GKV Zwischen Wehrdienst und Studium

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Kreml1984
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GKV Zwischen Wehrdienst und Studium

Beitragvon Kreml1984 » 24.05.2007, 16:00

Hallo zusammen,
mich beschäftigt im Augenblick ein ziemlich dickes Problem...
Folgender Sachverhalt:
Ich habe bedingt durch einen Autounfall (ohne Folgeschäden jeglicher Art) und einen Auslandsaufenthalt mein Abitur erst mit 21 Jahren gemacht, was ja nichts weiter schlimmes ist.
Unmittelbar nach dem Abitur wurde ich zum Grundwehrdienst (9 Monate) in die Bundeswehr eingezogen. Man bestellte mich zur Marine, wo ich nach den ersten Monaten meine Dienstzeit auf 23 Monate freiwilligen Wehrdienst verlängerte, weil ich Touren mit dem Schiff fahren wollte und es halt Spass gemacht hat.
Nun bin ich zum 31. Mai 07 mit dem freiwilligen Wehrdienst fertig und scheide somit auch aus der Krankenfürsorge der Bundeswehr aus.
Da mein Studium erst im WS 07/08 startet, also um den 1. Oktober rum, muss ichz mich also nun um eine GKV für die 4 Monate (Juni-September) in der Zeit dazwischen kümmern. Als erstes sagte mir meine Krankenkasse (Barmer) dass ich schon das Alter von 23 Jahren erreicht habe, und somit aus der Familienversicherung herrausfalle, wenn ich nicht Student bin. Man sagte mir auch, sobald das Studium beginnt werde man mich gernbe wieder in die Familienversicherung übernehmen.. für die Zeit der 4 Monate hatte man keine passablen Vorschläge für mich.

Deshalb bin ich zum Arbeitsamt, um ALG 1 zu beantragen. Das würde ja eine Krankenversicherung mit sich ziehen und ich wäre für die nächsten 4 Monate safe. Da ich aber vor dem Wehrdienst nicht in ausreichendem Umfang gearbeitet habe (nur Ferienjobs) oder arbeitslos gemeldet war, habe ich auch keinen Anspruch auf Leistungen des ALG 1

Kommt noch das ALG 2 in Frage... das Problem, im Moment arbeite ich in der Firma meines Vaters, und er braucht mich dringend. Würde ich nun ALG 2 beantrage habe ich die Angst, dass man mir die 400 € im Monat abnehmen würde, da ich auch noch bei meinen Eltern wohne, da sich eine Wohnung während der Zeit bei der Marine nicht gelohnt hätte, da ich selten mehr als ein oder zwei mal im Quartal zu Hause war.

Nun meine Frage: Welche Optionen habe ich? Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Kann die Obergrenze von 23 Jahre für Familienversicherung nicht durch meine Dienstzeit verlängert werden?

Das Problem ist halt ziemlich verzwickt, nur jede Institution oder Kasse lässt mich ein bisschen im Regen stehen...
Es ist ja imemrhin eine gesetzliche Krankenversicherung, also Pflicht, dann muss es ja auch Maßnahmen für solche Fälle wie meinen geben, denn ich bin ja wahrscheinlich nicht der einzige, den sowas betrifft...

Danke im Vorraus... Kreml

fwilke
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Beitragvon fwilke » 24.05.2007, 22:33

Wenn ich nicht völlig schief gewickelt bin, verlängert der Wehrdienst die Grenze der Familienversicherung - aber nur wenn Sie bereits studieren.

Es gelten die folgenden Altersgrenzen für Kinder:

Die Familienversicherung besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, d.h. ab dem Tag des 18. Geburtstags ist keine Familienversicherung mehr möglich. Sofern die Kinder nicht erwerbstätig, d.h. zum Beispiel einen Ausbildungsplatz suchen, besteht ein Anspruch auf Familienversicherung bis zum Vollendeten 23. Lebensjahres. Für Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, besteht ein Anspruch auf Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Der Anspruch auf Familienversicherung kann bei STUDENTEN für den Zeitraum des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes verlängert werden, wenn durch den Wehr- oder Zivildienst die Ausbildung unterbrochen wird.

Aufgrund von Einkommen und Vermögen, vermutlich auch aufgrund der elterlichen Situation sieht's mit einem ALG II eher schlecht aus.

Wenn die Bezeihung zum Dad stimmt und Sie ernsthaftes Interesse an einem Job haben.... vielleicht ließe sich da ein Job mit Einkommen >400€ realisieren? Damit entsteht Versicherungspflicht, und alles wird gut.

Frank Wilke

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Beitragvon Frank » 25.05.2007, 12:08

für den freiwilligen wehrdienst würde ich mal sagen, dass du wie ein soldat auf zeit angesehen wirst, was den anspruch auf familienversicherung nicht für die ganze dauer des dienstes erhöht.

was wäre denn mit eine berufsvorbereitenden praktikum , das du vielleicht im dem betrieb deines vaters absolvieren könntest. ich würde mal bei der kasse nachfragen, ob das nicht als "ausbildungszeit" anerkannt wird.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.05.2007, 00:04

Öhm, ich würde nochmals bei der Agentur für Arbeit nachhaken, ob nicht doch ein Anspruch auf ALG I besteht.

§ 26 Sonstige Versicherungspflichtige SGB III

....

2. Personen, die auf Grund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst, Zivildienst oder auf Grund von § 6c des Wehrpflichtgesetzes (Hilfeleistung im Innern) Wehrdienst leisten und während dieser Zeit nicht als Beschäftigte versicherungspflichtig sind sowie Personen, die im Anschluss an den Grundwehrdienst freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes leisten,


Somit dürfte meines Erachtens die gesamte Zeit des Wehrdienstes zählen um einen ALG I-Anspruch zu erwerben. Man braucht nur 1 Jahr und dieses dürftes Du haben.

Die Auskunft, das man vor dem Wehrdienst noch gearbeitet bzw. arbeitslos gemeldet sein muss, ist meines Erachtens überaltet. So war es nämlich früher.

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Beitragvon paddyhawk » 04.07.2007, 09:24

Hallo. Habe eine allgemeine Frage zum Thema.

Wie muss ich versichert sein, wenn ich eine (auf 6 Wochen befristete) Beschäftigung zwischen Wehrdienst und Studium habe?

Auf der BKK-Seite habe ich folgende Informationen erhalten:
Beschäftigung zwischen Schule und Studium
Beschäftigungen zwischen Abitur und Studium bzw. Fachschulbesuch sind von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung (also nicht berufsmäßig) und bleiben daher versicherungsfrei, wenn sie auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt oder geringfügig entlohnt sind.

Beschäftigung zwischen Schule und Wehrdienst
Die versicherungsrechtliche Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung zwischen Schule und gesetzlicher Dienstpflicht ist davon abhängig, welcher Ausbildungsweg im Anschluss an die Dienstpflicht ausgeübt wird. Folgt eine Berufsausbildung, gilt die Beschäftigung als berufsmäßig ausgeübt und wird damit versicherungspflichtig. Folgt ein Studium, ist die Beschäftigung von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung (also nicht berufsmäßig) und bleibt daher versicherungsfrei.



Ist die Beschäftigung in meinem Fall auch von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung?
Habe dazu keine Infos gefunden, und die Krankenkasse hat mir gesagt, dass ich mich versichern muss, da ich mehr als 400 €/Monat verdiene.
(Bis vor meinem Zivildienst war ich Schüler und bei meinem Vater mitversichert).

Ich finde es aber unlogisch, da es zwischen Schule und Wehrdienst bzw. zwischen Schule und Studium ja auch nicht so ist, warum also zwischen Wehrdienst und Studium?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.07.2007, 18:37

Ähm, sowie es aussieht dürfte diese zeitlich befristete Beschäftigung versicherungsfrei im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB IV sein.

Der Gesetzgeber hat doch extra für diese Fallkonstellation (Übergang von Wehrdienst zum Studium) diese sog. Studentenregelung geschaffen.

In § 8 Abs. 1 SGB IV heisst es:

(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn

1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt,

2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt.


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Beitragvon paddyhawk » 11.07.2007, 12:28

Okay, danke @ rossi.

Ich bin tatsächlich versicherungsfrei, es hat sich um ein Missverständis gehandelt, da die Versicherung dachte ich wäre länger als die Monate beschäftigt (warum auch immer).
Sie hat das ganze auch gleich wieder rückgängig gemacht.

Schönen Gruß.

tabletop
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Beitragvon tabletop » 18.06.2008, 22:48

Hallo

ich habe letztes Jahr mein Studium abgebrochen und bewerbe mich jetzt wieder fürs Wintersemester.

VOr zwei WOchen habe ich einen Aushilfsjob in einem Baumarkt angefangen und heute hat mich jemand aus der PErsonalabteilung angerufen und behauptet das ich eine KRankenversicherung benötigen würde und nicht mehr bei meinen Eltern mitverichert sein könnte.

ICh bin 23 und werde vorrausicthlich 4-5 Wochen arbeiten und mehr als 400 € verdienen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.06.2008, 23:28

Sorry, da Du über 23 Jahre alt bist - und somit nicht mehr in die Familienversicherung fällst - bist Du berufsmässig beschäftigt und fällst nicht mehr unter den Bestimmungen des § 8 SGB IV. D. h., die Beschäftigung ist SV-pflichtig.

tabletop
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Beitragvon tabletop » 20.06.2008, 19:51

Ham also ich hab gestern nochmals angerufen und ich musste dann nur eine Erklärung abgeben das ich dieses Jahr noch nicht gearbeitet habe und alles war ok also ich muss nicht in 'Ne Verischerung oder so.

Trotzdem Danke für die Antwort anscheinend gilt das bei mir doch nicht als berufsmäßig da der Verdienst ja nicht für meinen Lebensunterhalt gedacht ist.


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