Seite 1 von 1

14 Semester zu Ende, Studium noch 1-1.5 Jahre, PKV?

Verfasst: 19.08.2010, 13:24
von Pendal
Hallo!

Ich bin 27 Jahre alt, mähnlich, ledig, keine Kinder. Monatliches Einkommen 360 Euro als Aushilfe.
Ich habe von meiner gesetzlichen Krankenkasse Anfang Juli einen Schreiben erhalten, dass ich nicht mehr als Student zu einem ermäßigten Tarif versichert werden kann, da ich mein 14 Fachsemster abschließe. Somit bietet sie mir eine freiwillige Krankenversicherung für 140,53 Euro. Von einem Übergangstarif ist dadrin keine Rede.
Ich werde mein Studium voraussichlich nach 2-3 Semestern abschließen.
Muss man wegen eines Übergangstarifs selber nachfragen?
Würde es für mich Sinn machen eine PKV abzuschließen?
Kann ich nach meinem Abschluss immer noch in die GKV zurückkehren?

Vielen Dank im Voraus!

Re: 14 Semester zu Ende, Studium noch 1-1.5 Jahre, PKV?

Verfasst: 19.08.2010, 18:54
von Czauderna
Pendal hat geschrieben:Hallo!

Ich bin 27 Jahre alt, mähnlich, ledig, keine Kinder. Monatliches Einkommen 360 Euro als Aushilfe.
Ich habe von meiner gesetzlichen Krankenkasse Anfang Juli einen Schreiben erhalten, dass ich nicht mehr als Student zu einem ermäßigten Tarif versichert werden kann, da ich mein 14 Fachsemster abschließe. Somit bietet sie mir eine freiwillige Krankenversicherung für 140,53 Euro. Von einem Übergangstarif ist dadrin keine Rede.
Ich werde mein Studium voraussichlich nach 2-3 Semestern abschließen.
Muss man wegen eines Übergangstarifs selber nachfragen?
Würde es für mich Sinn machen eine PKV abzuschließen?
Kann ich nach meinem Abschluss immer noch in die GKV zurückkehren?

Vielen Dank im Voraus!


Hallo,
ja wegen des Übergangtarifs (gilt allerdings nur für ein Semester) würde ich nochmals bei der Kasse nachfragen.
Ob die PKV-Vollversicherung zzgl. Pflegeversicherung und ohne Selbstbeteiligung wirklich billiger ist als die GKV, das muesste dir die PKV sagen können.
Fest steht jedenfalls, wenn du in die PKV wechselst kommst du nur bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht wieder zurück in die GKV.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.08.2010, 10:17
von RHW
Hallo,

mit denm Übergangstarif hat es so seine Besonderheiten:
1989 wurde die Begrenzung von 14 Fachsemestern und dem 30. Lebensjahr beim Studententarif eingeführt. Der Sprung vom Studententarif zum Normaltarif war für viele Studenten sehr heftig und überraschend. Es gab dann ein Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium (bzw. dem Vorläufer), dass man diesen Übergangstarif, den es offiziell laut Gesetz nur bei Examenskandidaten gab/gibt, auch in diesen Fällen anwenden kann . Im Laufe der Jahre wurden die Voraussetzungen immer weiter verschärft.

Zum 01.01.2009 wurde gesetzlich festgelegt, dass der Spitzenverband Bund die beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder für alle Kassen verbindlich festlegt. In diesen Festlegungen taucht der Übergangstarif nicht auf.

Jetzt ist die große Preisfrage, ob eine Kase den Tarif noch anbieten kann.

Das Gesetz ändern, geht schlecht, weil es ja nie im Gesetz gestanden hat.

Wenn die Kasse den Übergangstarif nicht anbietet, wird sie ihn auch nicht (mehr) anbieten.

Eine Rückkehr in die GKV ist nach dem Studium nur möglich, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro aufnimmt (evtl. ab 01.01.2011 wenn zusätzlich der Verdienst unter 4162 Euro liegt). Oder man nach dem Studium in die Familienversicherung eines GKV-Ehegatten geht.
Während des Studiums ist eine GKV-Rückkehr komplett ausgeschlossen. Als Arbeitsloser, Selbständiger oder Beamter kommt man nie wieder in die GKV.

Vielleicht interessant bei der Entscheidung GKV/PKV:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Auf der Homepage des PKV-Ombudsmann sind im Tätigkeitsbericht die häufigsten Beschwerden von PKV-Versicherten beschrieben.

Vor einer Entscheidung sollte man ausführliche Gespräche mit der PKV (bzw. einem Versicherungsmakler) und der GKV führen.

Infos gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung.

Gruß
RHW

Verfasst: 21.09.2010, 13:30
von Pendal
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich war letzten Freitag bei meiner Krankenkasse (TKK) um mich über den Absolvententarif für weitere 6 Monate zu informieren. Die sich in Ausbildung befindliche Mitarbeiterin wusste gar nicht, was das ist, und hat mir nach einer telefonischen Rücksprache mitgeteilt, dass dieser Tarif laut gesetlichen Regelungen abgeschafft worden ist und es in keiner GKK eine Möglichkeit bestehe, mich zu einem vergünstigten Tarif zu versichern.
Außerdem hat sie mir mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall 2 Monate Kündigungsfrist habe. Ferner meinte sie, dass die TKK mich ab 01.10 automatisch freiwillig versicheren würde, und das evtl. zu einem höheren Tarif. Daraufhin habe ich die freiwillige Versicherung für 140 Euro schriftlich bestätigt und den Antrag an sie witergegeben.
Jetzt habe ich mich in das Thema eingelesen und es so verstanden, dass ich doch zum Ende des Semesters automatisch gekündigt wäre, wenn ich der freiwilligen Versicherung nicht zugestimmt hätte.
Wurde ich von der unfähigen Beraterin falsch informiert?
Wenn es so ist, werde ich sofort einen Brief schreiben und mich beschweren mit der Aufforderung mich doch zum 30.09 zu kündigen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
Alex

Verfasst: 21.09.2010, 16:33
von Czauderna
Pendal hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich war letzten Freitag bei meiner Krankenkasse (TKK) um mich über den Absolvententarif für weitere 6 Monate zu informieren. Die sich in Ausbildung befindliche Mitarbeiterin wusste gar nicht, was das ist, und hat mir nach einer telefonischen Rücksprache mitgeteilt, dass dieser Tarif laut gesetlichen Regelungen abgeschafft worden ist und es in keiner GKK eine Möglichkeit bestehe, mich zu einem vergünstigten Tarif zu versichern.
Außerdem hat sie mir mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall 2 Monate Kündigungsfrist habe. Ferner meinte sie, dass die TKK mich ab 01.10 automatisch freiwillig versicheren würde, und das evtl. zu einem höheren Tarif. Daraufhin habe ich die freiwillige Versicherung für 140 Euro schriftlich bestätigt und den Antrag an sie witergegeben.
Jetzt habe ich mich in das Thema eingelesen und es so verstanden, dass ich doch zum Ende des Semesters automatisch gekündigt wäre, wenn ich der freiwilligen Versicherung nicht zugestimmt hätte.
Wurde ich von der unfähigen Beraterin falsch informiert?
Wenn es so ist, werde ich sofort einen Brief schreiben und mich beschweren mit der Aufforderung mich doch zum 30.09 zu kündigen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
Alex


hallo,
RHW hat es ja schon geschrieben und ich hatte bei meinem Beitrag nicht berücksicht dass das Studium noch nicht beendet ist sondern noch 1,5 Jahre weitergeht - als ist das mit dem ca. 140,00 € okay.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.09.2010, 16:53
von Pendal
hallo,
RHW hat es ja schon geschrieben und ich hatte bei meinem Beitrag nicht berücksicht dass das Studium noch nicht beendet ist sondern noch 1,5 Jahre weitergeht - als ist das mit dem ca. 140,00 € okay.
Gruss
Czauderna


Es geht nicht darum, ob ca. 140 Euro falsch sind. Das kann ich nachvollziehen, obwohl es noch GKK gibt, die den Absolvententarif doch anbieten. Übrigens, welche GKK bieten diesen Tarif immer noch an?
Es geht vielmehr um die oben gestellten Fragen bezüglich der Kündigung. Wenn ich falsch beraten wurde, dann werde ich sofort kündigen und für 1-1,5 Jahre bis zum Abschluss in eine PKK wechseln oder eben in eine GKK, die zumindest für 6 Monate den günstigen Tarif anbitet.

Gruß
Alex

Verfasst: 21.09.2010, 18:05
von ratte1
Hallo,
Pendal hat geschrieben:
Es geht vielmehr um die oben gestellten Fragen bezüglich der Kündigung. Wenn ich falsch beraten wurde, dann werde ich sofort kündigen und für 1-1,5 Jahre bis zum Abschluss in eine PKK wechseln oder eben in eine GKK, die zumindest für 6 Monate den günstigen Tarif anbitet.
Ich gehe nicht davon aus, dass Du falsch beraten worden bist, es sei denn, Du willst in die PKV.

Wenn Du von der TK zu einer anderen gesetzlichen KK wechseln willst, musst Du Dich bei der TK eine freiwillige Weiterversicherung beantragen und kündigen.

Davon ausgehend, dass Du bisher mindestens 16 Monate bei der T K bist und Deine schriftliche Kündigung noch in diesem Monat bei der TK, kannst Du zum 30.11.10 kündigen.

MfG

ratte1

Verfasst: 22.09.2010, 01:27
von Pendal
ratte1 hat geschrieben:Hallo,
Ich gehe nicht davon aus, dass Du falsch beraten worden bist, es sei denn, Du willst in die PKV.

Wenn Du von der TK zu einer anderen gesetzlichen KK wechseln willst, musst Du Dich bei der TK eine freiwillige Weiterversicherung beantragen und kündigen.

Davon ausgehend, dass Du bisher mindestens 16 Monate bei der T K bist und Deine schriftliche Kündigung noch in diesem Monat bei der TK, kannst Du zum 30.11.10 kündigen.

MfG

ratte1

Hallo,
ich verstehe nicht ganz diese Argumentation. Ist was die Fristen angehet ein Wechsel von einer GKV in eine PKV nicht gleich einem Wechsel in eine andere GKV?
Endet mit dem Ende der Pflichversicherung mein Vertrag bei TK automatisch oder nicht?
Warum muss ich eine freiwillige Versicherung beantragen und sofort kündigen?
Danke!

Gruß
Alex

Verfasst: 22.09.2010, 09:07
von ratte1
Hallo,

es gibt tatsächlich unterschiedliche Verfahrensweisen:

1. Wechsel in PKV
Hier muss lediglich das Ende der Pflichtversicherung als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung abgewartet werden. Im Anschluss kann - ohne dass es einer Kündigung bedarf - sofort in die PKV gewechselt werden.

2. Wechsel in eine andere GKV
Hier ist im Anschluss an die vorherige Pflichtversicherung als Student eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Dafür bleibt die bisherige KK zuständig. Will man zu einer anderen KK wechseln (Wahlrecht nach § 175 SGB V), bedarf es der Kündigung http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html


MfG
ratte1