Guten Tag zusammen,
kann die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend Geld fordern, wenn sie nach Prüfung der Verdienstunterlagen eines Studenten feststellt, dass die Familienversicherung in einem bestimmten Zeitraum nicht möglich war, weil das Einkommen des Studenten über den festgelegten Betrag von 365,00 Euro monatlich lag?
Muss der Stundent in diesem Zeitraum krankenversichert gewesen sein, auch wenn er keinen Arzt aufsuchte?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für den Zeitraum Geld fordern darf: Muss der Beitrag in voller Höhe erstattet werden?
Nachforderungen der gesetzlichen Krankenkasse
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Guten Abend, die Familienversicherung ist mit Datum des aktuellen Einkommenssteuerbescheides zu beenden.
Das heißt, ist der Einkommenssteuerbescheid v. 04.05.11 für das Jahr 2010, so ist die Familienversicherung zum 07.05.11, Eingang des bescheides, zu beenden. ggf müßte denn rückwirkend zum 08.05.11 eine KvdS aufgebaut werden.
Das heißt, ist der Einkommenssteuerbescheid v. 04.05.11 für das Jahr 2010, so ist die Familienversicherung zum 07.05.11, Eingang des bescheides, zu beenden. ggf müßte denn rückwirkend zum 08.05.11 eine KvdS aufgebaut werden.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 37 Gäste