Promotionsstipendium und GKV (Stipendium nicht angegeben)

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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PiffPaff
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Promotionsstipendium und GKV (Stipendium nicht angegeben)

Beitragvon PiffPaff » 08.03.2011, 09:25

Liebes Forum,

ich promoviere seit ca. 8Monaten und beziehe ein Stipendium in Höhe von 1500.-.
Meine KK hat mir zuerst versichert, dass ich als Promotionsstudent ganz normal weiter in meinem Studentarif bleiben könnte. Als ich dann meine Immatrikulationsbescheinigung eingereicht habe, kam dann schnell die Antwort, dass ich ja nun ~145,- (nach Mindesteinkommen) zahlen müsse, weil ich kein "regulärer" Student sei.

Nun aber das Problem:
Ich habe mein Stipendium nicht angeben, in der sicheren Meinung, dass dies für die KK nicht relevant sei. Meine Logik = Stipendium ist nicht zu versteuern und somit auch nicht relevant. Auch auf der Homepage der KK war nirgends ein Hinweis, dass Stipendien zu den relevanten Einnahmen zu rechnen sind.

Laufe ich nun Gefahr, dass die Versicherung im Zweifel den Vertrag anfechten kann, oder kommen maximal Rückzahlungen der Differenz auf mich zu?
Haben die KK überhaupt die Möglichkeit, von diesem Stipendium zu erfahren.

Vielen Dank für kompetente und hilfreiche Antworten.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 10.03.2011, 19:21

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... =&#hlt_ank

§ 40 AO sagt das alles was Einkommenssteuerpflichtig auch grundsätzlich SV = beitragspflichtig ist.

Stellt sich nun die Frage unterliegt das Stipendium der steuerpflicht?

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 10.03.2011, 20:50

Hallo,

leider beschränkt sich die Beitragspflicht nicht nur auf steuerpflichtige Beträge, s. hier Seite 4 http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _13601.pdf


MfG
ratte1

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Beitragvon PiffPaff » 11.03.2011, 08:57

Naja, das Dumme ist, dass ich vor ein paar Tagen eben erfahren habe, dass die KK das Stipendium wohl zur Berechnungsgrundlage zählt.
Das Stipendium ist eben aber nicht Einkommenssteuerpflichtig, deshalb habe ich das ja auch im guten Glauben nicht angegeben.

Die Frage ist nun aber, was passiert, wenn die KK das irgendwie (?) erfährt... Kann Sie dann den Vertrag anfechten, sprich kann sie sagen, dass ich nicht versichert bin und war und sie somit keine Versicherungsleistung erbringen muss???

Oder blüht mir schlimmstenfalls, dass ich die Different nachzahlen muss???

Vielen Dank!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.03.2011, 19:35

Jo Ratte hast recht, wäre dennder näcshte schritt gewesen, zusagen das alle einnahmen grundsätzlich dazu beitragen die Beiträge zu berechnen,

Gruß

Cicero

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Beitragvon PiffPaff » 14.03.2011, 08:50

Ich poste meine Frage nun doch einmal im allgemeinen Forum:

die entscheidende Frage ist, ob die KK einen Vertrag anfechten kann, wenn man (aus welchen Gründen auch immer) bei der Bemessungsgrundlage falsche Angaben gemacht hat...

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.03.2011, 15:09

Hallo,

nein kann sie nicht, aber evtl. rückwirkend einen höheren Beitrag verlangen.

Grüße
CM

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Beitragvon ratte1 » 14.03.2011, 15:18

Cassiesmann hat geschrieben:Hallo,

nein kann sie nicht, aber evtl. rückwirkend einen höheren Beitrag verlangen.
Und zusätzlich ein Bußgeld verhängen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__307.html

MfG
ratte1

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Beitragvon PiffPaff » 14.03.2011, 16:44

Cassiesmann hat geschrieben:Hallo,
nein kann sie nicht, aber evtl. rückwirkend einen höheren Beitrag verlangen.
Grüße
CM


Genau das war die Frage :!:
Ist das verbindlich, also gibt es eine Rechtsgrundlage :?:

Vielen Dank aber schon einmal!!!!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 14.03.2011, 20:55

Es gibt im SGB V kein solches Recht für die GKV, zumal Sie sich Kraft Gesetz versichern müssen.


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