Im Juli zuviel verdient. 2012 dann nur für Juli nachzahlen?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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BennyNex
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Im Juli zuviel verdient. 2012 dann nur für Juli nachzahlen?

Beitragvon BennyNex » 16.08.2011, 18:52

Hallo,

ich bin Schüler und nebengewerblich selbständig. Als Versicherung habe ich eine studentische bekommen und zahle etwa 76 € im Monat. (freiwillig GKV) . In meinem Anfangsschreiben stand was von 365 €, die ich im Monat verdienen darf. Wenn ich mehr verdiene, soll ich mich melden, sonst würden nächstes Jahr Nachzahlungen fällig (anhand der Einkommensteuererklärung).

Ich habe nun im Juli zu viel verdient, etwa 600 € oder so. Ich muss aber sagen, dass ich einen sehr guten Stundenlohn habe und niemals über die zeitliche Grenze hinweg komme. Es geht also nur ums Geld.

Nun meine Frage, muss ich dann nächstes Jahr NUR für Juli einen höheren Betrag zahlen oder kann die Krankenkassen dann für jeden Monat eine Nachzahlung fordern, obwohl ich nicht jeden Monat über den Grenzbetrag kam?

Es wäre ja eine Frechheit und ich würde das auch ganz sicher nicht zahlen, wenn ich beispielsweise im Juli 225 € zu viel verdient hätte und nochmal im Oktober 50 € zu viel, würde ich für die zwei Monate natürlich nachzahlen aber nicht fürs komplette Jahr. Also weiß da jemand Bescheid, ob die KK das Recht hat, für das ganze Jahr eine Nachzahlung zu fordern?

MfG

Czauderna
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Re: Im Juli zuviel verdient. 2012 dann nur für Juli nachzahl

Beitragvon Czauderna » 16.08.2011, 19:32

BennyNex hat geschrieben:Hallo,

ich bin Schüler und nebengewerblich selbständig. Als Versicherung habe ich eine studentische bekommen und zahle etwa 76 € im Monat. (freiwillig GKV) . In meinem Anfangsschreiben stand was von 365 €, die ich im Monat verdienen darf. Wenn ich mehr verdiene, soll ich mich melden, sonst würden nächstes Jahr Nachzahlungen fällig (anhand der Einkommensteuererklärung).

Ich habe nun im Juli zu viel verdient, etwa 600 € oder so. Ich muss aber sagen, dass ich einen sehr guten Stundenlohn habe und niemals über die zeitliche Grenze hinweg komme. Es geht also nur ums Geld.

Nun meine Frage, muss ich dann nächstes Jahr NUR für Juli einen höheren Betrag zahlen oder kann die Krankenkassen dann für jeden Monat eine Nachzahlung fordern, obwohl ich nicht jeden Monat über den Grenzbetrag kam?

Es wäre ja eine Frechheit und ich würde das auch ganz sicher nicht zahlen, wenn ich beispielsweise im Juli 225 € zu viel verdient hätte und nochmal im Oktober 50 € zu viel, würde ich für die zwei Monate natürlich nachzahlen aber nicht fürs komplette Jahr. Also weiß da jemand Bescheid, ob die KK das Recht hat, für das ganze Jahr eine Nachzahlung zu fordern?

MfG


Hallo,
wenn die Kasse einen Einkommensteuerbescheid sehen will um festzustellen wie viel Einkommen du aus deiner selbständigen Tätigkeit erhalten hast, dann geht sie hin und teilt das dort genannte Einkommen einfach durch 12 (vorausgesetzt, du warst auch das ganze Jahr nebenberuflich selbständig).
Die Kasse hat dir den Stundentarif als freiwilligen Beitrag eingeräumt,
von daher ist dein Einkommen sowieso erst mal sekundär. es wird der Kasse darum gehen zu prüfen, ob du noch als Student anzusehen bist oder als hauptberuflich Selbständiger. wenn also deine tatsächlichen Einkommensverhältnisse, über´s Jahr verteilt so sind wie du geschildert hast, musst du dir keine Gedanken machen - da wird nix nachgefordert.
Das mit den zwei Monaten spielt hier keine Rolle.
Gruss
Czauderna


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