Als Student nicht befreit und privat versichert, was nun?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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AlexHT
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Als Student nicht befreit und privat versichert, was nun?

Beitragvon AlexHT » 21.04.2010, 13:22

Hallo,

folgendes Problem:

als ich anfing zu studieren, hab ich mich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen (einfach verplant und keine Ahnung gehabt).
Seitdem bin ich privat bei meinem Vater mitversichert.

Vor einigen Monate wollte ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, worauf mir diese sagte, ich müsse erst die Beträge, welche während meines Studiums angefallen sind, nachzahlen (knapp 5000€).

Das ist natürlich ein ganz schöner Batzen Geld.

1.Frage: Wie gehts jetzt weiter? Ignorieren wäre wahrscheinlich schlecht, dann wird das nur noch mehr. Soll ich das jetzt zahlen und mich dann befreien lassen?

2.Frage: Ich fange bald an zu arbeiten und muss ja so oder so in die gesetzliche Kasse, auch wenn ich über dem Bemessungsbeitrag läge (min. 3 Jahre muss man über dem Beitrag liegen ehe man sich privat versichern kann).
Gibt es da irgendeinen Ausweg?

Ich hab das gefühl ich komm da nicht drum herum.

Schonmal Danke im Vorraus

Grüße
Alex

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2010, 14:27

die Befreigung gilt für die Daue des studiums und ist nicht wiederrufbar.
Bei Eintritt der Versichrugnspflicht gilt zu prüfen ob bei Beginn der Beschäftigung vorrauusehbar ist das die JAE Grenze überschritten wird, grundsätzlich tritt gleich bei Aufnahme der Beschäftigung die Versicherungspflicht ein.
Da keine Befreiung beantragt wurde gilt denn zu prüfen ob eine freiwillige Versicherung zustande kommt.

AlexHT
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Beitragvon AlexHT » 21.04.2010, 14:39

Hallo,

vielen Dank!

Das würde heißen, wenn eine freiwillige Versicherung zustande gekommen wäre, müsste ich keine Beiträge nachzahlen?

Grüße

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2010, 14:46

Wieso sollte , das sind Äpfel und Birnen, student ist Student und Angestellter ist Angestellter. Wieso sollten da Beiträge gezahlt werden?

AlexHT
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Beitragvon AlexHT » 21.04.2010, 15:06

Alles klar jetzt hab ichs.

Solange ich ohne Befreiung von der Versicherungspflicht studiere und privat versichert bin, kann ich nicht in eine GKV wechseln und muss weiterhin privat versichert bleiben (egal wie: Ob bei meinem Vater mitversichert oder allein versichert).

Wenn ich dann mein Studium beendet habe, ist das ein anderer Schuh, und ich werde (weil höchstwahrscheinlich unter JAE) mich gesetzlich versichern lassen.

Danke

RHW
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Beitragvon RHW » 21.04.2010, 19:41

Hallo,
ich würde mal bei der Hochschule nachfragen, bei der das Studium begonnen wurde. Einschreibung ist nur möglich, wenn eine Mitgliedsbescheinigung oder Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt. Vielleicht ist doch eine Befreiung erfolgt (evtl. von anderer KK).
Waren die Eltern damals auch privat versichert oder irgendwann während des Studium gesetzlich versichert?
Gruß
RHW

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 21.04.2010, 19:43

Hallo,

irgend etwas ist hier falsch. Bei jeder Uni muss man bei der Immatrikulation entweder eine Versicherugnsbescheinigung einer gesetzliche KK oder aber eine Bescheinigung über Befreiung von der gesetzlichen KK vorlegen. Nur bei dieser Vorlage wird man immatrikuliert.

MfG
ratte1

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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2010, 19:46

Hm irgendwie denke ich mal da ist eine Befreiung erfolgt, da er ja über seinen Vater in der PKV familienversichert ist / war. Stellt sich nur die Frage wo wurde die Befreiung ausgestellt.


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