Familienversichert auch während Brückenzeiten

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Salvinho
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Familienversichert auch während Brückenzeiten

Beitragvon Salvinho » 22.08.2011, 20:33

Hallo Lieber Forumsnutzer,

ich habe folgendes Problem, habe über den 2. Bildungsweg an einer bilingualen Schule in Köln mein Abitur am 1. Juli diesen Jahres ausgehändigt bekommen und plane für dieses WS mein Erststudium.

Nun hab ich vor 2 Wochen von der AOK RLP einen Brief bekommen, das ich zahlen muss oder ansonsten bin ich nicht versichert.

Was kann ich machen, ich bin 24 Jahre und falle noch unter eine Familienversicherung.
Ist schlimm mit unseren faschistoiden "Sozialsystem"

Ich danke euch im Voraus schonmal.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 22.08.2011, 21:58

aha sich auf den system stützen was die familienversicherung eingeführt hat, rate mal wer das war?

ratte1
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Re: Familienversichert auch während Brückenzeiten

Beitragvon ratte1 » 22.08.2011, 22:49

Hallo,

keine Panik, die Familienversicherung bleibt bei Dir erhalten, da zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten nicht mehr als 4 Monate liegen.

Als Zeit der Schulausbildung bzw. des Studiums ist nicht nur die Zeit anzusehen, in der das Kind tatsächlich an Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt, sondern auch die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Die Familienversicherung besteht in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten jedoch nur dann, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt spätestens einen Tag nach Ablauf des vierten Kalendermonats nach dem Ende des vorherigen Ausbildungsabschnittes beginnt.
Quelle: http://www.knappschaft.de/DE/3__Service ... _10009.pdf

Salvinho hat geschrieben:Ist schlimm mit unseren faschistoiden "Sozialsystem"
Nicht immer gleich den großen Hammer holen...

MfG
ratte1

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.08.2011, 01:41

Okay ratte1, diese Hochglanzbroschüre ist sehr informativ.

Aber wo haben wir die gesetzliche Grundlage für diese 4 Monate? Im SGB V finde ich diese auf Anhieb nicht. Vielleicht die AOK RLP auch nicht! Gibt es hierzu ein gemeinsames Rundschreiben?


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