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Zwischenzeit Bachelor-Master privat versichern möglich??

Verfasst: 03.05.2010, 13:14
von Jana87
Hallo an alle!

Mein Problem ist folgendes: Seit dem 31.3.2010 bin ich exmatrikuliert, habe meinen Bachelor erfolgreich absolviert und seit dem 29.4.2010 mein Zeugnis. Da ich für mein Studium 7 anstelle von 6 Semestern gebraucht habe (wegen einem einsemestrigen Auslandsstudium) habe ich jetzt einen "Leerlauf" zwischen Bachelor und Master, welchen ich im Oktober diesen Jahres beginnen möchte. Meine gesetzliche Krankenkasse weigert sich jedoch mich weiterhin als familienversichert zu versichern und verlangt satte 140€ im Monat! Meine Frage ist nun, ob es möglich wäre, sich für dieses halbe Jahr zwischen Mai und Oktober privat versichern zu lassen?
Mein Vater, über den ich zurzeit gesetzlich familienversichert bin, ist freiwillig gesetzlich versichert, d.h. er könnte wenn er wollte auch in die PKV wechseln. Ich frage mich nun, ob das möglich wäre, dass er mich privat versichert, weil er das nötige Einkommen hat (und damit sozusagen für mich bürgt). Ich selbst habe keinerlei Einkünfte zurzeit und bin 23 Jahre alt.

Und dann hätte ich noch eine andere Frage: Und zwar muss man ja durchgängig krankenversichert sein und falls man das nicht war Beiträge rückwirkend zahlen. Müsste ich dann, wenn mir doch nichts anderes übrig bleibt als mich weiterhin gesetzlich zu versichern, für den kompletten April rückwirkend Beiträge zahlen? Ich habe nämlich irgendwo hier im Forum gelesen, dass "Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten einen Monat nach Ablauf des Semesters endet" (das wäre bei mir ja erst der 31.4.2010).

Ufff...hat da vielleicht einer einen Rat für mich?
Haben nicht viele Menschen dieses Problem durch die Umstellung auf das Bachelor-Master-System? Wie seid ihr das Problem angegangen?

(Achso und HartzIV kann ich vermutlich nicht beantragen, weil das Einkommen meiner Eltern zu hoch ist.)

Vielen Dank, ich hoffe inständig, dass mir jemand einen Rat geben kann [-o<

Jana

Verfasst: 03.05.2010, 20:25
von RHW
Hallo,
Meine gesetzliche Krankenkasse weigert sich jedoch mich weiterhin als familienversichert zu versichern und verlangt satte 140€ im Monat!

Das Verhalten der Krankenkasse entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Ab dem 23. Gebutstag ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn man studiert oder Schüler ist. Ggf. kann man der Krankenkasse durch schriftliche Nachweise darlegen, dass man bis zum 29.04. noch Student war (wenn auch nicht immatrikuliert). Das wäre auf jeden Fall einen Versuch wert (Stichwort: Examenskandidat!).
Eine Privatversicherung ist in der Zwischenzeit möglich. Dann sollte man aber alle Vorerkrankungen, Beschwerden etc. lückenlos und zweifelsfrei angeben! Beim Vergleich GKV und PKV am besten Beiträge und Leistungen vergleichen.
Tipp: Bei der PKV-Suche macht es u.U. Sinn, von der geplanten Beendigung nichts zu erwähnen. Es besteht auf jeden Fall ab Beginn der Familienversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsrecht.
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten einen Monat nach Ablauf des Semesters endet"

Diese Regelung gilt nicht bei der Familienversicherung, sondern nur bei Mitgliedern (mit Beitragszahlung).
Ab Oktober den Antrag auf die Familienversicherung nicht vergessen.
Gruß
RHW

Verfasst: 03.05.2010, 21:41
von ratte1
Hallo,

Eine Familienversicherung ist übergangsweise auch in ausbildungsfreien
Zeiträumen möglich.

Als Zeit der Schulausbildung bzw. des Studiums ist nicht nur die Zeit anzusehen, in der das Kind tatsächlich an Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt, sondern auch die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Die Familienversicherung besteht in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten jedoch nur dann, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt spätestens einen Tag nach Ablauf des vierten Kalendermonats nach dem Ende des vorherigen Ausbildungsabschnittes beginnt.

Quelle: http://www.knappschaft.de/DE/3__Service ... _10009.pdf

Ob dieser Zeitraum auch auf 5 Monate verlängerbar ist, müsste abgeklärt werden.

MfG
ratte1

Edit: Tippfehler

Verfasst: 04.05.2010, 09:04
von RHW
Hallo,
die 4 Monate sind nicht verlängerbar. Sie beruhen auf verschiedenen Gerichtsurteilen zu den Bereichen Kindergeld, Waisenrente und Familienversicherung. Für die Krankenkassen sind die 4 Monate im Rundschreiben aus 09.Dezember 1988 geregelt (habe ich im Internet leider nicht gefunden) und weiterhin maßgebend.
Ich sehe keinerlei Chance, für die 5 (oder 6) Monate Unterbrechung famienversichert zu sein.
Für die Zeit vom 01.04. bis 29.04. sehe ich dagegen durchaus Chancen (könnte aber auch schwierig werden).
Gruß
RHW

Verfasst: 04.05.2010, 22:20
von ratte1
Hallo,

vllt. hilft aber das (offensichtlich noch nicht überholte) Urteil weiter:

BSG vom 26. 10. 1976 - 12 RKg 1/76 - (USK 76209):
Eine Berufsausbildung liegt - neben den üblichen Unterbrechungen während der Ausbildung durch Ferien oder durch kurzfristige Erkrankungen - auch während einer vom Auszubildenden nicht zu beeinflussenden Zwangspause zwischen 2 Ausbildungsabschnitten vor; das gilt jedenfalls dann, wenn der Auszubildende die Absicht hat, sich während der Zwangspause sinnvoll zu beschäftigen und dies nicht gelingt.

MfG
ratte1