Familienvers. als verheirat. Student(+Arbeit Semesterferien)
Verfasst: 15.11.2010, 16:58
Hallo Forum,
ich habe einen Spezialfall und konnte weder hier im Forum noch irgendwo anders in den Untiefen des Internets fündig werden.
Folgende Situation:
Seit Juli 2010 verheiratet und Student. Noch studentisch versichert für 64,xx€ im Monat (da über 25 Jahre alt). Arbeitnehmer mit Vertrag bis 20 Stunden pro Monat bei schwankendem Verdienst (zw. 100 und 1500€) in letzter Zeit weniger zw. 100 und 500€.
Der Plan:
Wechsel in die Familienversicherung (des Ehepartners) um die knapp 70€ zu sparen.
Die Fragen:
1. Wenn ich in die Familienversicherung wechsel, dann gelten erstmal die Grenzen von 365€ bzw. 400€ pro Monat (plus jährlich die 920€ Freibetrag)
Soweit so klar, aber wie sieht es in den Semesterferien aus? Ich lese überall, dass wenn ich familiernversichert bin (der Zusammenhang ist immer als Kind bei den Eltern), dann darf ich in den Semesterferien Vollzeit arbeiten egal wieviel man hier nun verdient.
Wo steht (im Gesetz) diese Regelung? Ich möchte gerne herausfinden, ob ich als verheirateter familienversicherter auch diese Möglichkeit nutzen kann. (Der Versicherungs-Telefon-Mensch meinte, dass es NUR um die 365 bzw. 400€ dreht -ohne Außnahme -->also nix mit "Arbeiten bis zum Umfallen") Ob er da Recht hat?
Wo steht das im Gesetz geschrieben? Ich finde da nämlich nichts.
2. Wenn ich heute den Antrag auf Familienversicherung stelle (ab August 2010) bekomme ich die bereits gezahlten Beiträge August bis November zurück?
Danke!
Phil
ich habe einen Spezialfall und konnte weder hier im Forum noch irgendwo anders in den Untiefen des Internets fündig werden.
Folgende Situation:
Seit Juli 2010 verheiratet und Student. Noch studentisch versichert für 64,xx€ im Monat (da über 25 Jahre alt). Arbeitnehmer mit Vertrag bis 20 Stunden pro Monat bei schwankendem Verdienst (zw. 100 und 1500€) in letzter Zeit weniger zw. 100 und 500€.
Der Plan:
Wechsel in die Familienversicherung (des Ehepartners) um die knapp 70€ zu sparen.
Die Fragen:
1. Wenn ich in die Familienversicherung wechsel, dann gelten erstmal die Grenzen von 365€ bzw. 400€ pro Monat (plus jährlich die 920€ Freibetrag)
Soweit so klar, aber wie sieht es in den Semesterferien aus? Ich lese überall, dass wenn ich familiernversichert bin (der Zusammenhang ist immer als Kind bei den Eltern), dann darf ich in den Semesterferien Vollzeit arbeiten egal wieviel man hier nun verdient.
Wo steht (im Gesetz) diese Regelung? Ich möchte gerne herausfinden, ob ich als verheirateter familienversicherter auch diese Möglichkeit nutzen kann. (Der Versicherungs-Telefon-Mensch meinte, dass es NUR um die 365 bzw. 400€ dreht -ohne Außnahme -->also nix mit "Arbeiten bis zum Umfallen") Ob er da Recht hat?
Wo steht das im Gesetz geschrieben? Ich finde da nämlich nichts.
2. Wenn ich heute den Antrag auf Familienversicherung stelle (ab August 2010) bekomme ich die bereits gezahlten Beiträge August bis November zurück?
Danke!
Phil