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Freiwilliges Praktikum nach dem Studium

Verfasst: 25.03.2011, 13:54
von Ceinwyn
Hallo zusammen!

Ich habe ein großes Problem mit der Versicherung.
Ich bin 25 Jahre, habe soeben mein Studium beendet und war immer in einer PKV. Nun bin ich ab dem 31.3. exmatrikuliert, mache aber seit 2 Wochen auch ein unbezahltes, 2-monatiges Praktikum.

Meine Frage lautet nun: Wie muss ich mich versichern? Da ich ja kein Einkommen habe (hatte nie Bafög, bekam seit 1,5 Jahren Halbwaisenrente, die auch zum 31.3. ausläuft), würde ich ja sowieso in die GKV fallen. Muss mein Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zahlen?

Ich hoffe, jemand kennt sich hiermit aus?

Beste Grüße

Verfasst: 25.03.2011, 18:50
von Vergil09owl
Hm was für ein Praktikum ist das denn?

Verfasst: 25.03.2011, 21:15
von Ceinwyn
Das Praktikum ist ein zweimonatiges, unbezahltes, freiwilliges Praktikum, was ich direkt nach meinem Studium angefangen habe. Es besteht keine Aussicht auf Übernahme.

Verfasst: 26.03.2011, 07:02
von Vergil09owl
Also just for fun, kein Pflichtpraktikum, bist du eigentlich auch Renterin versichert gewesen, als Pflichtmitglied aufgrund deiner Halbwaisenrente? Oder war die Vorversicherungszeit nicht erfüllt?

Verfasst: 26.03.2011, 07:07
von Vergil09owl
Also just for fun, kein Pflichtpraktikum, bist du eigentlich auch Renterin versichert gewesen, als Pflichtmitglied aufgrund deiner Halbwaisenrente? Oder war die Vorversicherungszeit nicht erfüllt?

Verfasst: 26.03.2011, 11:31
von ratte1
Vergil09owl hat geschrieben:Also just for fun, kein Pflichtpraktikum, bist du eigentlich auch Renterin versichert gewesen, als Pflichtmitglied aufgrund deiner Halbwaisenrente? Oder war die Vorversicherungszeit nicht erfüllt?
Den Beitrag verstehe ich nicht.

Wenn jemand auf Grund des Rentenbezuges pflichtversichert gewesen wäre, wäre er während des Studiums Mitglied der GKV geblieben, da diese Versicherung vorrangig gegenüber der stud.Versicherung ist. Und hiervon hätte es auch bei Studiumbeginn keine Befreiungsmöglichkeit gegeben.

MfG
ratte1

Verfasst: 26.03.2011, 13:48
von Vergil09owl
Richtig, es wurde ja geschrieben Bezug einer Halbwaisenrente, endete mit dem Ende des Studiums. Daher meine Frage.

Verfasst: 26.03.2011, 15:53
von Ceinwyn
Genau, es ist ein freiwilliges Praktikum, kein Pflichtpraktikum. Und ich bin bis jetzt studentisch Privatversichert. Ich war noch nie in einer GKV. Von daher meine Frage: Wie soll ich mich ab dem 1.4. versichern?

Verfasst: 26.03.2011, 16:49
von Vergil09owl
Alsoauch nicht aufgrund des Rentenbzuges aus der gesetzlichen RV?

Grundsätzlich wäre jetzt hier weiter die PkV zuständig, hm arbeitsuchend gemeldet bsit du , ALG II wurde auch nicht beantragt?

Ansonsten wäre denn nämlich die GKV zuständig.

Am besten mal mit deiner PKV reden wie das jetzt denn zu händeln wäre. Meiner Ansicht nach.

Verfasst: 26.03.2011, 19:27
von ratte1
Vergil09owl hat geschrieben:Alsoauch nicht aufgrund des Rentenbzuges aus der gesetzlichen RV?

Grundsätzlich wäre jetzt hier weiter die PkV zuständig, hm arbeitsuchend gemeldet bsit du , ALG II wurde auch nicht beantragt?

Ansonsten wäre denn nämlich die GKV zuständig.
Auch bei Bezug von ALG 2 wäre nicht die GKV zuständig!

Im diskutierten Fall ist - solange keine Versicherungspflicht wegen einer vers.-pflichtige Beschäftigung o.ä. eintritt - weiterhin ausschließlich die PKV zuständig.

MfG
ratte1

Verfasst: 27.03.2011, 09:17
von Vergil09owl
richtig, siehe auch entsprechende BSG Urteil, also denn mal am besten an die zuständige PKV wenden, klären wie der weitere Versicherungsschutz gewährleistet werden soll.