Rückforderung von Beiträgen aus studentischer KV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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matze123
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Rückforderung von Beiträgen aus studentischer KV

Beitragvon matze123 » 18.04.2011, 18:36

Moin,moin,
ich hab da mal ne frage!!!
Ich bin seit januar 2007 studentisch krankenversichert. Mir wurde aber der Zeitraum von 10 Monaten Zivildienst nicht hinzugerechnet.

Zur besseren Erkärung:

- 1998- Februar 2002 Berufsausbildung
- Überbrückungszeitraum (arbeitlos)
- ab 01.08.2002- 31.05.2003 Zivildienst
- Bewerbung um Fachoberschule > Ablehnung, bis Oktober 2003 arbeitslos
- danach Maßnahme vom Arbeitsamt (6Monate), 01.10.2003-31.03.2004
- Überbrückungszeitraum (arbeitslos)
- Bewerbung um Fachoberschule > Annahme
- von September 2004- Juli 2005 Fachoberschule (Familienversicherung)
- ab September 2005 Student (Familienversicherung)

Meine Frage, hätte meine KV den Zeitraum von 10 Monaten hinzurechnen müssen, da eine Verzögerung meiner Berufsausbildung (auf dem zweiten Bildungsweg) gem. § 10 Abs.2 Nr.3 SGB V vorliegen könnte !!

Kann ich diese zuviel gezahlten Beiträge zur studentischen Krankenversicherung zurückfordern ??

Mfg

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