Hallo,
ich habe ein paar Fragen, die ich leider nach langem googeln nicht beantwortet bekomme. Aber vielleicht bin ich bei ihnen an der richtigen Adresse.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich habe im März mein Abitur bestanden und plane nach dem Sommer einen einjährigen Auslandsaufenthalt.
Um mir das ganze zu finanzieren habe ich geplant in den Sommermonaten einen Ferienjob anzunehmen.
Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, bin ich von sozialabgaben befreit, sofern ich nicht berufsmäßig tätig bin, unter der Annahme, dass die Dauer der Beschäftigung 2 Monate/50 Tage nicht überschreitet.
Wie lasse ich mir das bescheinigen?
Macht es Sinn sich für einen Studiengang mit zu hohem NC zu bewerben um anzugeben, dass man auf einen Studienplatz wartet?
Zweite Frage wäre, wenn ich drei Monate arbeiten würde. Müsste ich dann für alle Monate Sozialabgaben zahlen oder nur für die überschüssigen Monate, sprich in diesem Fall den dritten Monat?
Schönen Gruß
F.Rech
Sozialabgaben beim Ferienjob nach dem Abi
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159952,0
Wenn die Beschäftigung am Stück länger als 50 Tage dauert ist die Beschäftigung berufmäßig also SV- Pflichtig. Die Bewerbung um einen Studienplatz ist nicht mit dem Beginn eines Studiums gleich- zusetzten. Da so wie es aussieht die kurzfrisitige Beschäftigung von überwiegender wirtschaftlicher Bedeutung ist , ist die Beschäftigung quasi meiner Ansicht nach eh berufsmäßig, also SV - pflichtig.
Gruß
vergil
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159952,0
Wenn die Beschäftigung am Stück länger als 50 Tage dauert ist die Beschäftigung berufmäßig also SV- Pflichtig. Die Bewerbung um einen Studienplatz ist nicht mit dem Beginn eines Studiums gleich- zusetzten. Da so wie es aussieht die kurzfrisitige Beschäftigung von überwiegender wirtschaftlicher Bedeutung ist , ist die Beschäftigung quasi meiner Ansicht nach eh berufsmäßig, also SV - pflichtig.
Gruß
vergil
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