engagierter Student mit Selbständigkeit u. Angestellten Help
Verfasst: 24.04.2010, 11:04
Hi,
ich bin bei meiner Recherche auf dieses wirklich informative Forum gestoßen. Ich konnte zwar einige Informationen gewinnen, aber so direkt ist mein Fall nicht hier geschildert.
Sachverhalt:
Ich studiere seit 2007 und mache dieses Jahr meinen Abschluss. Somit bin ich in der Regelstudienzeit fertig was bedeutet, dass ich das Studium ernst nehme.
Im Jahr 2009 habe ich eher durch die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln ein Einzelunternehmen gegründet. Im Jahr 2009 habe ich unter 3000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Wider Erwarten entwickelte sich mein Unternehmen zum Selbstläufer und ich habe im März 2010 2 geringfügig Beschäftigte angestellt. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt unter 20 Stunden. Jedoch kann ich "leider" von dem Geld immer noch gut leben.
Ab Mitte 2010 falle ich aus der Familienversicherung, weshalb ich mich mit dem Thema der GKV und PKV beschäftigte und dabei wurde mir Himmel-Angst.
Nun meine Fragen:
Soweit ich gelesen habe, hätte ich die Selbständigkeit der Krankenkasse unverzüglich nach Aufnahme melden müssen.
Wenn ich das der Krankenkasse jetzt melde, kommt dann der folgende Sachverhalt auf mich zu?:
2009: keine Kosten, da monatliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit unter 300 Euro?
2010: Wenns gut geht Januar und Februar noch Familienversicherung? Ab März dann definitiv der Mindestsatz von ca. 300 Euro wegen den Angestellten? Oder ist dies eine Kannbestimmung mit den Angestellten? Insgesamt immer noch unter 20 Stunden wöchentlich.
Unter folgendem Link:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Studenten_und_Selbstaendigkeit.html
habe ich gelesen, dass ich dann aus der Pflichtversicherung rausfalle. Kann ich mich somit dann schnellstmöglich bei einer PKV versichern lassen?
Kommen rechtliche Konsequenzen auf mich zu? Habe etwas von bis zu 3000 Euro Bußgeld gelesen? Wie formuliere ich ein Schreiben an die GKV am besten, damit ich denen klar mache, dass es keine böswillige Absicht war?
Vielen Dank im Voraus.
ich bin bei meiner Recherche auf dieses wirklich informative Forum gestoßen. Ich konnte zwar einige Informationen gewinnen, aber so direkt ist mein Fall nicht hier geschildert.
Sachverhalt:
Ich studiere seit 2007 und mache dieses Jahr meinen Abschluss. Somit bin ich in der Regelstudienzeit fertig was bedeutet, dass ich das Studium ernst nehme.
Im Jahr 2009 habe ich eher durch die Möglichkeit Erfahrungen zu sammeln ein Einzelunternehmen gegründet. Im Jahr 2009 habe ich unter 3000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Wider Erwarten entwickelte sich mein Unternehmen zum Selbstläufer und ich habe im März 2010 2 geringfügig Beschäftigte angestellt. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt unter 20 Stunden. Jedoch kann ich "leider" von dem Geld immer noch gut leben.
Ab Mitte 2010 falle ich aus der Familienversicherung, weshalb ich mich mit dem Thema der GKV und PKV beschäftigte und dabei wurde mir Himmel-Angst.
Nun meine Fragen:
Soweit ich gelesen habe, hätte ich die Selbständigkeit der Krankenkasse unverzüglich nach Aufnahme melden müssen.
Wenn ich das der Krankenkasse jetzt melde, kommt dann der folgende Sachverhalt auf mich zu?:
2009: keine Kosten, da monatliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit unter 300 Euro?
2010: Wenns gut geht Januar und Februar noch Familienversicherung? Ab März dann definitiv der Mindestsatz von ca. 300 Euro wegen den Angestellten? Oder ist dies eine Kannbestimmung mit den Angestellten? Insgesamt immer noch unter 20 Stunden wöchentlich.
Unter folgendem Link:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Studenten_und_Selbstaendigkeit.html
habe ich gelesen, dass ich dann aus der Pflichtversicherung rausfalle. Kann ich mich somit dann schnellstmöglich bei einer PKV versichern lassen?
Kommen rechtliche Konsequenzen auf mich zu? Habe etwas von bis zu 3000 Euro Bußgeld gelesen? Wie formuliere ich ein Schreiben an die GKV am besten, damit ich denen klar mache, dass es keine böswillige Absicht war?
Vielen Dank im Voraus.