Ehefrau(Studentin) bei Ehemann(Student)mitversichert?!?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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NeeChee
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Ehefrau(Studentin) bei Ehemann(Student)mitversichert?!?

Beitragvon NeeChee » 30.08.2010, 16:45

Hallo

Ich habe schon ein bisschen das Forum durchgeblättert, aber zu dem Thema keine Antwort gefunden.

Mein Freund und ich werden nächstes Jahr im Sommer heiraten. Wir werden Anfang 2012 beide 25 und haben leider noch ein paar Semester vor uns.

Meine Frage ist jetzt, ob ich mich über meinen zukünftigen Ehemann ab 25 (familienversichert) mitversichern kann, oder ob dies nicht geht, da er auch Student ist. Zu den Einkünften: Wir haben ab 2012 außer sein Bafög keinerlei Einkünfte, da Kindergeld wegfällt.


Liebe Grüße
NeeChee

heinrich
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Beitragvon heinrich » 30.08.2010, 20:04

ich unterstelle, dass ihr beide derzeit familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse bei den Eltern seid.

Derjenige der als erster aus der Familienversicherung ausscheidet, wird dann als Student pflichtversichert (wenn das 14. Fachsemester noch nicht überschritten wird).

Wenn ihr ein Ehepaar seid, dann wird derjenige, welcher aus zweiter 25 wird, dann über den ersten (welcher ja schon als Student pflichtversichert ist) dann kostenlos familienversichert sein können.

Ihr solltet Euch an den Studentenservice der Krankenkasse wenden.

Dies ist eine Standardfrage.

Kathi1985
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Beitragvon Kathi1985 » 22.09.2010, 15:03

Meines Wissens nach stimme ich Heinrich zu, den sobald man heiratet, ob nun berufstätig oder Studenten, hat man das Recht auf Familienversicherung. Da das deutsche System ziemlich kompliziert ist und sich immer irgendwelche Steine im Weg befinden, würde ich mich an die krankenkasse und das Studentenwerk wenden.

LG, Kathi

Kathi1985
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Noch was...

Beitragvon Kathi1985 » 24.09.2010, 10:02

Hi,

bin zufällig noch darauf gestoßen:
"Wenn Sie während des Studiums heiraten, und Ihr Ehepartner einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, können sie sich kostenfrei über ihn versichern lassen. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt."
Leider geht hier nicht hervor, ob der Ehepartner Beschäftigter oder Student ist. Um einen Anruf bei der Kasse kommt man wohl nicht herum

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.09.2010, 18:56

Hallo,
also, es ist ganz normal, dass in diesen Fälle beide Studetnen noch bei den Eltern fasmilienversichert sind, auch wenn sie mniteinander verheiratet sind.
Entscheident ist dasss sie von den Eltern unterhalten werden und keine eigenen Einnahmen über der jeweils gültigen Granze für die Familienversicherung haben.
Wenn bei einem der beiden Ehepartner die Voraussetzung (egal aus welchen Gründen) wegfällt, muss sich dieser selbst versichern und im gleichen Zug seinen bisher familienversicherten Ehegatten nunmehr bei sich mitversichern.
Ich gehe sogar soweit (obwohl ich einen solchen Fall selbst noch nicht hatte), dass sich der Ehegatte auch dann sofort selbst versichern muss, wenn der erste Ehegatte aus der Familienversicherung rausfällt und sofort in die PKV wechselt, z.B. als Beamter oder Selbständiger.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 24.09.2010, 19:52

@czauderna,

ausnahmsweise kann ich Deiner Antwort nichts abgewinnen. Woraus schließt Du, dass der FAMI-Anspruch eines Studenten wegfällt, wenn sein Ehepartner privat krankenversichert ist?

Ich kann im § 10 SGB V keine entsprechende Bestimmung finden.

Ebensowenig im übrigen für Deine Annahme, dass ein FAMI-Anspruch über den Ehepartner vorrangig sei gegenüber dem FAMI-Anspruch als Kind.

MfG
ratte1

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.09.2010, 21:15

Sorry Günni, diesen Hinweis

Entscheident ist dasss sie von den Eltern unterhalten werden


verstehe ich auch nicht.

Wenn man heiratet, entfällt dadurch die Familienversicherung definitiv nicht. Ferner ist die Familienversicherung für ein verheiratetes Kind auch nicht von irgendeinem Unterhalt abhängig. So etwas hatten wir in der guten alten RVO, die allerdings zum 31.12.1988 eingestampft wurde.


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