Hallo,
meine ehemalige Freundin, neuerdings meine Frau ist zurzeit noch Studentin und hat sich zu Beginn des Studiums von der GKV-Versicherungspflicht befreien lassen. Ich bin Angestellter und in der GKV versichert.
Nun haben wir im August geheiratet und ich wollte sie bei mir, ahnungslos wie ich mit dem Thema PKV bislang war, familienversichern. Die KK lehnte dies jedoch mit Hinweis auf ihre Befreiung ab. Nun beendet sie nächstes Jahr im Frühjahr ihr Studium und wartet auf den Beginn ihres Referendariats Anfang 2012.
Kann ich sie dann wenigstens in der Zeit zwischen Exmatrikulation (Frühjahr 2011) und Beginn des Referendariats (2012) familienversichern? Wie könnten wir dann negative Folgen im Bezug auf ihre PKV-Einstufung zu Beginn ihres Referendariats vermeiden?
Bin ziemlich frustriert von dem ganzen, da ich als Ehemann jetzt doppelt KK aufgrund der damaligen Entscheidung ihrer Eltern zahlen darf...
Schonmals Vielen Dank für Eure Hilfe
Viele Grüße,
Dominik
Familienversicherung des Ehepartners nach Exmatrikulation
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung des Ehepartners nach Exmatrikulatio
jackolino hat geschrieben:Hallo,
meine ehemalige Freundin, neuerdings meine Frau ist zurzeit noch Studentin und hat sich zu Beginn des Studiums von der GKV-Versicherungspflicht befreien lassen. Ich bin Angestellter und in der GKV versichert.
Nun haben wir im August geheiratet und ich wollte sie bei mir, ahnungslos wie ich mit dem Thema PKV bislang war, familienversichern. Die KK lehnte dies jedoch mit Hinweis auf ihre Befreiung ab. Nun beendet sie nächstes Jahr im Frühjahr ihr Studium und wartet auf den Beginn ihres Referendariats Anfang 2012.
Kann ich sie dann wenigstens in der Zeit zwischen Exmatrikulation (Frühjahr 2011) und Beginn des Referendariats (2012) familienversichern? Wie könnten wir dann negative Folgen im Bezug auf ihre PKV-Einstufung zu Beginn ihres Referendariats vermeiden?
Bin ziemlich frustriert von dem ganzen, da ich als Ehemann jetzt doppelt KK aufgrund der damaligen Entscheidung ihrer Eltern zahlen darf...
Schonmals Vielen Dank für Eure Hilfe
Viele Grüße,
Dominik
Hallo,
die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten gilt nur für die Zeiten des Studiums, d.h. nach der Exmatrikulation steht einer Famillienversicherung nichts mehr im Wege wen die sonstigen Voraussetzungen dazu erfüllt sind (Vorrangversicherung und/oder Einkommen über den geltenden Grenzen)
Gruss
Czauderna
Hallo,
Ahnungslosigkeit und Versicherungen sind immer eine ungünstige Kombination
Kann ich sie dann wenigstens in der Zeit zwischen Exmatrikulation (Frühjahr 2011) und Beginn des Referendariats (2012) familienversichern?
ja. Einzelheiten in § 10 SGB V. Die Altersgrenze spielt bei Ehegatten keine Rolle.
Die meisten Privatversicherungen bieten in dieser Lage eine Anwartschaft an. Es gibt hier oft Unterschiede zwischen großer und kleiner Anwartschaft. Ggf. kann man eine Gesundheitsprüfung in der PKV vermeiden.
Wichtig ist es, sich frühzeitig vor dem Referedariat zu informieren. Je nach Bundesland und Beruf gibt es Referendare, die Beamtenstatus oder einen Angestelltenvertrag haben.
Wichtig ist, was nach dem Referedariat ist: als Beamtin, Arbeitslose oder Selbständige kann sie nicht (u.U. nie) mehr in die GKV. Nur mit einer Angestelltentätigkeit mit mehr als 400 Euro kann sie zurück. Zum 01.01.2011 wird eine Gesundheitsreform diskutiert, wonach ggf. zusätzlich der Bruttoverdienst unter 4162 Euro liegen muss.
In der PKV sind für jede Person Beiträge zu zahlen (ggf. auch für Kinder; Studium kann lang sein). Auch während einer Elternzeit oder der Familienpause danach sind ggf. Beiträge zu zahlen. Die Familienversicherung über den Ehegatten ist nur möglich, wenn das Einkommen 365 bzw. 400 Euro nicht übersteigt, keine Elternzeit besteht und die Ehe noch besteht. Einzelheiten § 10 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Vielleicht hilfreich bei der Entscheidung:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Der "PKV-Ombudsmann" beschreibt auf seiner Homepage im Tätigkeitsbericht die häufigsten Beschwerden von PKV-Versicherten.
Vor einer Entscheidung sollte man auf jeden Fall ausführliche Gespräche mit der PKV (bzw. einem Versicherungsmakler) und der GKV führen. Teilweise können GKV-Mitarbeiter bei einem angedachten PKV-Tarif auch Hinweise auf Schwachpunkte geben.
Den Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat Ihre Frau mit ca. 19 Jahren selber unterschrieben (ggf. nach Beratung durch die Eltern). Die letzte Entscheidung haben nicht die Schwiegereltern getroffen.
Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen.
Gruß
RHW
Nun haben wir im August geheiratet und ich wollte sie bei mir, ahnungslos wie ich mit dem Thema PKV bislang war, familienversichern.
Ahnungslosigkeit und Versicherungen sind immer eine ungünstige Kombination

Kann ich sie dann wenigstens in der Zeit zwischen Exmatrikulation (Frühjahr 2011) und Beginn des Referendariats (2012) familienversichern?
ja. Einzelheiten in § 10 SGB V. Die Altersgrenze spielt bei Ehegatten keine Rolle.
Wie könnten wir dann negative Folgen im Bezug auf ihre PKV-Einstufung zu Beginn ihres Referendariats vermeiden?
Die meisten Privatversicherungen bieten in dieser Lage eine Anwartschaft an. Es gibt hier oft Unterschiede zwischen großer und kleiner Anwartschaft. Ggf. kann man eine Gesundheitsprüfung in der PKV vermeiden.
Wichtig ist es, sich frühzeitig vor dem Referedariat zu informieren. Je nach Bundesland und Beruf gibt es Referendare, die Beamtenstatus oder einen Angestelltenvertrag haben.
Wichtig ist, was nach dem Referedariat ist: als Beamtin, Arbeitslose oder Selbständige kann sie nicht (u.U. nie) mehr in die GKV. Nur mit einer Angestelltentätigkeit mit mehr als 400 Euro kann sie zurück. Zum 01.01.2011 wird eine Gesundheitsreform diskutiert, wonach ggf. zusätzlich der Bruttoverdienst unter 4162 Euro liegen muss.
In der PKV sind für jede Person Beiträge zu zahlen (ggf. auch für Kinder; Studium kann lang sein). Auch während einer Elternzeit oder der Familienpause danach sind ggf. Beiträge zu zahlen. Die Familienversicherung über den Ehegatten ist nur möglich, wenn das Einkommen 365 bzw. 400 Euro nicht übersteigt, keine Elternzeit besteht und die Ehe noch besteht. Einzelheiten § 10 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Vielleicht hilfreich bei der Entscheidung:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Der "PKV-Ombudsmann" beschreibt auf seiner Homepage im Tätigkeitsbericht die häufigsten Beschwerden von PKV-Versicherten.
Vor einer Entscheidung sollte man auf jeden Fall ausführliche Gespräche mit der PKV (bzw. einem Versicherungsmakler) und der GKV führen. Teilweise können GKV-Mitarbeiter bei einem angedachten PKV-Tarif auch Hinweise auf Schwachpunkte geben.
Bin ziemlich frustriert von dem ganzen, da ich als Ehemann jetzt doppelt KK aufgrund der damaligen Entscheidung ihrer Eltern zahlen darf...
Den Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat Ihre Frau mit ca. 19 Jahren selber unterschrieben (ggf. nach Beratung durch die Eltern). Die letzte Entscheidung haben nicht die Schwiegereltern getroffen.
Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen.
Gruß
RHW
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