Beihilfe & privat über Eltern - Übergangsregelung ab 25?
Verfasst: 04.05.2010, 13:19
Hallo!
Ich bin seit Jahr und Tag bei meiner Mutter privat und über die Beihilfe & privat (ARAG) versichert und seit 2004 Student.
Nun werde ich im Juni 25 und habe keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Ich dachte, dass damit automatisch der private Mitversicherungsschutz entfällt und ich einfach und fröhlich in eine gesetzliche wechseln kann.
Jetzt habe ich aber gehört, es gäbe eine Übergangsregelung bis 27 für Immatrikulationen bis WS 06/07 (wo ich ja reinfalle), dass man weiter Beihilfe erhält.
1) Verhält es sich wirklich so?
2) Wo genau finde ich den zugehörigen Gesetzestext?
3) Wenn ich die Beihilfe länger bekomme, geht das dann automatisch auch mit der privaten Versicherung?
4) Wissen die ganzen Zuständigen überhaupt bescheid? Habe gehört, das sich Beihilfen oft querstellen.
Über rasche Hilfe wäre ich echt froh, da die Zeit langsam drängt, Maßnahmen zu ergreifen! Muss aber erst mal wissen, woran ich eigentlich bin.
PS: Ich habe keine Ahnung, ob für mich jemand damals eine Befreiung von er gesetzlichen Versicherungspflicht beantragt hat, habe sowas in Foren gefunden, aber keine Ahnung.
Ich bin seit Jahr und Tag bei meiner Mutter privat und über die Beihilfe & privat (ARAG) versichert und seit 2004 Student.
Nun werde ich im Juni 25 und habe keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Ich dachte, dass damit automatisch der private Mitversicherungsschutz entfällt und ich einfach und fröhlich in eine gesetzliche wechseln kann.
Jetzt habe ich aber gehört, es gäbe eine Übergangsregelung bis 27 für Immatrikulationen bis WS 06/07 (wo ich ja reinfalle), dass man weiter Beihilfe erhält.
1) Verhält es sich wirklich so?
2) Wo genau finde ich den zugehörigen Gesetzestext?
3) Wenn ich die Beihilfe länger bekomme, geht das dann automatisch auch mit der privaten Versicherung?
4) Wissen die ganzen Zuständigen überhaupt bescheid? Habe gehört, das sich Beihilfen oft querstellen.
Über rasche Hilfe wäre ich echt froh, da die Zeit langsam drängt, Maßnahmen zu ergreifen! Muss aber erst mal wissen, woran ich eigentlich bin.
PS: Ich habe keine Ahnung, ob für mich jemand damals eine Befreiung von er gesetzlichen Versicherungspflicht beantragt hat, habe sowas in Foren gefunden, aber keine Ahnung.