GKV Zwischen Wehrdienst und Studium
Verfasst: 24.05.2007, 16:00
Hallo zusammen,
mich beschäftigt im Augenblick ein ziemlich dickes Problem...
Folgender Sachverhalt:
Ich habe bedingt durch einen Autounfall (ohne Folgeschäden jeglicher Art) und einen Auslandsaufenthalt mein Abitur erst mit 21 Jahren gemacht, was ja nichts weiter schlimmes ist.
Unmittelbar nach dem Abitur wurde ich zum Grundwehrdienst (9 Monate) in die Bundeswehr eingezogen. Man bestellte mich zur Marine, wo ich nach den ersten Monaten meine Dienstzeit auf 23 Monate freiwilligen Wehrdienst verlängerte, weil ich Touren mit dem Schiff fahren wollte und es halt Spass gemacht hat.
Nun bin ich zum 31. Mai 07 mit dem freiwilligen Wehrdienst fertig und scheide somit auch aus der Krankenfürsorge der Bundeswehr aus.
Da mein Studium erst im WS 07/08 startet, also um den 1. Oktober rum, muss ichz mich also nun um eine GKV für die 4 Monate (Juni-September) in der Zeit dazwischen kümmern. Als erstes sagte mir meine Krankenkasse (Barmer) dass ich schon das Alter von 23 Jahren erreicht habe, und somit aus der Familienversicherung herrausfalle, wenn ich nicht Student bin. Man sagte mir auch, sobald das Studium beginnt werde man mich gernbe wieder in die Familienversicherung übernehmen.. für die Zeit der 4 Monate hatte man keine passablen Vorschläge für mich.
Deshalb bin ich zum Arbeitsamt, um ALG 1 zu beantragen. Das würde ja eine Krankenversicherung mit sich ziehen und ich wäre für die nächsten 4 Monate safe. Da ich aber vor dem Wehrdienst nicht in ausreichendem Umfang gearbeitet habe (nur Ferienjobs) oder arbeitslos gemeldet war, habe ich auch keinen Anspruch auf Leistungen des ALG 1
Kommt noch das ALG 2 in Frage... das Problem, im Moment arbeite ich in der Firma meines Vaters, und er braucht mich dringend. Würde ich nun ALG 2 beantrage habe ich die Angst, dass man mir die 400 € im Monat abnehmen würde, da ich auch noch bei meinen Eltern wohne, da sich eine Wohnung während der Zeit bei der Marine nicht gelohnt hätte, da ich selten mehr als ein oder zwei mal im Quartal zu Hause war.
Nun meine Frage: Welche Optionen habe ich? Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Kann die Obergrenze von 23 Jahre für Familienversicherung nicht durch meine Dienstzeit verlängert werden?
Das Problem ist halt ziemlich verzwickt, nur jede Institution oder Kasse lässt mich ein bisschen im Regen stehen...
Es ist ja imemrhin eine gesetzliche Krankenversicherung, also Pflicht, dann muss es ja auch Maßnahmen für solche Fälle wie meinen geben, denn ich bin ja wahrscheinlich nicht der einzige, den sowas betrifft...
Danke im Vorraus... Kreml
mich beschäftigt im Augenblick ein ziemlich dickes Problem...
Folgender Sachverhalt:
Ich habe bedingt durch einen Autounfall (ohne Folgeschäden jeglicher Art) und einen Auslandsaufenthalt mein Abitur erst mit 21 Jahren gemacht, was ja nichts weiter schlimmes ist.
Unmittelbar nach dem Abitur wurde ich zum Grundwehrdienst (9 Monate) in die Bundeswehr eingezogen. Man bestellte mich zur Marine, wo ich nach den ersten Monaten meine Dienstzeit auf 23 Monate freiwilligen Wehrdienst verlängerte, weil ich Touren mit dem Schiff fahren wollte und es halt Spass gemacht hat.
Nun bin ich zum 31. Mai 07 mit dem freiwilligen Wehrdienst fertig und scheide somit auch aus der Krankenfürsorge der Bundeswehr aus.
Da mein Studium erst im WS 07/08 startet, also um den 1. Oktober rum, muss ichz mich also nun um eine GKV für die 4 Monate (Juni-September) in der Zeit dazwischen kümmern. Als erstes sagte mir meine Krankenkasse (Barmer) dass ich schon das Alter von 23 Jahren erreicht habe, und somit aus der Familienversicherung herrausfalle, wenn ich nicht Student bin. Man sagte mir auch, sobald das Studium beginnt werde man mich gernbe wieder in die Familienversicherung übernehmen.. für die Zeit der 4 Monate hatte man keine passablen Vorschläge für mich.
Deshalb bin ich zum Arbeitsamt, um ALG 1 zu beantragen. Das würde ja eine Krankenversicherung mit sich ziehen und ich wäre für die nächsten 4 Monate safe. Da ich aber vor dem Wehrdienst nicht in ausreichendem Umfang gearbeitet habe (nur Ferienjobs) oder arbeitslos gemeldet war, habe ich auch keinen Anspruch auf Leistungen des ALG 1
Kommt noch das ALG 2 in Frage... das Problem, im Moment arbeite ich in der Firma meines Vaters, und er braucht mich dringend. Würde ich nun ALG 2 beantrage habe ich die Angst, dass man mir die 400 € im Monat abnehmen würde, da ich auch noch bei meinen Eltern wohne, da sich eine Wohnung während der Zeit bei der Marine nicht gelohnt hätte, da ich selten mehr als ein oder zwei mal im Quartal zu Hause war.
Nun meine Frage: Welche Optionen habe ich? Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Kann die Obergrenze von 23 Jahre für Familienversicherung nicht durch meine Dienstzeit verlängert werden?
Das Problem ist halt ziemlich verzwickt, nur jede Institution oder Kasse lässt mich ein bisschen im Regen stehen...
Es ist ja imemrhin eine gesetzliche Krankenversicherung, also Pflicht, dann muss es ja auch Maßnahmen für solche Fälle wie meinen geben, denn ich bin ja wahrscheinlich nicht der einzige, den sowas betrifft...
Danke im Vorraus... Kreml