Spezialfall Studentin

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Kikiru
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Spezialfall Studentin

Beitragvon Kikiru » 16.11.2011, 07:41

Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem und bin mittlerweile leicht ratlos und erhoffe mir von Euch ein paar Tipps oder die entgültige Bestätigung von dessen, was ich bisher rausgefunden habe.

Anbei ein paar Daten:
Ich bin 35, studiere im 5. Semester, bin chronisch krank und seit August auch noch verpartnert. Meine Frau ist Beamtin und privat krankenversichert. Ich bin gesetzlich krankenversichert und arbeite neben dem Studium auf 400 Euro Basis. Vor 3 Wochen bekam ich von meiner Krankenkasse eine Anfrage auf Einkommensnachweis. Soweit ich mittlerweile rausgefunden habe, wird sich mein Kassenbeitrag aufgrund der Verpartnerung auf über 300 Euro monatlich erhöhen, da das Gehalt meiner Frau zur Hälfte auf meinen Beitrag angerechnet wird. Bisher habe ich immer 158 Euro/Monat für meine KV gezahlt. Selbstverständlich ist es uns finanziell nicht möglich, über 300 Euro zu zahlen und mein Studium aufgeben, möchte ich auch nicht. Nochmals einen Zusatzjob zu machen ist aufgrund meiner chronischen Erkrankung auch nicht möglich. Mein Arbeitgeber hat es mir zwar ermöglich, meinen Minijob stundenmässig zu erhöhen, damit ich über 400 Euro verdiene, allerdings werde ich da jetzt als Werksstundentin geführt und muss mich nach wie vor selbst krankenversichern.
Gibt es eine Möglichkeit (außer Scheidung), dass ich dieses finanzielle Studienaus vermeiden kann?
Danke für Eure Ratschläge!
Kiki

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 16.11.2011, 13:48

Eine Midijob von 401 € ist die einzigte Möglichkeit. Das würde denn heißen es müßte geprüft werden was überwiegt das Studium oder die Beschäftigung. Ich geh mal davon aus das du nicht mehr als 20 Std. in der Woche arbeitest?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 16.11.2011, 19:23

vergil,

man sollte die Fragestellerin nicht falsche Hoffnung geben.

Wenn sie nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitet, dann besteht als Werkstudentin KEINE Krankenversicherungspflicht.
Das sollte hier klar gestellt werden.

Mal eben 401 EUR und dann mal prüfen reicht hier nicht aus.

Über 20 Stunden in der Woche ist das Kriterium. Nix Anderes.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.11.2011, 20:38

Hallo,
sehe ich auch wie Heinrich - das Erscheinigungsbild
Arbeitnehmer muss vorrangig von der Kasse festgestellt werden.
Dazu noch ein Tipp (kommt allerdings auch auf die Art der Tätigkeit an) - mehr als 20 Stunden kann man auch unter Einbeziehung des Wochenendes arbeiten, ohne dass das Studium darunter leidet)
Ich kenne einige Fälle, die so in die Gleitzone gerutscht sind und als Arbeitnehmer statt als freiwilliger Student versichert sind - das muss natürlich alles auch der Realität entsprechen.
Gruss
Czauderna


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