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Befreiung KVdS ???

Verfasst: 06.06.2011, 18:48
von heinrich
Hallo Kollegen,

könnt ihr mir mal eure Meinung sagen


Frau, 28 Jahre, 12 Fachsemester
seit Vollendung 25. LJ im Rahmen der KVdS pflichtversichert, also seit
2008

Oktober 2010 Heirat und FAMI über den Ehegatten.
Dieser Ehegatte macht sich jetzt selbstständig und wechselt ab 01.06.2011 in die PKV.

??? Kann die Frau, die -mangels eines FAMI-Anspruches- versicherungspfl. ab 01.06.2011 wird, sich von dieser Vers.Pfl. nach
§ 8 SGB V befreien lassen ?? (mit einer neuen Frist von 3 Monaten bis 30.09.11)
oder
nicht befreien lassen, weil sie sich im Jahr 2008 zu Beginn der "erstmaligen" Vers.Pflicht nicht innerhalb 3 Monaten hat befreinen lassen.

Gruß
heinrich

Verfasst: 06.06.2011, 18:53
von Vergil09owl
Einmal KvdS immer KvdS, keine Befreiungsmöglichkeit meiner Meinung nach.

Keine Befreiung von der KvdS, da schon > 3 Monate ...

Verfasst: 06.06.2011, 22:50
von GS
... versichert gewesen, sehe ich genauso.

Hallo Heinrich,
hat sie denn so etwas vor? Wenn ja, was erwartet sie von einer privaten Vollversicherung für 70 Euro monatlich?

Kann mir kaum vorstellen, dass das ein PKVler empfiehlt, der sich auskennt. Zumal der dann auch wüsste, dass es nicht geht (s. Titel)

Wäre sie von Anfang an als Studentin familienversichert gewesen, z. B. zuerst als Tochter und dann übergangslos als Ehefrau bis 1.6.2011, könnte sie sich bis 30.9. befreien lassen, so aber nicht.

Gruß von
Gerhard

Verfasst: 09.06.2011, 19:50
von Vergil09owl
http://www.haufe.de/sozialversicherung/ ... Meldungen&

Hier ist mir gerade noch ein Urteil des BSG auf die Füße gefallen, macht so eine Befreiung auch nicht gerade leichter.

Verfasst: 10.06.2011, 13:23
von Czauderna
Hallo,
nein, eine Befreiung ist hier nicht möglich - die hätte innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht als Studentin bei der erstmaligen Aufnahme eines Studiums beantragt werden müssen, was einen zwingenden Wechsel in die PKV damals zur Folge gehabt hätte.
Gruss
Czauderna