rückwirkende exmatrikulation

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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ricebowl
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rückwirkende exmatrikulation

Beitragvon ricebowl » 11.02.2011, 10:08

Hallo,

Ich war von 2005-2010 an der TU-Berlin als Student eingeschrieben und bei meiner Mutter Familienversichert. 2009 ist aber das Einkommen von meinen Vater angestiegen worauf mir die Familienversicherung gekündigt würde. Ich wollte darauf hin mich bei Vater seiner PKV Familienversichern lassen das hat aber nicht geklappt d.h. ich habe von 2009-2010 keine krankenversicherung gehabt. Nun beginne ich ein neues Studium und benötige für die Immatrikulation eine Krankenversicherungsbescheinigung bin ich zu meiner alten KK gegangen um zu fragen. Die meinten halt das ich die nichtversicherten Monate nachzahlen muss und halt die Immatrikulationbescheinigungen nachreichen soll. Die Frage ist nun setzt sich mein KK (AOK) mit meiner alten uni in kontakt und meldet dieser das ich 2 semester nicht versichert war, wenn ja kann mich die dann rückwirkend exmatrikulieren bzw muss ich dann 140 statt 60 pro monat nachzahlen.

MfG

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Beitragvon Vergil09owl » 11.02.2011, 16:34

Aha du bist also nich versichert zur Zeit? Bist aber versicherungspflichtig aufgrund deines Studiums? Ich würde dennmal sagen grundsätzlich hast du ein neues Wahlrecht, sofern du dich nicht gleich zu Beginn des Studiums hast von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht hast befreien lassen. Da ja nu denn keine Mitgliedschaft bei der AOK begründet wurde, besteht ein neues Wahlrecht meines Erachtens.
Nachträglcihe Exmatrikulation hm , wie denn solches, geht ja auch schlecht, abgeschlossenes Semester ist abgeschlossenes Semester, meines Erachtens. Ich würde mal sagen es gibt auch sehr angagierte Kassen die gern sich um Studenten kümmern, einen guten Namen und Ruf haben. Ich würde denn mal danach fragen.
Wenn die AOK es nicht geschafft hat die zuständige Universität von dem Nichtvorhandensein einer Versicherung zu unterrichten , nugut.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.02.2011, 16:52

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =160002,0&

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =159940,0&

Also das heißt, du läßt dir eine Bescheinigung über deine Zeiten von der AOK geben, müssen Sie dir geben, denn sieht die Krankenkasse die du jetzt wählst, das du bei der AOK familienversichert warst.

Grundsätzlich müßten Sie dich ablehnen weil du eigentlich nicht versichert warst, da du aber mit Beginn des Studiums versicherungspflichtig wirst und du grundsätzlich mit Neuaufnahme des Studums ein Wahlrecht hast, müßte es meines Erachtens da keine Probleme geben.

Aber vieleicht kann dir heir einer der Kollegen einen besseren Rat geben.


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