Student, Werksstudent + Selbstständig

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Student, Werksstudent + Selbstständig

Beitragvon 42 » 31.05.2011, 22:23

Ich habe mich in der vergangenen Stunde durch dies Forum gelesen, habe dabei viele Interessante Threads gefunden, aber leider kein Thema was meine spezielle Situation widerspiegelt.
Ich hoffe, dass mir ähnlich kompetent geholfen werden kann.

Ich bin 31, liege in den letzten Zügen meines Studiums.
Ich bin seit knapp drei Jahren als Werksstudent in einem Unternehmen beschäftigt (< 19 Stunden).

Mir bietet sich jetzt die Gelegenheit mich in meinem Fachgebiet selbstständig zu machen. Allerdings würde ich gerne als finanzielle Absicherung vorerst meinen Werksstudentenjob behalten, allerdings die Stundenzahl reduzieren auf 10 - 15 Std.

Dadurch kommt es zu folgender Überschneidung: Studium, angestellt als Werksstudent und selbstständig.
Da ich nicht weiß, wann ich einen Prüfungstermin bekomme, kann es sein dass dieser Status für zwei bis drei Semester anhält.
Momentan bezahle ich ca. 130€ als freiwillig Weiterversicherter an die gesetzliche Krankenkasse.
Ich habe bereits zwei Mal versucht, bei meiner Krankenkasse in Erfahrung zu bringen wie sich eine Selbstständigkeit auf meine KK Beiträge auswirken würde. Leider konnte mir die Frage beide Male nicht beantwortet werden, bis auf ein "Warten wir mal ab was Sie verdienen".
War/ ist jemand in einer ähnlichen Situation oder kann mir sonst sagen, ob es Verdienstgrenzen gibt oder wie sich der Beitrag berechnen würde?

Vielen Dank im Voraus, ich weiß wirklich nicht, wo ich noch Informationen bekommen könnte.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.06.2011, 08:00

Also solange wie de selbst tätigkeit nicht überwiegt und durch die Einnahmen , ein höheres Einkommen als Werkstudent erzielt wird ist zunächstmal der Werkstudent vorrangig sozusagen. Mit dem Ende des Studiums muss denn geprüft werden ob denn tatsächlich eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt. Sollte diese denn vorliegen, also Gewerbeanmeldung , Einkommensnachweise usw.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank

Die Beitragsbemessung für hauptberuflich Selbstständige erfolgt nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V. Die Beiträge werden aus der Beitragsbemessungsgrenze (2011: 123,75 EUR kalendertäglich bzw. 3.712,50 EUR monatlich) berechnet. Werden niedrigere Einnahmen nachgewiesen, so ist die mindestbeitragspflichtige Einnahme der 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße (2011: 63,88 EUR kalendertäglich bzw. 1.916,25 EUR monatlich).


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