Hallo!
Ich übe neben dem Studium eine Hauptbeschäftigung (Midijob) aus, in der ich bis zu 20h/Woche/Vorlesungszeit arbeite.
Durch die 26-Wochen-Regel konnte ich in den letzten 6 Monaten zusätzlich einen Minijob ausüben, um meine Kasse aufzubessern. Die 26 Wochen sind nun vorbei und ich habe den Minijob beendet.
Nun habe ich heute gesehen, dass Inventurhelfer gesucht werden und möchte nun wissen, ob diese Beschäftigung (wäre in dem Fall ein Minijob) noch in den Rahmen der 26-Wochen-Regel fallen würde (da ich in diesen Wochen nicht jeden Tag, sondern höchstens 2 Tage gearbeitet habe, daher nicht an allen 182 Kalendertagen zu arbeiten hatte).
Kann ich den Inventurjob annehmen, oder werde ich dadurch versicherungspflichtig?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe & lieben Gruß, Leonie
400€-Job neben Hauptbeschäftigung - 26-Wochen-Regel
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