Versicherung ab 30, welche Möglichkeiten habe ich?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Versicherung ab 30, welche Möglichkeiten habe ich?

Beitragvon Studentin30 » 31.03.2011, 16:38

Hallo an alle!

Ich bin 30, ledig, jenseits des 14.Semesters, schreibe gerade meine Diplomarbeit (dauert noch ein paar Monate) und im Juli 2010 30 geworden. Bis dahin war ich bei der DAK im Studententarif versichert. Ich bestreite meinen Lebensunterhalt von einem Nebenjob als freie Mitar-beiterin und wenn das nicht reicht über ein Privatdarlehen.
Die DAK will mich ab August 2010 feiwillig versichern, als Selbstständige (aber gilt dann nicht ein Mindestbeitrag von ca. 300€? Völlig utopisch für meine Einkommen von ca. 600€ im Monat…), und fragt welches Einkommen höher sei, das über die Arbeit oder das private Darlehen. Worauf wollen die hinaus?
Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus, und die Infos, die ich mir bis jetzt gesucht habe, verwirren mich nur…

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen mit ein paar Grundlagen? Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt? Was spielt eine Rolle? Das einzige was ich variieren könnte wäre die Höhe des Privatdarlehens und wie viel ich arbeiten gehe, wenn es etwas bringt…

Vielen vielen Dank für jede Hilfe!!!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.04.2011, 14:17

Hallo Studentin 30,
Einstufung für 300 e , das bedeutet die DAK geht von einer Hauptberuflichen Selbstständigkeit aus.
Eine Status Prüfung beantragen, wenn diese ergibt
Hauptberuflich Selbstständig hat die Kasse leider Recht.
Gruß

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Beitragvon Studentin30 » 07.04.2011, 15:17

Vielen Dank für die Antwort!

Deshalb hat die KK also gefragt welches Einkommen höher sei...
Die Sache ist die, da ich als freie Mitarbeiterin arbeite, ist das jeden Monat anders, wenns viel zu tun gibt, arbeite ich mehr und leihe mir weniger, wenns weniger zu tun gibt, anders rum.

Zwei Fragen hätte ich noch:
1. Wenn ich mir jeden Monat mehr leihe als ich verdiene, also die Selbstständigkeit nicht meine Haupteinnahmequelle ist, wie hoch wäre dann mein Beitrag? Die ca. 130€?
2. Ich habe gelesen dass es einen Unterschied gibt zwischen "normaler" Selbstständigkeit und "studentischer" Selbstständigkeit?
Siehe hier unter b) Auf Dauer: http://www.studis-online.de/StudInfo/kr ... hp?seite=2

Was sagt ihr dazu?

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Beitragvon Studentin30 » 07.04.2011, 15:19

Oh, oder hängt die Hauptberuflichkeit von der gearbeiteten Stundenzahl ab (und nicht vom Einkommen)? Die liegt nämlich immer unter 20h/Woche...

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Beitragvon Czauderna » 07.04.2011, 18:59

Hallo,
wenn man als Studentt/in nebenher arbeitet und/oder selbständig tätig ist, dann prüft die Kasse ob das Erscheinungsbdil Selbständiger/Arbeitnehmer oder das Erscheinigungsbild Student überwiegt. Ergibt sich bei der Prüfung, dass Arbeit und/oder Selbständigkeit zusammen weniger als 20 Stunden wöchentlich betragen, dann überwiegt das Erscheinungsbild Student und die studentische Pflichtversicherung läuft weiter. wenn dieser nicht mehr möglich ist wegen Alter oder Semesterüberschreitung, dann erfolgt eine freiwillige Versicherung als freiwillige Studentin und die Beiträge werden nach dem erzielten Einkommen Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit
berechnet. Darlehen werden nicht berücksichtig, da diese zurückgezahlt werden müssen, demnach kein Einkommen darstellen.
Anders sieht es dagegen aus wenn man eben nicht mehr als Student eingeschrieben ist.
Ich würde da nochmals persönlich hingehen und die Sache vor Ort besprechen.
Gruss
Czauderna


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