Welche KKV bei 3-jährigem PhD Studium im Ausland

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Spyker
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Welche KKV bei 3-jährigem PhD Studium im Ausland

Beitragvon Spyker » 20.05.2011, 07:26

Hallo Zusammen,

ab September werde ich für drei Jahre ins Ausland gehen um ein PhD Studium zu absolvieren. Mit meiner KV habe ich bereits geklärt dass ich eine Anwartschaft beantragen sollte, um nach meiner Rückkehr gleich wieder aufgenommen zu werden. Was sich für mich allerdings schwierig gestalltet ist es, im Tarifjungel die richtige Auslandskrankenversicherung zu finden. Bisher bin ich auf drei Anbieter gestoßen:



Hat evtl. jemand bereits Erfahrungen mit diesen Versicherungen oder kann mir ein paar Tips bezüglich der Tarife geben? Und gibt es noch weitere evtl. sogar bessere Auslandskrankenversicherungen für meinen Fall?

Viele Grüße,
Spyker

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.05.2011, 08:40

hi spyker,
Sie haben 3 Beispiele , ich würde das erste nehmen :-), das zweite Beispiel : eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beachten.
Eine Anwartschaft, nur wenn Sie jetzt privat versichert sind.
Gruß

Spyker
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Beitragvon Spyker » 20.05.2011, 09:14

Hallo DKV-Service-Center,

vielen Dank für die schnelle Antwort, sind Sie denn unvoreingenommen ;-)

Die DKV ist Momentan auch mein Favorit, allerdings scheinen mir die Leistungen bei der Zahnbehandlung nicht ganz so gut zu sein. Können Sie mir denn sagen wie es mit regelmäßigen Kontrollen aussieht oder die Vorteile der DKV nennen? Sie scheinen ja ein Experte dafür zu sein ;-)

Und könnten Sie bitte den Punkt mit der Anwartschaft erläutern? Soweit ich weiß kann es im Worst-Case sein dass ich nach meiner Rückkehr auch nicht mehr in eine GKV komme!

Viele Grüße,
Frederik

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.05.2011, 16:11

richtig Zahn ist minnimiert auf 500 € , dadurch wäre die DKV nicht geeignet :-) bitte vergessen Sie nicht es handelt sich um eine Reisekrankenversicherung und nicht um eine Vollversicherung.
Durch das Gesetz werden Auslandsrückkehrer bei Ihrer alten Kasse wieder versichert sofern Sie im Ausland nicht privat versichert waren. Reisekranken zählt nicht.
Gruß


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