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Krankenversicherung ab 25
Verfasst: 25.02.2011, 17:41
von Sotop
Hi!
bin im Nov 84 geboren, Zivi gemacht. KV teilte mir mit es bestehe keine Versicherung ab dem August 2010 mehr (familienversichert). Da war ich etwas baff. Ich war noch vor kurzem beim Arzt. Ich dachte ich hätte noch bis August DIESEN Jahres Zeit mir eine KV zu suchen??
Erste Frage wäre stimmt das, und falls ja, welche Konsequenzen hätte das für mich dass ich seit Aug letzten Jahres nicht versichert war? Die Rückmeldung im Januar klappte problemlos so wie auch der Arztbesuch kürzlich...
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Danke
Gruß
Verfasst: 25.02.2011, 17:48
von Vergil09owl
01.11.84 geboren, vollendung des 25 Lebensjahes am 31.102009 + 9 Monate ZVD in der Fama drauf, schluss mit Familienversicherung ab dem 01.08.2010, gegenfrage, Was für eine KV Karte hast du denn mit welchem Status, sagen wir mal die Kasse hätte jetzt gen von dir round about 448, € als Student. Aufgrund der Leistungen die den in Anspruch genommen hast, hast du eingentlich schon mal dein Wahlrecht ausgeübt. Oder haben deine Eltern Beiträge überwiesen? Hast du eine Nachricht von deiner Kasse bekommen, hast du was unterschrieben?
Verfasst: 25.02.2011, 17:51
von Sotop
Nichts unterschrieben, keine Nachricht bekommen. Status ist 3!
War über meine Mutter versichert. Sie ist ALG II Empfängerin.
Oh man, die Zählweise macht überhaupt keinen Spass. Für mich endet das 25. Lebensjahr am Tag des 26. Geburtstag. Ich protestiere
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Verfasst: 25.02.2011, 17:58
von Vergil09owl
aha, kann es sein das du in der Bedarfsgemeinschaft deine Mutter mit aufgeführt bist? Wenn ja denn bist als ALG II Empfänger pflichtversichert, da hat denn die Kasse geschaltet und ihren Datennbestand gesichtet und gesehen holla die Waldfee, angemeldet als ALG II Fama, somit mit Vollendung des 25 Lebensjahres eigentlich pflichtig. Ab zur Kasse und das Ganze klären. Sieht so aus als wenn eu weiter versichert bist, wenn du jetzt noch studierst. Ich würde dringend das Gespräch mit der Kasse suchen.
Verfasst: 25.02.2011, 18:01
von Vergil09owl
Hast du eine neue Karte bekommen?
Verfasst: 25.02.2011, 18:04
von Sotop
Ok werde das dann mit der Kasse klären müssen schätze ich?
Nein ich bin nicht in einer ALG II Bedarfsgemeinschaft.
Welche Möglichkeiten gibt es denn für mich überhaupt? Da ich meinen Lebensunterhalt von einem Studienkredit bestreite kann ich sicherlich keine Summe wie diese auf einen Schlag zahlen.
edit:
Vergil09owl hat geschrieben:Hast du eine neue Karte bekommen?
ja aber auch auf der neuen Karte steht Status 3 drauf. Außerdem hat die KK ihren Namen gewechselt, daher wohl die neue Karte.
Verfasst: 25.02.2011, 18:09
von Vergil09owl
ruhig bleiben, ab zum Bafög Amt und einen Zuschuss beantragen, achja bist du sicher das du keine Leistungen nach dem SGB II bekommst? Grundsätzlich kannst auch eine zuschuss bei der ARGE benatragen. Aber erstmal bitte feststellen lassen wie du versichert bist. Wie Kollege Heinrich so schön schreibt, miteinander reden sit wicht, der Rest klärt sich.
Verfasst: 25.02.2011, 18:23
von Sotop
Ok, bin ruhig

Ich studiere noch, Bafög kriege ich leider nicht mehr, da ich das Fach gewechselt habe und über Regelstudienzeit bin.
Also nur damit ich vorbereitet bin auf das Gespräch: ich kann nicht nachträglich exmatrikuliert werden für ein oder zwei Semester, da kein Versicherungsschutz bestand, ja? Und falls Nachzahlung notwendig ist, glaubst du (ihr) dass sich die Kasse auf Ratenzahlung einlassen würde?
Ich frage mich wie der Kollege hier das gelöst hat... 17 Monate ohne Versicherung. Ist sein Fall vergleichbar mit meinem?
http://www.vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3336
Verfasst: 25.02.2011, 18:31
von Vergil09owl
Nachträglich geht nicht , da die Kasse gepennt der Uni Bescheid zusagen. Beiträge können in Raten gezahlt werden, wenn Sie dich ärgern wollen auf § 186 SGB V hinweisen, es dürfen keine Saüminsizuschläge erhoben werden, bei welcher Kasse bist du denn?
Verfasst: 25.02.2011, 18:35
von Sotop
Es ist die Barmer-GEK.
Verfasst: 25.02.2011, 18:44
von Vergil09owl
Hm reine Verhandlungssache, ihrer Aufklärugnspflicht sind Sie nicht nachgekommen § 12 - 16 SGB I, somit bist du nicht schuldhaft im Beitragsrückstand, hm dumm gelaufen. Geh doch zur TKK ggf, wenn sie deine VVZ nicht prüfen kannst auch da Mitglied werden, Wink mit dem Zaunpfahl. Eigentlich hättest du nämlich mit dem Ausscheiden aus der Familienversicherung deiner Mutter ein neues Wahlrecht.
Mal kucken was die BEK - GEK denn so sagt.
Verfasst: 26.05.2011, 13:26
von Karl99
Bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres kannst du über deine Familie mitversichert werden. Ab deinem Geburtstag fällst du aus dieser raus.
Du kannst aber mit deiner Krankenkasse eventuell eine Ratezahlung aushandeln.