Erhöhter Beitrag von 77,90EUR schon für März 2011?

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Erhöhter Beitrag von 77,90EUR schon für März 2011?

Beitragvon GKV_Versicherter » 02.05.2011, 16:59

Hallo,

zum 1. Oktober 2010 wurden ja die BAföG-Bedarfssätzen angepasst. Dies zieht ja auch gleichzeitig die Anhebung der Bemessungsgröße zur Krankenversicherung für Studenten nach sich.

Für März 2011 hat die AOK ein Beitrag von insg. 77,90EUR von meinem Konto abgebucht. Ursprünglich bin ich jedoch davon ausgegangen, dass die erhöhten Bedarfssätze und damit auch die höhere Bemessungsgrundlage erst zum Sommersemster 2011 gelten (§ 236 SGB V), also ab 01.04.2011 lt. Webseite der AOK.

Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass der erhöhte Beitrag bereits für März 2011 fällig sei, da er zum 15.04. abgebucht wurde, also nach dem 01.04.2011. Das scheint mir eine reichlich komische Begründung zu sein.

Ist diese Aussage so korrekt?

Danke,
GKV_Versicherter

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Beitragvon Czauderna » 02.05.2011, 19:20

Hallo,
nein, das ist nicht richtig - wenn du Student an der UNI bist, dann gilt der Beitrag ab Beitragsmonat April, wenn du allerdings Student an einer FH. bist, dann beginnt das Sommersemster am 01.03. - und es gibt auch einige UNIs´`s, die einen abweichenden Semesterbeginn haben. Vielleicht hängst das damit zusammen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon GKV_Versicherter » 02.05.2011, 19:44

Czauderna hat geschrieben:wenn du Student an der UNI bist, dann gilt der Beitrag ab Beitragsmonat April, wenn du allerdings Student an einer FH. bist, dann beginnt das Sommersemster am 01.03. - und es gibt auch einige UNIs´`s, die einen abweichenden Semesterbeginn haben. Vielleicht hängst das damit zusammen.


Hallo,

also das Wintersemester geht an meiner Universität vom 01.10. - 31.03., das Sommersemester vom 01.04. - 30.09., das steht auf den Immatrikulationsbescheinigungen und im Vorlesungsverzeichnis.

Zum 01.04. habe ich mich wegen Beendigung meines Studiums auch exmatrikuliert, bin also gar nicht mehr für das SS 11 eingeschrieben.

Die AOK bucht den Beitrag iper Lastschrifteinzug mmer bis zum 15. des Folgemonats für den letzten Monat ab, also am 15.04. für den Monat März 2011. Ich glaube, da hat sich jemand sklavisch an die Formel "Erhöhte Beiträge ab 01.04." gehalten und die Hintergründe nicht bedacht.

Wie geht man jetzt am besten vor wegen der Rückerstattung?

Grüße
GKV_Versicherter

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Beitragvon Vergil09owl » 02.05.2011, 20:20

Exmatrikulation vorlegen und denn Rückerstattung beantragen

heinrich
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Beitragvon heinrich » 02.05.2011, 22:13

dies dürfte nun wirklich kein Problem sein.

Aber zunächst mal, wo wahrscheinlich der Fehler liegt.

Du bist (bzw. warst) Student an einer Uni.
Beginn des Semester
ist dann der
01.10. (WS)
01.04. (SS)

Fachhochschüler jeweils einen Monat früher.

Bei einer KK muss der Mitarbeiter eine Erfassung machen.

Sie erfasst es als Student an der UNI oder FH.
Man gibt Zahlen ein. Diese liegen eng aneinander.
Und dabei hat sich wohl wahrscheinlich ein Mensch vertan.

Du sollte dort mal hinmarschieren. Sag denen, dass Du ja nicht Student an FH, sondern an UNI warst. Nachweis mitnehmen. z.B. Imma-Bescheindigung, Studienbescheinigung oder was auch immer die haben wollen.

Gleichzeitig solltest Du auch klären, wie der Versicherungsschutz nach dem 31.03.2011 aussieht. Im Rahmen einer freiw. Versicherung mindestens so um die 145 EUR.

Dies solltest Du schnellstens abklären bevor größere Probleme auch Dich zukommen.

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Beitragvon GKV_Versicherter » 08.05.2011, 21:43

Hallo,

habe der AOK jetzt geschrieben und die Sache dargelegt. Hoffentlich zeigen sie sich einsichtig und erstatten den zu viel gezahlten Betrag.

Nochmals danke für die Hilfe.

Gruß
GKV_Versicherter


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