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Zuzahluungsbefreiung: Einkommen=Bafög?

Verfasst: 02.01.2007, 20:53
von Andy4711
Ich bin 19 Jahre alt und wohne nicht mehr bei meinen Eltern, das heißt ich habe einen eigenen Haushalt.
Die Zuzahlungsbefreiung gibt es ja ab 2% des Bruttoeinkommens. Jetzt meine Frage. Zählt denn Bafög als Einkommen?

Wenn nicht heißt es ja, dass praktisch ein Cent schon zu viel Zuzahlung sind, da ich ja keinerlei Einnahmen habe. Oder?

Verfasst: 03.01.2007, 21:22
von Rolf
Zu den jährlichen Bruttoeinnahmen zählen alle regelmäßigen Einkünfte wie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Renten (Bruttobetrag), Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, Unterhaltszahlungen, Zinsen aus Kapitalvermögen und Mieteinnahmen oder Sozialhilfe.

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze sind die Einkünfte aller mit dem Mitglied im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie zuzahlungspflichtig sind oder nicht. Angehörige in diesem Sinne sind der im Haushalt mit dem Mitglied lebende Ehegatte/Lebenspartner und die Kinder, soweit sie familienversichert sind.

Zu den Einnahmen zählen nicht: Grundrenten, die Beschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach anderen Gesetzen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes erhalten, sowie Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Körper und Gesundheit gezahlt werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Also zählt das Bafög zu den Einnahmen.