Hallo,
ich sitze nun schon einige Stunden vorm Computer und versuche Infos über die Krankenversicherungspflicht für Studenten zu suchen.
Hier mein Problem:
Ich bin zur Zeit noch über meinen Vater krankenversichert ( Beihilfe + Privat).
Zur Zeit habe ich einen Hilfsjob das ganze Jahr an der Uni bei dem ich um die 230€ im Monat verdiene. Während des Semester habe ich noch für 12 Wochen einen Tutorjob an der Uni bei welchem ich 144€ verdiene.
Zusätzliche habe ich noch ein anderes Jobangebot bekommen bei welchen ich flexibel arbeiten kann wie es mir gefällt. Im Moment komme ich mit den beiden Jobs nicht über 400€. Wenn ich nun aber den neuen Job anfange werde ich über den 400€ liegen. Die Beihilfe meines Vaters versichert mich solange ich im Jahr unter 76xx€ liege, was ich auf jedenfall werde.
Meine Frage: Wenn ich jetzt über die 400 monatlich komme, ist dann die Familienmitversicherung futsch und muss ich mich dann pflichtversichern? Die Beihilfe versichert mich ja noch.
Und werden den 400€ wirklich monatlich gesehen oder wird vom Jahresgehalt auf das monatliche Gehalt geschlossen?
Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe! Ist echt furchtbar diese ganze Bürokratie...
Bjoern
HILFE!!! Krankenversicherungspflicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
da gibt es nur Eines - bei einer Gesetzlichen Krankenkasse vorbeischauen und denen genau die Beschäftigungsverhältnisse und die dazugehörigen Einkommen erläutern. Die Kasse entscheidet dann ob Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt oder nicht.
Wenn nicht, dann musst Du dich weiter in der PKV versichern.
Wenn ja - dann wirst du als Arbeitnehmer pflichtversichert.
Gruß
Czauderna
da gibt es nur Eines - bei einer Gesetzlichen Krankenkasse vorbeischauen und denen genau die Beschäftigungsverhältnisse und die dazugehörigen Einkommen erläutern. Die Kasse entscheidet dann ob Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt oder nicht.
Wenn nicht, dann musst Du dich weiter in der PKV versichern.
Wenn ja - dann wirst du als Arbeitnehmer pflichtversichert.
Gruß
Czauderna
Die 400€ Grenze (die nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gilt, ansonsten sinds 350€) ist nur für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung.
In der Beihilfe und privaten Krankenversicherung gibt es ein ähnliches Konstrukt wie die Familienversicherung nicht. Hier wird jede Person immer als eigenständige Person betrachtet, es existiert für jden Versicherten im Prinzip ein eigener Vertrag, auch wenn diese für Kinder häufig an den Vertrag des Elternteiles angegleidert sind.
Die Bedingungen für die Beihilfe ist auch nur interessant ob es sich um eine Versicherung bestehend aus Beihilfe + private Restversicherung oder ausschließliche private Versicherung handelt.
Ob deine bisherige Versicherung korrekt ist, oder nicht, bemisst sich alleine an der Frage ob du deinen Studenstatus durch ggf. zuviel Arbeit verlierst oder eben nicht.
Hier gibt es aber keine Verdienstgrenze, sonder es kommt ausschließlich darauf an dass das Studieren dein Hauptsächlicher Lebensinhalt ist und die Erwerbstätigkeit dem deutlich untergeordnet ist.
Hier setzt man als Grenze 20 Wochenstunden an, bleibst du bei höchstens 20 Wochenstunden bist du Student, der nebenbei arbeitet, bist du darüber, dann bist du Arbeitnehmer, der nebenbei studiert.
Für die Semesterferien gelten ggf. andere Grenzen.
Sollte durch zu viel Erwerbstätigkeit der Studentenstatus verloren gehen, so bist du gnaz normaler Arbeitnehmer, der der Sozialversicherungspflicht unterliegt, das gilt dann für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Gruß
In der Beihilfe und privaten Krankenversicherung gibt es ein ähnliches Konstrukt wie die Familienversicherung nicht. Hier wird jede Person immer als eigenständige Person betrachtet, es existiert für jden Versicherten im Prinzip ein eigener Vertrag, auch wenn diese für Kinder häufig an den Vertrag des Elternteiles angegleidert sind.
Die Bedingungen für die Beihilfe ist auch nur interessant ob es sich um eine Versicherung bestehend aus Beihilfe + private Restversicherung oder ausschließliche private Versicherung handelt.
Ob deine bisherige Versicherung korrekt ist, oder nicht, bemisst sich alleine an der Frage ob du deinen Studenstatus durch ggf. zuviel Arbeit verlierst oder eben nicht.
Hier gibt es aber keine Verdienstgrenze, sonder es kommt ausschließlich darauf an dass das Studieren dein Hauptsächlicher Lebensinhalt ist und die Erwerbstätigkeit dem deutlich untergeordnet ist.
Hier setzt man als Grenze 20 Wochenstunden an, bleibst du bei höchstens 20 Wochenstunden bist du Student, der nebenbei arbeitet, bist du darüber, dann bist du Arbeitnehmer, der nebenbei studiert.
Für die Semesterferien gelten ggf. andere Grenzen.
Sollte durch zu viel Erwerbstätigkeit der Studentenstatus verloren gehen, so bist du gnaz normaler Arbeitnehmer, der der Sozialversicherungspflicht unterliegt, das gilt dann für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Gruß
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