Freiwillige Krankenversicherung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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schorne
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Freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon schorne » 27.10.2011, 13:10

Hallo zusammen!

Ich war zum Ende meines Studiums in der PKV versichert und davor über meine Mutter in der Beihilfe/PKV.
Ende Februar habe ich dann mein Studium abgeschlossen und zum 1.5. angefangen zu arbeiten.
Durch diese versicherungspflichtige Tätigkeit konnte ich dann auch in die GKV (TK) wechseln.
Jetzt werde ich nach Ende der 6 monatigen Probezeit nicht übernommen, wodurch ich ab dem 1.11. arbeitslos bin.
Da ich keinen Anspruch auf ALG I und ALG II habe, das Amt somit nicht zahlt, dachte ich dass ich mich bei der TK
freiwillig weiterversichern könnte. Dort sagte man mir aber, dass dies nicht ginge, da ich die erforderliche
Vorversicherungszeit nicht erfülle, verwies mich aber gleichzeitig weiter da man sich nicht ganz sicher sei.
Also habe ich mich noch mal bei der TK gemeldet und dieses Mal sagte man mir, dass ich mich freiwillig
weiterversichern kann und mir die entsprechenden Unterlagen zugeschickt werden. Bis jetzt sind noch keine Unterlagen gekommen.

Welche Aussage stimmt denn nun? Kann ich mich freiwillig weiterversichern oder nicht? Und wenn nicht, wie bleibe ich krankenversichert?

Des Weiteren überlege ich noch mal zu studieren. Da ich noch keine 30 Jahre alt bin, gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht ja noch.
Wie könnte ich mich, falls ich vor meinem 30. Lebensjahr noch einmal studieren sollte versichern?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mfg schorne

heinrich
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Beitragvon heinrich » 27.10.2011, 22:01

wie alt bist du denn jetzt.

Und noch eine Frage:

Wenn Du wieder studieren gehst. Würde dies dann im ersten Fachsemester beginnen.



Vorab folgende Antwort:
eine freiwillige Versicherung geht tatsächlich nicht, da dazu eine Vorversicherung in der gesetzlichen KK von 12 Monaten durchgehend oder
24 Monate(auch mit Lücken) in den letzten 5 Jahren erfüllt sein muss.

6 Monate ist da zu wenig.

Jedoch , und dies meinte Deine KK anscheinend, ist eine Bürgerversicherung (gleiche Leistung und auch gleicher Beitrag wie bei einer freiwilligen Versicherung) anscheinend möglich.

Wenn der Antrag noch nicht bei Dir gelandet sein sollte.
EINFACH nochmals nachfragen, wo er denn bleibt.
ODER: HOLE ihn einfach dort ab. Lass Dir dort beim Ausfüllen helfen.


Welche Auswirkungen ein erneutes Studiums hat, erkläre ich Dir, wenn Du meine Fragen (s.o.) beantgwortet hast und am besten, wenn Du den Antrag (den Du ja nochmals anforderst oder abholst) ausgefüllt hast und Antwort dazu erhalten hast.

Dazu nur vorab: ein erneutes Studium wird die Bürgerversicherung kaputt machen. Und dann kommt es wieder darauf an, ob Du bis dahin die 12 Monate Vorversicherung für eine (dann) freiwillige Versicherung erfüllt hast.

Nicht erfüllt = du musst zurück in die private Versicherung


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