eine Stellungnahme von meinem Arzt beilegen? Was soll mein Arzt dazu sagen können, oder ist der Passus einfach in der verwendeten Wordvorlage enthalten?

    Das Versäumnis die Einkommensverhältnisse nach §10 Abs 6 SGB V zu melden liegt doch bei meinem Vater (das Mitglied), könnte ich dann nicht die Beiträge die ich jetzt unverschuldet (woher soll ich wissen, dass mein Vater meine Einkommensänderungen melden muss) zahlen muss von ihm zurückverlangen? (Hab ich nicht vor)

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