Familienversichert? Bafög?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Fall 099
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Familienversichert? Bafög?

Beitragvon Fall 099 » 02.02.2011, 04:36

hallo,
ich werde in diesem Monat 23 jahre alt und scheide somit bei der Familienversicherung (gesetzliche KV) aus. Im Winter bzw. zum Wintersemester würde ich auch gerne studieren, bin mir relativ sicher, dass ich auch aufgenommen werde.

Das Studenten einen Sondertarif erhalten und nur einen relativ geringen Beitrag zahlen müssen ist mir bereits bekannt. Diese würde ich dann mit dem Bafög bezahlen, dass ich dann beantrage bzw. erhalten werde. Habe noch herausgefunden, dass Studenten, die bei einem in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Familienmitglied mitversichert sind, keinen Beitrag zahlen brauchen. Somit wäre dieses Problem auch gelöst, sofern ich denn Student werden sollte.

Im Zeitraum zwischen Ende Februar bis Studienbeginn im Wintersemester sind jedoch einige Monate in denen ich nicht krankenversichert sein werde, wenn ich kein >400 Job habe.

nun zur eigentlichen Sache:
Gleich nach meinem Abschluss habe ich meinen Wehrdienst angetreten. Dieser endete vor 2 Jahren. Ich habe jetzt beschlossen im WS zu studieren und werde wie bereits erwähnt, wenn alles schief geht, einige Monate ohne Versichung sein. Die Krankenversichrung wird einen ja wieder aufnehmen sobald man bescheid bekommen hat, dass man offiziel Student ist.

1. Kann ich darauf plädieren, dass ich meinen Wehrdienst angetreten habe und sich somit meine Krankenversicherung um 9 Monate verlängert?

2. Ich habe mal aufgeschnappt, dass die Krankenversicherung die Beträge für die Zeit in der man nicht versichert war ( in meinem Fall ein paar Monate) "zurückverlangt" wenn man sich bei denen neu versichern möchte, auch wenn es eine Sonderregelung für Stundenten gibt?


Meine Befürchtung ist nämlich die, dass ich aufgrund dieser "Rückzahlung" nicht krankenversichert sein werde, da ich die geballte Summe nicht zahlen kann und ich aufgrund der Gesetzesgebung nicht an einer höheren Schule studieren darf. Somit würde ich da vor geschlossenen Türen stehen.

Kann jemand Auskunft geben?

edit
das 3 mal am editieren, ist auch ein wenig spät/früh zum schreiben. aber es beschäftigt halt einen..

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.02.2011, 22:53

Hallo,
die Familienversicherung endet erst einmal mit dem 23. Lebensjahr, befindet man sich aber in einer Schul- oder Berufsausbildung dann verlängert sich der Anspruch auf Familenversicherung auf das 25. Lebensjahr und darüber hinaus wenn Grundwehrdienst oder Zivildienst geeleistet wurde um die Zeit dieser Dienste.
Bei dir trifft das nicht zu. Du bist bis zur Aufnahme deines Studiums arbeitslos, deshalb kommt auch keine Verlängerung der Familienversicherung in Frage. Das bedeutet für die mtl. ca. 145,00 €
an Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeitrag.
Es gab einmal,wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, eine Verlängerungsmöglichkeit der Familienversicherung für "Studienplatzbewerber", das war aber nur der Zeitraum bis zum nächstmöglichen Studienbeginn (in deinem Fall das Sommersemester 2011, also der 01.03. bzw. der 1.4.2011). Ich glaube aber, dass das nicht mehr möglich ist. Du solltest dich deshalb mal mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.
Mit Aufnahme des Studiums, fruehstens mit Tag der Einschreibung kannst du wieder in die Familienversicherung wenn die restlchen Voraussetzungen (Höhe der Einkünfte) auch erfüllt sind.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Fall 099 » 03.02.2011, 00:47

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
die Familienversicherung endet erst einmal mit dem 23. Lebensjahr, befindet man sich aber in einer Schul- oder Berufsausbildung dann verlängert sich der Anspruch auf Familenversicherung auf das 25. Lebensjahr und darüber hinaus wenn Grundwehrdienst oder Zivildienst geeleistet wurde um die Zeit dieser Dienste.
Bei dir trifft das nicht zu.
Czauderna


sry ich versteh nicht ganz. wehrdienst wurde doch geleistet.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 03.02.2011, 19:13

Hallo,

die Verlängerung gilt nur für die Familienversicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, s. hier:

§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V Kinder sind versichert ...bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus..

mfg
ratte1

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Beitragvon Fall 099 » 09.02.2011, 02:47

mhhh
naja danke für die aufklärende antwort.

noch eine kleine frage um sicher zu gehen:

Für die Bewerbung eines Studienplatzes brauch ich nicht zwingend einen Krankenversicherungsnachweis?

Mir wurde beim Arbeitsamt gesagt, dass es erst dann wichtig wird, wenn man nach der Annahme gewisse Dokmente nachzureichen hat, sprich: Der Krankenversicherungsnachweis wäre erst nach Annahme erforderlich.

soweit richtig?

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 09.02.2011, 16:48

Hallo,

den Krankenversicherungsschutz muss bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.

MfG
ratte1

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Beitragvon Apfelmus » 01.04.2011, 15:46

Das ist auch von Uni zu Uni unterschiedlich. Spätestens wenn du angenommen wurdest, musst du deine Krankenversicherung nachweisen (das ist ja dann auch erst die eigentliche Immatrikulation).

Und Bafög und Familienversicherung schließen sich nicht aus ;) Du kannst Bafög bekommen, wenn du familienversichert bist.


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