stud kv bei überschreitung nächträglich abschliessen...

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

baseman
Beiträge: 2
Registriert: 14.05.2007, 21:08

stud kv bei überschreitung nächträglich abschliessen...

Beitragvon baseman » 14.05.2007, 21:21

weil ich die letzten monate schon mehr als 400 euro verdient habe, müsste ich ja eine studentische kv absschliessen, da ich nicht mehr familienversichert bin. muss ich meiner krankenversicherung nun einkommensbelege der letzten monate vorlegen, wenn ich eine solche zusätzliche kv abschliessen möchte (wg nachzahlungen)? oder glauben sie mir einfach, wenn ich ihnen sage, dass ich nicht mehr als 400 verdient habe und nun einfach ab heute mich versichern lassen will.

wenn ich keine zusätzl kv abschliesse und nun eine ärztliche leistug in anspruch nehme, bin ich ja sozusagen kv-los. muss ich dann eventuell diese in anspruch genommenen ärztlichen leistungen (neben den kv-beiträgen) später, wenn dies ans tageslicht kommt, nachzahlen?

wäre sehr dankbar über eine aufklärung. ist übrigens auch dringend, da ich eventuell meine weissheitszähne ziehen lassen muss :-(

danke und gruß

Marc
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 48
Registriert: 15.12.2006, 00:31

Beitragvon Marc » 14.05.2007, 22:03

Hallo baseman,

die glauben Dir das wahrscheinlich schon, allerdings ist Dein Arbeitgeber zur Meldung verpflichtet, d. h. es kommt irgendwann raus, dass Du mehr Geld verdient hast. Dann musst Du die Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten nachzahlen. Da besteht auch kein Wahlrecht wie bei der freiwilligen Versicherung, da es sich bei der KVdS um eine Pflichtversicherung handelt. Vorteil an der ganzen Geschichte: Es wird wahrscheinlich billiger, als wenn Du die Leistungen selber zahlen müsstest.

Was mich wundert ist dieser Punkt:

muss ich meiner krankenversicherung nun einkommensbelege der letzten monate vorlegen, wenn ich eine solche zusätzliche kv abschliessen möchte (wg nachzahlungen)? oder glauben sie mir einfach, wenn ich ihnen sage, dass ich nicht mehr als 400 verdient habe und nun einfach ab heute mich versichern lassen will.


Wie gesagt, eine KVdS ist eine Pflichtversicherung, diese muss ab Beginn der Immatrikulation, bzw. ab Tag der Einschreibung durchgeführt werden oder sofort nach Beendigung der Familienversicherung, sofern diese möglich ist oder war.

Grüße,
Marc

baseman
Beiträge: 2
Registriert: 14.05.2007, 21:08

Beitragvon baseman » 14.05.2007, 22:35

hi marc,

ja also normalerweise wäre ich ja familienversichert. meine arbeitgeberin hat mich auch gemeldet, jedoch bei der falschen kv wie ich letztlich gesehen habe. sie hat gedacht, dass ich bei der aok familienversichert bin. ich bin jedoch bei der barmer. der aok ist es egal. alles was sie erhält, muss sie doch sowieso weiterleiten, oder?!

gruß

Marc
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 48
Registriert: 15.12.2006, 00:31

Beitragvon Marc » 14.05.2007, 23:05

Hi baseman,

richtig, da es sich nur um die Beiträge zur Rentenversicherung handelt. Üblicherweise sind diese jedoch an die Kasse weiterzuleiten, bei der man auch familienversichert ist, daher fliegt so was wie bei Dir im Normalfall auch auf. Ob das jetzt noch korrigiert wird, kann ich Dir leider nicht sagen. Sollte es aber irgendwie rauskommen, egal auf welche Weise, wirst Du die Beiträge auf jeden Fall nachzahlen müssen. Mehr kann ich Dir leider nicht dazu sagen, der Rest ist jetzt Deine Sache.

Grüße,
Marc


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste