Selbstständig und familienversichert

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

kkokus
Beiträge: 4
Registriert: 08.08.2011, 10:05

Selbstständig und familienversichert

Beitragvon kkokus » 08.08.2011, 10:29

Hallo,

ich bin neu hier und brauche euren Rat ... Zu meinem Problem:
Ich bin Student und habe im Jahr 2009 neben dem Studium mit einer selbständigen Tätigkeit angefangen ein wenig Geld zu verdienen.

Nachdem ich mich nun mit 25 selbst versichern musste, hat die Krankenkasse Einsicht in meine Steuererklärung aus dem Jahr 2009 gehabt. Dort sind nur Einkünfte aus meinem Gewerbe als Einzelunternehmer ausgewiesen. Diese belaufen sich auf 2260 €. Jetzt gilt ja auch die Einkommensobergrenze von 4380 € im Jahr (365 € * 12 Monate) um in der Familienversicherung kostenlos mitversichert zu sein. Das Anmeldedatum meines Gewerbes war der 18.08.2009.

Die Krankenkasse ist jetzt der Meinung, dass ich ab dem 18.08.2009 die Einkommensgrenze überschritten habe und somit für all die Zeit für eine selbständige Versicherung bis zum heutigen Tag nachzahlen müsste. Diesen Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen. Ich hatte für die Zeit vor dem Gewerbe überhaupt gar kein Einkommen! Wieso will das die Krankenkasse nicht berücksichtigen?!

Weiterhin habe ich nur in zwei aufeinanderfolgenden Monaten Einnahmen über 365 € gehabt. Soweit ich weiß ist das in einer Familienversicherung erlaubt ... Das darauffolgende Jahr 2010 bin ich übrigens auch unter 4380 € gekommen. Nur leider liegt mir da der Steuerbescheid noch nicht vor ... Wie kann ich mich gegen das Vorgehen der Krankenkasse wehren? Für mich sieht das nach reiner Abzocke aus ...

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe ...

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 19:37

Die gehen denn von Grenze von 365 mtl aus also ab dem 18.08.09 2260 : 5 = 452 € liegt denn also über 365 €

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 19:40

Sind denn die 2260 € das zu versteuernde Einkommen?

kkokus
Beiträge: 4
Registriert: 08.08.2011, 10:05

Beitragvon kkokus » 08.08.2011, 19:44

Sind denn die 2260 € das zu versteuernde Einkommen?


Ja. Mehr war in dem Jahr nicht ... Aber warum berücksichtigen Sie nicht das ganze Jahr, sondern eben nur die letzten paar Monate. Wenn ich nachweise, dass ich in nur zwei Monaten über den 365 € war, dann sollte das doch familienversichert-tauglich sein, oder?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 19:48

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html6. Kein oder nur geringes Gesamteinkommen

1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2011: 365,00 EUR) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Für geringfügig Beschäftigte (§§ 8, 8a SGB IV) beträgt das zulässige Gesamteinkommen jedoch 400,00 EUR.

Gesamteinkommen (GR v. 24.10.2008) ist die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Das heißt, dass bei der Ermittlung des Gesamteinkommens Werbungskosten, zum Teil in Form von Pauschbeträgen, zu berücksichtigen sind. So ist z.B. beim Arbeitsentgelt der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG in Abzug zu bringen, sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts ist eine als Einmalzahlung zugeflossene Entlassungsentschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Gesamteinkommen bei der Feststellung der Familienversicherung zu berücksichtigen (BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 1/06 KR R). Die Spitzenverbände der Krankenkassen geben die Empfehlung aus, dem Urteil des BSG zu folgen. Es wird jedoch versucht, eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel zu erreichen, dass diese Abfindungen in Form einer Einmalzahlung zum Gesamteinkommen gehören (Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 12.06.2008).

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind um den "Sparer-Freibetrag" nach § 20 Abs. 4 EStG zu mindern (GR vom 21.03.2006).

Lediglich bei Renten ist auf den Zahlbetrag - also ohne Abzug der Werbungskosten - abzustellen. Allerdings ist der Teil der Rente, der auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfällt, nicht zu berücksichtigen.

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die regelmäßigen Bezüge zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass ggf. Einmalzahlungen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind, auf den Kalendermonat umgerechnet und dem laufenden Einkommen zugerechnet werden. Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als zwei Monate erzielt werden, sind als unregelmäßig anzusehen. Hierbei sind die Grundsätze für die Beurteilung von geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungen zu beachten.

Gelegentliche Überschreitungen der Einkommensgrenzen sind aber unschädlich für die Familienversicherung. Als gelegentlich gilt ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres.

Werden Einkünfte verschiedener Einkommensarten erzielt, so ist eine Saldierung von negativen und positiven Einkünften zur Ermittlung des Gesamteinkommens möglich. Die Regelungen im Einkommensteuerrecht, die diese Saldierung in der Höhe begrenzten, sind zum 01. Januar 2004 weggefallen. Das bedeutet, dass ein unbegrenzter horizontaler und vertikaler Verlustausgleich möglich ist.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... &hlt=#gld6.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 19:53

also wenn die Kasse den Bescheid sieht geht sie vom dem 18.08.09 bis 312.09 ergo regelmäßig in diesem Zeitraum erwirtschaftetaus. Von wann ist der Bescheid?

kkokus
Beiträge: 4
Registriert: 08.08.2011, 10:05

Beitragvon kkokus » 08.08.2011, 21:35

Der Bescheid ist vom 04.07.2011 ... Regelmäßig ist es nicht. Wie gesagt: Ich habe nur im November und Dezember mehr als 375 € Einkommen gehabt.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2011, 21:45

steht aber so nicht im Bescheid das ist das Problem. Steht ja nicht explezit drinne wann was erwitschaftet wurde ich würde da mal ganz schnell den Bescheid 2010 beibringen. Das würde sonst nämlich bedeuten das ab dem 7.07. 11 für davon ausgangnagen wird as die Famileinversicherung nicht mehr möglich ist, heißt also das im Prinzip seit dem07.07.11 keine Familienversicherung mehr möglich ist.Eingangsdatum des Bescheides also kann erst ab diesem Zeitpunkt die Familienversicherung beendet werden.

kkokus
Beiträge: 4
Registriert: 08.08.2011, 10:05

Beitragvon kkokus » 08.08.2011, 23:17

Wie kommst du jetzt auf den 07.07.2011? Laut Gesetzestext § 25 SGB XI Abschnitt 6 kann nur ein Ausschluss aus der Familienversicherung erfolgen, wenn man REGELMÄßIG die Einkommensgrenze überschreitet.

Nach diversen Quellen ( z.B. hier: http://www.studenten-krankenversicherung.net/studenten-krankenversicherung/familienversicherung-fuer-studenten.html ) sollten zwei Monate erlaubt sein. Wenn ich jetzt nachweisen kann, dass ich nur im November und Dezember Einkünfte über 365 € hatte, müsste ja der Anspruch auf Familienversicherung erhalten bleiben?!

Den Steuerbescheid für 2010 habe ich leider noch nicht. Dort habe ich auch zu keinem Zeitpunkt Einküfte über der Einkommensgrenze gehabt ... Könnte ich so einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 09.08.2011, 06:52

können kanste, mußt denn aber auch bitte nachweisen wie denn insgesamt Einkünfte 2009 monatlich waren, die Kasse geht vom Einkommenssteuerbescheid aus als Nachweis.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste