Hallo,
ich bin 32 und fange im April an zu studieren.
Ab 01.11.11 muss ich mich selber versichern.
Ich möchte gerne in die Studentenversicherung.
Allerdings bin ich dann über 34, was kein Problem ist da ich über 2 Bildungsweg mein Abitur gemacht habe. (das sagt SG §5 satz 9).
Leider sieht die KV das anders, diese sagt ich muss das Studium unter 30 beginnen um in die" 2. Bildungsregel" zu gelangen.
Die KV begründet diese Aussage mit einem schwammigen Kommentarztext.
Der Sozialberater der BW empfiehlt das ich die KV verklage.
Hat jemand evtl. schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht ung kann mir helfen , ob sich eine Klage lohnt?
Gruß
Joerg
Soldat über 30 der nun studieren will. KLAGEN?
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Nun denn, ob das funktionieren wird, weiß ich nicht.
Auszug aus den Kommentierungen:
Bei Studenten des zweiten Bildungsweges ist für eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Voraussetzung, daß das Studium vor der Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen wird (79) . Ein Überschreiten der Altersgrenze ist nicht gerechtfertigt, wenn ein Studium erst mit 29 Jahren begonnen wurde, weil der betreffende Studiengang vorher nicht bestand (80) .
79 = BSG in SozR 3 - 2500 § 5 SGB V Nr. 8.
80 = BSG in SozR 3 - 2500 § 5 SGB V Nr. 32.
Auszug aus den Kommentierungen:
Bei Studenten des zweiten Bildungsweges ist für eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Voraussetzung, daß das Studium vor der Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen wird (79) . Ein Überschreiten der Altersgrenze ist nicht gerechtfertigt, wenn ein Studium erst mit 29 Jahren begonnen wurde, weil der betreffende Studiengang vorher nicht bestand (80) .
79 = BSG in SozR 3 - 2500 § 5 SGB V Nr. 8.
80 = BSG in SozR 3 - 2500 § 5 SGB V Nr. 32.
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