GKV > PKV bei Ende Halbwaisenrente od. Familienversicheru
Verfasst: 14.12.2010, 20:57
Hallo, da ihr hier ja komplizierte Fälle gewohnt seid und toll helft, möchte ich mein Glück auch mal probieren:
- Derzeit bin ich noch Student (Bescheinigung bis Ende April 2011)
- Ich bin zurzeit als Bezieher einer Halbwaisenrente über die GKV (Status Rentner) versichert
- Von Januar bis März 2011 habe ich nun eine Stelle, durch die die Halbwaisenrente (mit der damit verknüpften GKV) entfällt; währenddessen versichert mich der Arbeitgeber ganz normal
- dann bin ich aber ab Mai 2011 Promotionsstudent (also nicht mehr Grundstudium)
- weitere Besonderheit: Da ich dann noch nicht 25 bin, könnte ich von März (Ende der Beschäftigung) bis Ende April 2011 noch einmal in die Familienversicherung zurück (Studienbescheinigung gilt ja noch bis Ende April 2011, Einkommen habe ich dann keines mehr)
Nun die Frage: Ich möchte gerne in die PKV. Eine PKV hat mir bereits zugesichert, dass sie mich als Promotions(!)student in ihrem Studententarif versichern würde (studentische Voll-PKV). Dies würde ich so gerne während der Promotion machen.
Nach Auslaufen der Familienversicherung kann man sich ja binnen drei Monaten von der gesetzl. Versicherungspflicht befreien lassen und wechseln. Gilt dies parallel auch für die Situation der endenden GKV, die mit der Halbwaisenrente verknüpft ist? Oder als "was" würde man sonst nach Studienende bei der GKV versicherungspflichtig? (Student ist man iSd GKV nur für das grundständige Studium!).
Echt kompliziert - ich weiß. Hoffe trotzdem, dass mir vielleicht irgendjemand weiterhelfen kann. Wäre prima. Besten Dank!
EDIT: Kann es sein, dass ich mit Ende des grundständigen Studiums (Ende April 2011) dann einfach nicht mehr versicherungspflichtig nach § 5 SGB V (mangels Studenten-Status und Arbeitsstelle) bin, und mich dann entweder nach § 9 SGB V bei der GKV freiwillig versichern lassen kann oder eben bei der entsprechenden PKV, die mich als Promotionsstudent in ihren Studententarif aufnimmt?
- Derzeit bin ich noch Student (Bescheinigung bis Ende April 2011)
- Ich bin zurzeit als Bezieher einer Halbwaisenrente über die GKV (Status Rentner) versichert
- Von Januar bis März 2011 habe ich nun eine Stelle, durch die die Halbwaisenrente (mit der damit verknüpften GKV) entfällt; währenddessen versichert mich der Arbeitgeber ganz normal
- dann bin ich aber ab Mai 2011 Promotionsstudent (also nicht mehr Grundstudium)
- weitere Besonderheit: Da ich dann noch nicht 25 bin, könnte ich von März (Ende der Beschäftigung) bis Ende April 2011 noch einmal in die Familienversicherung zurück (Studienbescheinigung gilt ja noch bis Ende April 2011, Einkommen habe ich dann keines mehr)
Nun die Frage: Ich möchte gerne in die PKV. Eine PKV hat mir bereits zugesichert, dass sie mich als Promotions(!)student in ihrem Studententarif versichern würde (studentische Voll-PKV). Dies würde ich so gerne während der Promotion machen.
Nach Auslaufen der Familienversicherung kann man sich ja binnen drei Monaten von der gesetzl. Versicherungspflicht befreien lassen und wechseln. Gilt dies parallel auch für die Situation der endenden GKV, die mit der Halbwaisenrente verknüpft ist? Oder als "was" würde man sonst nach Studienende bei der GKV versicherungspflichtig? (Student ist man iSd GKV nur für das grundständige Studium!).
Echt kompliziert - ich weiß. Hoffe trotzdem, dass mir vielleicht irgendjemand weiterhelfen kann. Wäre prima. Besten Dank!
EDIT: Kann es sein, dass ich mit Ende des grundständigen Studiums (Ende April 2011) dann einfach nicht mehr versicherungspflichtig nach § 5 SGB V (mangels Studenten-Status und Arbeitsstelle) bin, und mich dann entweder nach § 9 SGB V bei der GKV freiwillig versichern lassen kann oder eben bei der entsprechenden PKV, die mich als Promotionsstudent in ihren Studententarif aufnimmt?