Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit und Privatversicherung?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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AlexS
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Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit und Privatversicherung?

Beitragvon AlexS » 22.10.2009, 14:47

Hallo

Momentan bin ich (24) bei meinem Vater privat familienversichert (KVB).
Hier gibt es eine Sonderregelung, dass ich auch bis 27+Grundwehrdienst (waren bei mir 9 Monate) mitversichert bleiben kann. Nächstes Jahr bin ich voraussichtlich mit dem Bachelor fertig. Geplant war danach entweder eine "Auszeit" zum Arbeiten, oder direkt ein Master-Studium. Mein Problem dabei ist folgendes:

1) Sollte ich mit knapp 28 noch nicht fertig sein, falle ich ja aus der Versicherung raus. Wo könnte ich mich dann versichern lassen - ich habe noch nie länger gearbeitet und "nur" einen 400 Euro Job. Soweit ich das verstanden habe, könnte ich mir eine Privatversicherung zu einem bestimmten Tarif suchen. Die jetzige Versicherung meinte zu meinem Vater, dass sie mich nicht übernehmen könnten (wie gesagt, Versicherung für ehemalige Beamte der Bundesbahn). `Müssen sie aber per Gesetz, richtig?

2) Was geschieht, wenn ich während dem Studium z.B. einen Unfall habe und arbeitsunfähig (oder eine sonstige, "teure" Erkrankung bekomme) bin. Aus der privaten Krankenversicherung würde ich rausfallen (ist auch nur für ehemalige Beamte), in eine gesetzliche könnte ich nicht rein, weil ich nie gearbeitet habe. Wo wäre ich in diesem Fall versichert?

3) Was geschieht, wenn ich nach dem Bachelor eine Arbeitsstelle finde, mich gesetzlich versichere und z.B. nach 3 Monaten Arbeit arbeitsunfähig werde. Ich habe dann ja nicht 12 Monate am Stück gearbeitet, würde ich rausfallen? Wenn ja, was dann?

Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ich habe zwar nicht vor "arbeitsunfähig" bzw. krank zu werden, aber dennoch belastet mich der Gedanke, dass ich in diesem Fall womöglich nicht versichert wäre. Hab zwar schon andere Beiträge durchsucht, aber so richtig was darauf gefunden hab ich leider nicht.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.10.2009, 18:09

Oh weia, KVB, herzlichen Glühstrumpf.

Ich bezeichne die KVB als Exotenverein. Sie ist weder eine gesetzliche noch priv. Versicherung. Die KVB ist eine Sozialeinrichtung für die ehemaligen Bundesbahner.

Nach meiner Kenntnis ist es richtig, dass ausscheidenden Kinder nicht mehr in die KVB aufgenommen werden. Jenes ist - glaube ich zumindest - in deren Satzung so geregelt. Es soll den Hintergrund haben, dass die KVB auf dem sog. absterbenden Ast ist; d. h., die Mitglieder werden immer weniger - es kommen ja keine neuen Bundesbahnbeamten mehr - und irgendwann wird der Laden vermutlich dicht gemacht. Deswegen keine neue Kunden.

Wenn es soweit ist, dass Du aus der KVB ausscheidest, solltest Du noch einmal hier im Forum posten.

Beim BSG liegt nämlich ein Fall vor, wo ein Kunde auch bei der KVB Mitglied war und nach dem Ausscheiden die Aufnahme in der GKV begehrt.

Hintergrund hierfür ist, jeder soll dort versichert sein, wo er zuletzt war. Will heissen entweder bei der priv. Kv. oder bei der gesetzlichen Kv. Und genau darum geht es, ist die KVB eine priv. Kv? Die KVB unterliegt ja nicht einmal dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG); deswegen kann es auch keine priv. Kv. sein, so zumindest die Klagebegründung.

Wenn das BSG auch so sieht, kommst Du in die GKV rein. Zwar bist Du in Deinem Leben weder privat (KVB keine priv. Kv.) noch gesetzlich versichert gewesen, aber in dieser Konstellation kommst Du in die GKV als versicherungspflichtiges Mitglied rein, sofern Du zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der KVB bspw. nicht hauptberuflich selbständig oder Beamter bist.

Es wird wohl noch 2 Jährchen dauern, bis das BSG diese Entscheidung triftt. Dann haben wir aber Klarheit und können vernünftig den Sachverhalt hier klären.

AlexS
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Beitragvon AlexS » 22.10.2009, 18:59

Danke erstmal für die Antwort.

Momentan schwanke ich noch, ob ich nach dem Studium erst einmal arbeiten gehen will, oder direkt weiter auf Master studiere.
Sollte ich arbeiten gehen, falle ich ja schon Ende nächsten Jahres raus, wobei ich dann ja auch direkt in eine GKK kommen würde. Wäre vermutlich die Alternative, die weniger Nerven kostet ;)

Studiere ich direkt weiter, so wird dies ja voraussichtlich erst im letzten Semester relevant werden (also in 3 Jahren..) und ich könnte mir ja für 6 Monate eine private Versicherung suchen oder - falls das am BSG durchkommt, eben direkt ne gesetzliche. Aber halt alles unter der Voraussetzung, dass ich arbeitsfähig bleibe (rein statistisch gesehen sollte ich mir da ja keinen Kopf machen, aber man macht sich halt dennoch Gedanken...). Wäre es denn wirklich denkbar, dass man im Zweifelsfall garkeine Versicherung mehr hätte, oder wäre die KVB da einfach in der Pflicht in den sauren Apfel zu beißen?

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Beitragvon Vergil09owl » 22.10.2009, 19:06

Ne, eigentlich auch wieder nicht. soweit wie ich das sehe studierst du ja noch weiter, jo jetzt kommt meine Frage bist du von der Versicheungspflicht als Student befreit?

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Beitragvon AlexS » 22.10.2009, 19:18

Ja bin von der Versicherungspflicht befreit und "privat" versichert.
Studiere noch nen knappes Jahr auf Bachelor, danach eben Master oder Arbeiten (und irgendwann später Master)

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Beitragvon Vergil09owl » 22.10.2009, 19:26

Gut das heißt also das du dich jetzt privat versichern mußt, da ja grundsätzlich Versicherungspflicht besteht. Das heißt also meiner Meinung nach du müßtest dich jetz privat versichern, solange du studierst.

Gruß

Jochen

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Beitragvon Rossi » 22.10.2009, 21:32

Das ist natürlich klar, bis zum Ende des Studium keine Chance auf die GKV.

Aber wenn das Studium zu Ende ist, verliert der Befreiuungsantrag doch wohl seine Wirkung, oder? Und dann rutscht Du auch sofort aus der KVB raus.

Und dann geht es nämlich los.

Die Vorinstanzen haben die GKVén verknackt, die Kunden zu nehmen - ist zumindest mein Kenntnisstand! Dann sehen wir mal, was Kassel sagt!?

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Beitragvon AlexS » 22.10.2009, 22:31

Ja, wenn ich arbeite bin ich eh in ner gesetzlichen drin, sofern ich nicht irgendwie über dem bestimmten Verdienst liege (meines Wissens nach).
Hast du zufällig ne Quelle parat, wo man das immer aktuell nachschlagen kann? Werden die Fälle im Internet veröffentlicht (wie beim EUGH)?

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Beitragvon Rossi » 22.10.2009, 22:53

Wobei mit der Arbeit musst Du ein wenig aufpassen.

Wenn Du jetzt - während des Studiums - eine Beschäftigung aufnimmst und dieses bpsw. unterhalb von 20 Wochenstunden liegt, dann ist diese Beschäftigung nicht Kv/Pv-pflichtig, obwohl der Verdienst vielleicht oberhalb von 400,00 Euro liegt. Jenes hängt damit zusammen, dass Du Student bist, und diese Beschäftigung dann sozialversicherungsfrei ist. Ferner muss man die damalige Befreiuung beachten.

Also mit der Beschäftigung und der GKV klappt es voraussichtlich erst nach dem Studium.

Was die BSG Entscheidung mit der KVB angeht, so gibt es dort keine zentrale Quelle.

Man kann sich vom BSG einen Newsletter bestellen, dann bekommst Du alle Entscheidungen. Aber jenes willst Du vermutlich nicht. Es geht nur um die KVB Entscheidung.

Aber wir leben im Zeitalter des Internets; da kommst Du schnell hinter!

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Beitragvon AlexS » 22.10.2009, 22:59

Hm ok das wusste ich nicht. Ich dachte immer die 400 Euro wären relevant, nicht die Arbeitszeit. Aber spielt für mich auch nicht wirklich eine Rolle, arbeiten werde ich ohnehin dann Vollzeit oder mindestens 20h.
Wenn ich aber beispielsweise den Bachelor-Abschluss mache, dann 12 Monate arbeiten gehe und danach mit dem Master-Studium beginne..in welcher Versicherung bin ich dann (gilt hier immer noch die Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums?)

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Beitragvon Vergil09owl » 23.10.2009, 09:18

Die Befreiung gilt leider für die gesamte Dauer des Studiums.

AlexS
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Beitragvon AlexS » 23.10.2009, 14:00

Sprich ich müsste mich in der Zeit dann wieder privat versichern und nach dem Studium bin ich dann plötzlich wieder in der GKK?

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Beitragvon Vergil09owl » 23.10.2009, 14:08

Für die Dauer des Studiums ja, sofern du denn eine Beschäftigung aufnimmst wirst ,pflichtig, nach den heut geltenden Regeln, du mußt denn sehen was nächstes Jahr gilt.

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Beitragvon thlumb » 17.03.2011, 15:25

Hallo,

ich bin über google auf dieses Forum gestoßen und habe mich nun angemeldet, da ich ein sehr ähnliches Problem habe:

Ich war für die Dauer meines Studiums über meinen Vater bei der KVB versichert. Seit 28.2.2011 ist mein Studium abgeschlossen und ich bin (noch) arbeitssuchend. Eine Arbeit habe ich für Mai in Aussicht.

Für diese Zeit benötige ich natürlich eine Krankenversicherung.

Jetzt mein Problem: Bei den gesetzlichen Kassen wurde mir gesagt, dass ich nicht gesetzlich versichert werden könne, da ich ja vorher privat versichert war. Private Krankenversicherungen nehmen mich aufgrund des mangelnden Einkommens nicht auf.

Weiß vielleicht jemand von Möglichkeiten bei den Gesetzlichen unterzukommen oder hat andere Tipps für mich? Ich bin langsam echt am verzweifeln, und nun schon seit mehreren Wochen faktisch ohne Krankenversicherung.

MfG

Thomas

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Beitragvon Rossi » 17.03.2011, 17:47

Diese Aussage ist mal wieder völliger Schwachsinn:

Jetzt mein Problem: Bei den gesetzlichen Kassen wurde mir gesagt, dass ich nicht gesetzlich versichert werden könne, da ich ja vorher privat versichert war


Die KVB ist keine originäre private Krankenversicherung, sondern ein besonderes Absicherungssytem für ehemalige Bahnbeamte. Jenes hat das BSG im Janaur 2011 so entschieden. Der Kassenmitarbeiter hat keine Ahnung.

Guckst Du hier:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=11831

Hier war die Klägerin bei der Postbeamtenkrankenkasse, ebenfalls eine Sozialeinrichtung für besondere Personengruppen (ehemalige Postbeamte), aber definitiv keine private Krankenversicherung.

So, jetzt muss man gucken, was vor der KVB war! Bist Du davor vielleicht gesetzlich versichert gewesen? Vermutlich nicht; Du bist ein Leben lang in der KVB gewesen, richtig?

Dann wirst Du jetzt in der GKV gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V versicherungspflichtig. Du bist nämlich in Deutschland bislang weder gesetzlich noch privat (KVB ist keine priv. Kv.) versichert gewesen und bist nicht selbständig oder derzeit Beamter.

Also schlägt bei Dir die Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V) zu ab dem Zeitpunkt zu, wo Du aus der KVB ausgeschieden bist.

Die Klamotte kostet ca. 140,00 Ocken und Du bist im Club der Solidargemeinschaft.

Topp die Wette gilt, die Kasse wird mullen und knullen und kennt vermutlich die BSG-Entscheidung nicht!


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