"Sommerjob" (TVL-13) zwischen BA/Promotionsstudium

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Brocken
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"Sommerjob" (TVL-13) zwischen BA/Promotionsstudium

Beitragvon Brocken » 15.05.2011, 18:11

Guten Tag,

ich finde mich in einer etwas ungewöhnlichen Situation, und bin mir momentan (auch nach Recherche) sehr unsicher, wie ich mich zu verhalten habe. Die Situation sieht wie folgt aus: Ich (Student, 22 Jahre alt) schließe am 30. Juni diesen Jahres mein Bachelor-Studium ab und werde ab 15. Oktober 2011 ein Promotionsstudium aufnehmen. D.h., ich bin kein externer Doktorand, sondern ordentlich immatrikulierter PhD-Student. Ab Oktober erhalte ich auch ein Stipendium (d.h., keine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter, sondern ein nicht-leistungsgebundenes Stipendium) von 1365 Euro pro Monat. Der Haken -- zwischen 1. Juli und 1. Oktober werde ich eine befristete volle Stelle an selbiger Universität haben (TVL-13 -- entspricht ca. 3110 Euro brutto).

Momentan bin ich familienversichert.

a) Muss ich für die drei Monate TVL-13 eine reguläre Krankenversicherung (Arbeitnehmer) haben, oder könnten drei Monate unter irgendeine Geringfügigkeitsklausel fallen, so dass ich weiterhin familienversichert bleiben könnte? Zum Beispiel, weil man es als Praktikum deklarieren könnte, das vollständig (!) in die vorlesungsfreie Zeit fällt? Spielt hier Gehalt eine Rolle (deutlich mehr als 400 Euro)?

b) Ist es möglich, falls ich über den Sommer als Arbeitnehmer versichert sein muss, im Anschluss wieder eine studentische oder Familienversicherung aufzunehmen? Könnte das (wohl steuerfreie) Stipendium hier ein Problem darstellen?

Würde mich über jeden Hinweis EXTREM freuen. Vielen Dank im Voraus.

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Beitragvon Vergil09owl » 15.05.2011, 18:40

Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig, klärt der AG .= die befristete Anstellungist von wirtschatlicher Bedeutung und keine kurzfristige Beschäftigung.

Familienversicherung ist nicht mehr möglich.

Familienversicherung ist nach dem Ende der Beschäftung wieder möglich, Stipendium stellt allerdings ein Problem dar

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft
/bkk.cgi?t=130547731517953021&sessionID=954177875514451629&
templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=154521&highlighting=on&hlt=#hlt_ank

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank

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Beitragvon Rossi » 15.05.2011, 19:23

Nun denn vergil, richte Deinem Arbeitgeber mal aus, er möge die Aktualität der Liste des Gesamtseinkommens mal prüfen.

Zitat:

Arbeitsentgelt aus nebenberuflicher Tätigkeit (z.B. Ausbilder Betreuer, Erzieher, Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeit) § 14 SGB IV i.V.m § 3 Nr. 26 EStG ja, soweit streuerpflichtig (über 1.848,00 EUR jährlich)

Der Freibetrag beträgt schon seit Jahren 2.100,00 € jährlich und nicht 1.848,00 €!

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Beitragvon Vergil09owl » 15.05.2011, 19:43

Sag das mal KV Lex

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Beitragvon Vergil09owl » 15.05.2011, 19:54

Achja das Promotionstdudium ist Studium in Sinne der Krankenversicherung der Studenten.

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Beitragvon Brocken » 17.05.2011, 15:03

Vielen Dank für die Auskunft.

Familienversicherung ist nach dem Ende der Beschäftung wieder möglich


Könnte hier das zwischenzeitliche Arbeitsverhältnis ein Problem darstellen? Sprich, besteht die Gefahr, Anspruch auf Familienmitversicherung zu verlieren? (Vater ist selbstständig/freiwillig gesetzlich versichert.)

Stipendium stellt allerdings ein Problem dar


Ich finde zu diesem Thema einiges an widersprüchlicher Information. Zum Beispiel spezifiziert dieses Dokument von der GKV, dass steuerfreie Stipendien keine Rolle bei der Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne der Familienversicherung spielen. Worauf basiert Ihre Einschätzung?

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Beitragvon Vergil09owl » 17.05.2011, 20:39

Auf die Rechtsprechechung des BSG und des BFH

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Beitragvon Brocken » 17.05.2011, 21:39

Auf die Rechtsprechechung des BSG und des BFH


Würde mich über Quellen oder genauere Hinweise sehr freuen. Der Regelungswirrwarr ist schwer zu navigieren.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.05.2011, 21:30

http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf

Also wie bereits im Rundschreiben geschreiben wird, siehe dazu entsprechend Pkt. 2, ist alles was im Sinne des Einkommensteuerrechts als Einkommen zu versteuern sind dem Gesamteinkommen zuzurechnen.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0401600

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Beitragvon Brocken » 21.05.2011, 23:36

Ah, in Ordnung. Bezieht sich damit aber nicht auf mein steuerrechtlich irrelevantes, weil staatliches und nicht an spezifische Leistungen gebundenes Stipendium.

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Beitragvon Vergil09owl » 22.05.2011, 08:12

So dieses denn so ist.


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