KVdS für Studenten mit Gewerbe

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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johnb
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KVdS für Studenten mit Gewerbe

Beitragvon johnb » 13.10.2011, 23:06

Guten Abend,

ich habe bereits während der Schule ein Gewerbe angemeldet, mit welchem ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Nun fange ich in Kürze ein Studium an und stelle mir die Frage, ob ich weiterhin Mitglied der privaten Krankenversicherung bleibe oder in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten wechseln soll, was natürlich günstiger wäre.

Die formalen Voraussetzungen (wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden) erfülle ich. Man sagte mir allerdings, dass es im Nachhinein Probleme geben könnte, z.B. könnte die Krankenkasse einen Nachweis über die Arbeitszeit verlangen. Dies ist natürlich nur schwer möglich nachzuweisen. Im Zweifelsfall wären dann Nachzahlungen möglich.

Gibt es hier Erfahrungen oder Rechtsgrundsätze, an denen sich dies orientiert? Ich konnte leider nichts passendes finden.

Vielen Dank.

Johannes

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 14.10.2011, 16:27

Di 20 Stundne gelten bloß für arbeitende Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis, grundsätzlich. wenn du noch ein Gewerbe betreibst un du daraus einen Gewinn erzielst wir dein selbständige tätikeit deiner Studenteneigenschaft gegenüber gestellt und geprüft. Das läuft im Prinzip auf eine Einzelfallprüfung raus.

johnb
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Beitragvon johnb » 14.10.2011, 20:05

Vergil09owl hat geschrieben:Di 20 Stundne gelten bloß für arbeitende Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis, grundsätzlich. wenn du noch ein Gewerbe betreibst un du daraus einen Gewinn erzielst wir dein selbständige tätikeit deiner Studenteneigenschaft gegenüber gestellt und geprüft. Das läuft im Prinzip auf eine Einzelfallprüfung raus.


Hmm, die Krankenkasse sagte mir etwas anderes, wollte es aber nicht schriftlich bestätigen. Dann sollte ich vielleicht doch in der privaten KV bleiben, oder?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 14.10.2011, 22:40

Kann ich so nicht sagen ich weiss nicht in wie weit du von deinem Gewerbe abhängst, solte es in Nebengewerbe sein und als solches auch eingetragen sein gilt grundsätzlich die Vermutung das du Student bist.

mikam
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Beitragvon mikam » 09.11.2011, 11:37

johnb hat geschrieben:
Vergil09owl hat geschrieben:Di 20 Stundne gelten bloß für arbeitende Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis, grundsätzlich. wenn du noch ein Gewerbe betreibst un du daraus einen Gewinn erzielst wir dein selbständige tätikeit deiner Studenteneigenschaft gegenüber gestellt und geprüft. Das läuft im Prinzip auf eine Einzelfallprüfung raus.


Hmm, die Krankenkasse sagte mir etwas anderes, wollte es aber nicht schriftlich bestätigen. Dann sollte ich vielleicht doch in der privaten KV bleiben, oder?


Ich hatte zu Unizeiten auch ein Gewerbe laufen. Und da war gerade als Selbständiger drauf zu achten nicht über die 20 Std Marke zu kommen. Sonst wäre es das mit dem Studentenstatus gewesen.


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