über 30 und versicherungspflicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
über 30 und versicherungspflicht
Ich habe meinen Abi über den zweiten Bildungsweg gemacht und beginne jetzt zu studieren.
Als ich Abi gemacht habe, war ich 33 und die KV hat mich als Schüler behandelt, d.h. ich hatte keine freiwillige Versicherung.
jetzt heißt es, dass ich freiwillig versichern muss für ca. 130 Euro im Monat, was ich mir nicht leisten kann. Mein Antrag auf Bafög wurde stattgegeben.
Kann man da was machen? Ich war auch vor meine Abizeit 2 Jahre erkankt, was der Versicherer wissen müsste, da sie die kosten übernommen hatten
Als ich Abi gemacht habe, war ich 33 und die KV hat mich als Schüler behandelt, d.h. ich hatte keine freiwillige Versicherung.
jetzt heißt es, dass ich freiwillig versichern muss für ca. 130 Euro im Monat, was ich mir nicht leisten kann. Mein Antrag auf Bafög wurde stattgegeben.
Kann man da was machen? Ich war auch vor meine Abizeit 2 Jahre erkankt, was der Versicherer wissen müsste, da sie die kosten übernommen hatten
Hm, ich glaube, man muss dort ein wenig unterscheiden, was aber sehr gravierend ist.
Du bist als sog. Auszubildender des 2. Bildungsweges gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V pflichtversichert gewesen. Diese Pflichtversicherung kostet nur 65,00 Euro im Monat.
Jetzt bist Du Student und leider nicht mehr Auszubildender des 2. zweiten Bildungswesen. Die sog. studentische Versicherung (kostet auch nur 65,00 Euro) geht nur max. bis zum 30. Lebensjahr. In Ausnahmefällen kann man diese Altersgrenze verlängern. Der Unterschied zwischen der Pflichtversicherung als Auszubildender des 2. Bildungsweges und der studentischen Pflichtversicherung ist, dass es bei den Azubis des 2. Bildungsweges keine Altersgrenze gibt, bei der studentischen Pflichtversicherung sehrwohl.
Aber ich sehe hier derzeit keine Möglichkeit, die Grenze zu verlängern. Somit verbleibt offensichtlich leider nur die freiw. Kv., die ab ca. 140,00 Euro monatlich losgeht!
Als ich Abi gemacht habe, war ich 33 und die KV hat mich als Schüler behandelt, d.h. ich hatte keine freiwillige Versicherung.
Du bist als sog. Auszubildender des 2. Bildungsweges gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V pflichtversichert gewesen. Diese Pflichtversicherung kostet nur 65,00 Euro im Monat.
Jetzt bist Du Student und leider nicht mehr Auszubildender des 2. zweiten Bildungswesen. Die sog. studentische Versicherung (kostet auch nur 65,00 Euro) geht nur max. bis zum 30. Lebensjahr. In Ausnahmefällen kann man diese Altersgrenze verlängern. Der Unterschied zwischen der Pflichtversicherung als Auszubildender des 2. Bildungsweges und der studentischen Pflichtversicherung ist, dass es bei den Azubis des 2. Bildungsweges keine Altersgrenze gibt, bei der studentischen Pflichtversicherung sehrwohl.
Aber ich sehe hier derzeit keine Möglichkeit, die Grenze zu verlängern. Somit verbleibt offensichtlich leider nur die freiw. Kv., die ab ca. 140,00 Euro monatlich losgeht!
hallo zusammen,
ich klinke mich in das thema ein.
muss aber etwas ausholen...:
zum mir: 40 jahre, seit september aus dem ausland zurueck (2005-2010).
war dort 5 jahre, vorher selbständig und nicht krankenversichert.
davor in der PKV (bis 2001).
zurueckgekommen um zu studieren, mein 1. studium
(weil ich irgendwie beruflich nicht weiterkomme)
(vor 20 jahren hatte ich eine lehre abgeschlossen)
inzwischen weiss ich, dass ich als student mich pflichtversichern muss.
dass ich dies nur bei der PKV machen kann, da vorher in dieser versichert war.
ich habe bereits 2 anträge gestellt und die wurden wegen wegen üebergewicht 1.80m/95kg und zu hoher cholisterinwerte (5mg über normal) und zu hoher triclycerin werte abgelehnt. das steht auch so im bescheid.
nachfrage ergab, dass eine PKV sich auf das vertragrecht beruht und dies auch so dürfte. so habe ich es auch bei einem anderem beitrag von 'rossi' verstanden, richtig?
[fuer mich etwas unverstaendlich, weil arztzeugnisse (zahn/allgm. Arzt) ansonsten perfekte werte aufweisen/ keine vorerkrankung/ nur 4 Plompen...] ein risikoaufschlag wuerde ich verstehen, aber so...
mir kommt der verdacht, dass ich in den basistarif gelenkt werde soll, der 570-590€ kostet.
den kann ich mir wirklich nicht leisten; wie auch? bin vollstudent und so ein bachelorstudium ist total verplant/ vollgepackt.
desweiteren versuche ich natuerlich einen über 400€ job zu finden,
aber ist sehr schwer, wegen den tagen. kann ja nur 1 tag,
ansonsten voller vorlesungen....
ich bin jetzt seit ca. 1 monat an der thematik dran, habe mich bereits im forum umgeschaut und frage mich ob ich folgendes richtig verstanden habe:
1) ist es richtig, dass ich keine härteklausel/ bezuschussung bekommen kann? (nach § 12 Abs. 1c Satz 4 bis 6 VAG)
weil studieren in deutschland als 'persoenliches hobby/ luxus' gilt?
oder kann ich auch in die freiwillige KV fuer 140€/ monatlich?
2) gibt es wirklich ausser bei einem job von mehr als 400€ keine moeglichkeit wieder zureuck in die GKV?
3) wie lange muss ich den > 400€ job halten? > 1 Jahr?
4) gibt es dementsprechende urteile oder schlupfloecher, wie es 'rossi' nennt?
5) wie sieht es aus, wenn ich mich nicht versichere, dann einen > 400€ job
bekomme und dann in die GKV wechsle? dann gibt es doch keine strafzuschlage, richtig? da kein vertrag mit einer GKV vorher bestand...
wenn ich wirklich > 570€/ monat zahlen muesste, komme ich leider zu dem schluss, dass ich das studium wohl wieder aufgeben muss und erstmal hartz IV beantragen muss. das waere etwas absurd, durch diesen basistarif in eine derartige abhaengigkeit zu geraten! (z.Zt lebe ich von dem ersparten)
vielen dank fuer eure antworten im voraus
(sorry wegen rechtschreibfehler, falls vorhanden)
ich klinke mich in das thema ein.
muss aber etwas ausholen...:
zum mir: 40 jahre, seit september aus dem ausland zurueck (2005-2010).
war dort 5 jahre, vorher selbständig und nicht krankenversichert.
davor in der PKV (bis 2001).
zurueckgekommen um zu studieren, mein 1. studium

(weil ich irgendwie beruflich nicht weiterkomme)
(vor 20 jahren hatte ich eine lehre abgeschlossen)
inzwischen weiss ich, dass ich als student mich pflichtversichern muss.
dass ich dies nur bei der PKV machen kann, da vorher in dieser versichert war.
ich habe bereits 2 anträge gestellt und die wurden wegen wegen üebergewicht 1.80m/95kg und zu hoher cholisterinwerte (5mg über normal) und zu hoher triclycerin werte abgelehnt. das steht auch so im bescheid.
nachfrage ergab, dass eine PKV sich auf das vertragrecht beruht und dies auch so dürfte. so habe ich es auch bei einem anderem beitrag von 'rossi' verstanden, richtig?
[fuer mich etwas unverstaendlich, weil arztzeugnisse (zahn/allgm. Arzt) ansonsten perfekte werte aufweisen/ keine vorerkrankung/ nur 4 Plompen...] ein risikoaufschlag wuerde ich verstehen, aber so...
mir kommt der verdacht, dass ich in den basistarif gelenkt werde soll, der 570-590€ kostet.
den kann ich mir wirklich nicht leisten; wie auch? bin vollstudent und so ein bachelorstudium ist total verplant/ vollgepackt.
desweiteren versuche ich natuerlich einen über 400€ job zu finden,
aber ist sehr schwer, wegen den tagen. kann ja nur 1 tag,
ansonsten voller vorlesungen....
ich bin jetzt seit ca. 1 monat an der thematik dran, habe mich bereits im forum umgeschaut und frage mich ob ich folgendes richtig verstanden habe:
1) ist es richtig, dass ich keine härteklausel/ bezuschussung bekommen kann? (nach § 12 Abs. 1c Satz 4 bis 6 VAG)
weil studieren in deutschland als 'persoenliches hobby/ luxus' gilt?
oder kann ich auch in die freiwillige KV fuer 140€/ monatlich?
2) gibt es wirklich ausser bei einem job von mehr als 400€ keine moeglichkeit wieder zureuck in die GKV?
3) wie lange muss ich den > 400€ job halten? > 1 Jahr?
4) gibt es dementsprechende urteile oder schlupfloecher, wie es 'rossi' nennt?
5) wie sieht es aus, wenn ich mich nicht versichere, dann einen > 400€ job
bekomme und dann in die GKV wechsle? dann gibt es doch keine strafzuschlage, richtig? da kein vertrag mit einer GKV vorher bestand...
wenn ich wirklich > 570€/ monat zahlen muesste, komme ich leider zu dem schluss, dass ich das studium wohl wieder aufgeben muss und erstmal hartz IV beantragen muss. das waere etwas absurd, durch diesen basistarif in eine derartige abhaengigkeit zu geraten! (z.Zt lebe ich von dem ersparten)
vielen dank fuer eure antworten im voraus
(sorry wegen rechtschreibfehler, falls vorhanden)
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
seit wann bist du denn in Deutschland?
Und wo warst du denn vorher beruflich tätig, sprich EU - Ausland, EWR - Ausland?
Grundsätzlich ist es so das du wenn du nach Deutschland kommst der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 unterliegst, aber da zuletzt PKV. werden dich die meisten KK an die PKV verweisen.
Aber die Frage ist nun unterleigst du nun der Versicherungspflicht in der GKV, nein Vollendung des 30 Lebensjahres.
Vom Grundstz her hättest du aber ein neues Wahlrecht auch zur GKV, weil der KV Schutz ja gewährleistet sein müsste.
Allersings käme denn hier sozusagen eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs.1. Nr 13 in Frage ggf.
Allerdings greift hier den auch § 12 Abs. 1 VVG.
Und die dürfen dich wegn zu hohen Risikos ablehnen,
Grundsätzlich 1 Jahr GKV, denn im GKv vergl § 5 Abs. 9 SGB V.
Und wo warst du denn vorher beruflich tätig, sprich EU - Ausland, EWR - Ausland?
Grundsätzlich ist es so das du wenn du nach Deutschland kommst der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 unterliegst, aber da zuletzt PKV. werden dich die meisten KK an die PKV verweisen.
Aber die Frage ist nun unterleigst du nun der Versicherungspflicht in der GKV, nein Vollendung des 30 Lebensjahres.
Vom Grundstz her hättest du aber ein neues Wahlrecht auch zur GKV, weil der KV Schutz ja gewährleistet sein müsste.
Allersings käme denn hier sozusagen eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs.1. Nr 13 in Frage ggf.
Allerdings greift hier den auch § 12 Abs. 1 VVG.
Und die dürfen dich wegn zu hohen Risikos ablehnen,
Grundsätzlich 1 Jahr GKV, denn im GKv vergl § 5 Abs. 9 SGB V.
Vergil09owl hat geschrieben:Aber die Frage ist nun unterleigst du nun der Versicherungspflicht in der GKV, nein Vollendung des 30 Lebensjahres.
Vom Grundstz her hättest du aber ein neues Wahlrecht auch zur GKV, weil der KV Schutz ja gewährleistet sein müsste.
Allersings käme denn hier sozusagen eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs.1. Nr 13 in Frage ggf.
Allerdings greift hier den auch § 12 Abs. 1 VVG.
Und die dürfen dich wegn zu hohen Risikos ablehnen,
Grundsätzlich 1 Jahr GKV, denn im GKv vergl § 5 Abs. 9 SGB V.
1)danke dir fuer die schnelle antwort!
erstmal zu deiner frage:
also seit 08/2010 bin ich erst hier und gemeldet.
war EU ausland aber nicht berufstätig bzw im familiengeschäft tätig und nicht versichert.
2)verstehe ich nicht so ganz den o.g. zitatenabsatz...
heisst dass das ich in die GKV kann?
habe die ganzen arztkosten fuer die aufnahme in die pkv gehabt, die mich ablehnten, weil die techniker und die barmer meinten, ich muss in die pkv?
(sorry kenne mich bei den § gar nicht aus...)
3)ok habe verstanden, dass >400€ job, mindest 1 jahr machen muss.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Öhm, wir sind uns doch einig, Du willst zurück in die GKV, da diese bezahlbar ist, richtig.
Nun kommt es auf die kleinen Feinheiten an, um Dich wieder in die GKV zu katapultieren.
Zunächst:
Bist Du da ganz sicher, dass Du im EU Ausland nicht versichert gewesen bist?
Dem Grunde nach reicht 1 Tag im EU Ausland eine gesetzliche Versicherung aus, dann landest Du hier wieder in der GKV.
Nun kommt es auf die kleinen Feinheiten an, um Dich wieder in die GKV zu katapultieren.
Zunächst:
war EU ausland aber nicht berufstätig bzw im familiengeschäft tätig und nicht versichert.
Bist Du da ganz sicher, dass Du im EU Ausland nicht versichert gewesen bist?
Dem Grunde nach reicht 1 Tag im EU Ausland eine gesetzliche Versicherung aus, dann landest Du hier wieder in der GKV.
Okay delaveri,
ich hab mal ein paar Tage Urlaub gemacht und bin deswegen nicht online gesesen.
Wir halten fest, Du bsit auch im EU-Land nicht GKV versichert gewesen.
Somit bist Du zuletzt in der PKV (Deutschland) versichert gewesen und hast dort eine Pflicht zur Versicherung.
Dies ist nur eine sog. Pflicht zur Versicherung, keiner kann Dich direkt dazu zwingen. Hört sich jetzt blöd an, aber ist so.
Im Klartext, solange Du nicht krank bist, kräht kein Hahn danach. Wirst Du aber krank, dann beginnt das sog. Theater.
Anders als im Bereich der GKV beginnt der im Bereich der PKV der Leistungsanspruch immer erst mit dem Zustandekommen eines Vertrages. Also halten wir fest, im Bereich der PKV gibt es Leistungen immer erst für die Zukunft im Bereich der GKV immer rückwirkend. Da bestehen bekanntlich erhebliche Unterschiede, wenn mal etwas passieren sollte.
Du gehörst ins Lager der PKV und somit würde der Vertrag und der Leistungsanspruch immer erst zukünftig beginnen. Kannst Du selber voraussehen, wann Du krank wirst? Gleichwohl, musst Du sog. Strafzuschläge - ohne Leistungsanspruch - zahlen.
Jenes ist jetzt das absolute Pokerspiel.
Wenn Du jetzt demächst einen Job aufnimmst und dadurch SV-Pflicht in der GKV ausgelöst wird, dann kräht kein Hahn danach, ob Du im Bereich der PKV verpflichtet bist, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen.
Also mein Tipp, im Schweinsgalopp eine SV-pflichtige Beschäftigung. Dann hast Du viele Probleme gelöst.
ich hab mal ein paar Tage Urlaub gemacht und bin deswegen nicht online gesesen.
Wir halten fest, Du bsit auch im EU-Land nicht GKV versichert gewesen.
Somit bist Du zuletzt in der PKV (Deutschland) versichert gewesen und hast dort eine Pflicht zur Versicherung.
Dies ist nur eine sog. Pflicht zur Versicherung, keiner kann Dich direkt dazu zwingen. Hört sich jetzt blöd an, aber ist so.
Im Klartext, solange Du nicht krank bist, kräht kein Hahn danach. Wirst Du aber krank, dann beginnt das sog. Theater.
Anders als im Bereich der GKV beginnt der im Bereich der PKV der Leistungsanspruch immer erst mit dem Zustandekommen eines Vertrages. Also halten wir fest, im Bereich der PKV gibt es Leistungen immer erst für die Zukunft im Bereich der GKV immer rückwirkend. Da bestehen bekanntlich erhebliche Unterschiede, wenn mal etwas passieren sollte.
Du gehörst ins Lager der PKV und somit würde der Vertrag und der Leistungsanspruch immer erst zukünftig beginnen. Kannst Du selber voraussehen, wann Du krank wirst? Gleichwohl, musst Du sog. Strafzuschläge - ohne Leistungsanspruch - zahlen.
Jenes ist jetzt das absolute Pokerspiel.
Wenn Du jetzt demächst einen Job aufnimmst und dadurch SV-Pflicht in der GKV ausgelöst wird, dann kräht kein Hahn danach, ob Du im Bereich der PKV verpflichtet bist, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen.
Also mein Tipp, im Schweinsgalopp eine SV-pflichtige Beschäftigung. Dann hast Du viele Probleme gelöst.
kein problem wegen urlaub und so
hoffe hast dich erholt.
ich denke ich habe dich verstanden.
1.)ich brauche mich auf grund meines studentenstatus nicht unbedingt zu versichern. auch eine freiwillige versicherung in der GKV ist nicht moeglich wegen der vorherigen pkv. ok, verstehe
und desweiteren:
2.) wenn ich schnellstmöglich einen >400€ bis ~ 800€ job finde,
dann komme ich quasi automatisch in die GKV, brauche dann auch im meinen fall keine strafgebuehr seit meiner ankunft in deutschland (08/2010) zu zahlen? (solange mir natuerlich nix passiert.)
obwohl es doch in der GKV rückwirkend waere? habe ich das so richtig verstanden?
oder bezieht sich das dann auf den anfang des jobs und die gkv fragt gar nicht, was ich vorher versichert war? und wenn doch was sage ich denen?
und noch eine kleine frage:
3) wie lange muss ich den job theoretisch mindestens durchhalten? 1jahr ununterbrochen oder gehts auch kürzer?
danke dir fuer die erlaeuterungen

hoffe hast dich erholt.
ich denke ich habe dich verstanden.
1.)ich brauche mich auf grund meines studentenstatus nicht unbedingt zu versichern. auch eine freiwillige versicherung in der GKV ist nicht moeglich wegen der vorherigen pkv. ok, verstehe
und desweiteren:
2.) wenn ich schnellstmöglich einen >400€ bis ~ 800€ job finde,
dann komme ich quasi automatisch in die GKV, brauche dann auch im meinen fall keine strafgebuehr seit meiner ankunft in deutschland (08/2010) zu zahlen? (solange mir natuerlich nix passiert.)
obwohl es doch in der GKV rückwirkend waere? habe ich das so richtig verstanden?
oder bezieht sich das dann auf den anfang des jobs und die gkv fragt gar nicht, was ich vorher versichert war? und wenn doch was sage ich denen?
und noch eine kleine frage:
3) wie lange muss ich den job theoretisch mindestens durchhalten? 1jahr ununterbrochen oder gehts auch kürzer?
danke dir fuer die erlaeuterungen
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nun
Jawoll
Jawoll
Dem Grunde nach reicht 1 Tag hiefür aus. Du kannst dann zwar nicht in die freiw. Kv., weil die erforderliche Vorversicherungszeit fehlt, aber Du kommst in die Kralle. Es ist die Versicherunspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.
Du hast aber leider ein fettes Problem.
Die Uni wird vermutlich von Dir - als Student - den Nachweis über eine Krankenversicherung fordern. Diesen Nachweis kannst Du nicht bringen, vermutlich wird Dich die Uni dann wieder austragen.
Solange Du auch noch eingeschriebener Student bist, bringt ein Job über 400,00 Euro nix, denn dieser würde keine SV-Pflicht aufgrund des Studentenstatus auslösen.
Ergo, wird es - solange Du als Student eingeschrieben bist, erhebliche Probleme bzw. Hürden bringen.
Was hälst Du davon, wenn Du dich erst einmal wieder ausschreibst und bpsw. ALG II beantragst. Wenn Du bedürftig bist und ALG II erhälst, hast Du gute Chance über die sog. Schlupflochproblematik wieder in die GKV zu kommen. Dafür habe ich extra einen Musterwiderspruch. Ich sehe dort derzeit sehr gute Chancen, zumindest ist die bisherige Rechtsprechung 8 : 1 gegen die Kassen.
wenn ich schnellstmöglich einen >400€ bis ~ 800€ job finde,
dann komme ich quasi automatisch in die GKV, brauche dann auch im meinen fall keine strafgebuehr seit meiner ankunft in deutschland (08/2010) zu zahlen? (solange mir natuerlich nix passiert.)
Jawoll
obwohl es doch in der GKV rückwirkend waere? habe ich das so richtig verstanden?
Jawoll
wie lange muss ich den job theoretisch mindestens durchhalten? 1jahr ununterbrochen oder gehts auch kürzer?
danke dir fuer die erlaeuterungen
Dem Grunde nach reicht 1 Tag hiefür aus. Du kannst dann zwar nicht in die freiw. Kv., weil die erforderliche Vorversicherungszeit fehlt, aber Du kommst in die Kralle. Es ist die Versicherunspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.
Du hast aber leider ein fettes Problem.
Die Uni wird vermutlich von Dir - als Student - den Nachweis über eine Krankenversicherung fordern. Diesen Nachweis kannst Du nicht bringen, vermutlich wird Dich die Uni dann wieder austragen.
Solange Du auch noch eingeschriebener Student bist, bringt ein Job über 400,00 Euro nix, denn dieser würde keine SV-Pflicht aufgrund des Studentenstatus auslösen.
Ergo, wird es - solange Du als Student eingeschrieben bist, erhebliche Probleme bzw. Hürden bringen.
Was hälst Du davon, wenn Du dich erst einmal wieder ausschreibst und bpsw. ALG II beantragst. Wenn Du bedürftig bist und ALG II erhälst, hast Du gute Chance über die sog. Schlupflochproblematik wieder in die GKV zu kommen. Dafür habe ich extra einen Musterwiderspruch. Ich sehe dort derzeit sehr gute Chancen, zumindest ist die bisherige Rechtsprechung 8 : 1 gegen die Kassen.
danke an euch beiden!
@ rossi:
die uni wollte nur bei der immatrikulation von meiner letzten GKV ein Schreiben, ob versicherungspflichtig oder nicht bin.
habe denen dieses schreiben vorgelegt und sie sagten, dass reicht ihnen bis zur exmatrikulation.
bzgl >400€ -800€ job: ich muss zusaetzlich ueber 20h/ woche arbeiten,
dann waere ich auf KV pflichtig.
nur bis 20h/ Woche waere ich 'nur' Renterversicherungspflichitg.
Also waere die 'perfekte' Lösung:
Ab 20h/ Woche und 400-800€/monat ! stimmts?
(denke DAS habe ich jetzt verstanden. was mache ich nur bis zun diesem job bis dahin...?)
@ Vergil09owl:
fallen dann auch erst nach dem ersten jahr >400 € job versicherungsbeitraege an?
(ausschreiben will ich mich im moment nicht, da nur jedes WS einschreiben kann und im meinem alter verliere ich daduch ein jahr...)
@ rossi:
die uni wollte nur bei der immatrikulation von meiner letzten GKV ein Schreiben, ob versicherungspflichtig oder nicht bin.
habe denen dieses schreiben vorgelegt und sie sagten, dass reicht ihnen bis zur exmatrikulation.
bzgl >400€ -800€ job: ich muss zusaetzlich ueber 20h/ woche arbeiten,
dann waere ich auf KV pflichtig.
nur bis 20h/ Woche waere ich 'nur' Renterversicherungspflichitg.
Also waere die 'perfekte' Lösung:
Ab 20h/ Woche und 400-800€/monat ! stimmts?
(denke DAS habe ich jetzt verstanden. was mache ich nur bis zun diesem job bis dahin...?)
@ Vergil09owl:
fallen dann auch erst nach dem ersten jahr >400 € job versicherungsbeitraege an?
(ausschreiben will ich mich im moment nicht, da nur jedes WS einschreiben kann und im meinem alter verliere ich daduch ein jahr...)
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste