Soldat über 30 der nun studieren will. KLAGEN?
Verfasst: 30.11.2009, 17:44
Hallo,
ich bin 32 und fange im April an zu studieren.
Ab 01.11.11 muss ich mich selber versichern.
Ich möchte gerne in die Studentenversicherung.
Allerdings bin ich dann über 34, was kein Problem ist da ich über 2 Bildungsweg mein Abitur gemacht habe. (das sagt SG §5 satz 9).
Leider sieht die KV das anders, diese sagt ich muss das Studium unter 30 beginnen um in die" 2. Bildungsregel" zu gelangen.
Die KV begründet diese Aussage mit einem schwammigen Kommentarztext.
Der Sozialberater der BW empfiehlt das ich die KV verklage.
Hat jemand evtl. schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht ung kann mir helfen , ob sich eine Klage lohnt?
Gruß
Joerg
ich bin 32 und fange im April an zu studieren.
Ab 01.11.11 muss ich mich selber versichern.
Ich möchte gerne in die Studentenversicherung.
Allerdings bin ich dann über 34, was kein Problem ist da ich über 2 Bildungsweg mein Abitur gemacht habe. (das sagt SG §5 satz 9).
Leider sieht die KV das anders, diese sagt ich muss das Studium unter 30 beginnen um in die" 2. Bildungsregel" zu gelangen.
Die KV begründet diese Aussage mit einem schwammigen Kommentarztext.
Der Sozialberater der BW empfiehlt das ich die KV verklage.
Hat jemand evtl. schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht ung kann mir helfen , ob sich eine Klage lohnt?
Gruß
Joerg