wie geht das mit der Werbekostenpauschale?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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gurkensalat
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wie geht das mit der Werbekostenpauschale?

Beitragvon gurkensalat » 29.11.2011, 09:18

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich studentenversicherung und dieser werbekostenpauschale die man einmal im jahr hat. die liegt ja aktuell bei 1000 euro in der gegend rum oder?

meine krankenkasse meinte nämlich was anderes, bin mir aber ziemlich sicher, dass da was ned stimmt. also, ich arbeite seit august 2011 bis ende dezember 2011 in einer firma als werkstudent. dafür bekomme ich 700 euro brutto im monat.
im september habe ich einen 400 euro job gemacht (nur september).

vor der tätigkeit war ich bei meinen eltern mitversichert. jetzt meinten die, dass das nicht mehr ginge und ich bekam eine studentenversicherung. nachdem die abgeschlossen war, habe ich das recherchieren angefangen, und habe eben das mit der werbekostenpauschale herausgefunden, was die deppen von der krankenkasse anscheinend nicht kennen/wussten oder keine lust hatten, es mit einzuberechnen? keine ahnung, jedenfalls bin ich wieder hin und hab nachgefragt, da meinten die, dass man die werbekosten pauschale für EINEN monat hernehmen kann. Das heißt quasi, ich muss für august keinen beitrag zahlen.
Mal abgesehen davon, dass ich für august gezahlt hätte, wenn ich nicht weiter hinterhergefragt hätte (muss ich denen ihren job machen oder was?), ist das so richtig was die sagen? Ich dachte die werbekostenpauschale legt sich aufs komplette jahr um, und nicht nur einen monat. ich rechne quasi 5 monate (aug-dez) mal 700 euro brutto = 3500
3500 minus 1000 pauschale = 2500
2500/12=208,33 also deutlich unter der monatlichen einkommensgrenze, wo man eine eigene versicherung braucht.

kann mich da jemand aufklären, was nun stimmt? wäre wirklich sehr dankbar, da ich mittlerweile niemanden von der krankenkasse mehr vertrauen kann (auch aufgrund anderer kruiositäten, die sie sich geleistet haben).

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.11.2011, 10:04

Hallo,
hier macht mal ein "Depp von der Krankenkasse" ein Beispiel auf :

Ein familienversicherter Student übt in der Zeit vom 01.06.2011 bis zum 31.08.2011 eine befristete und nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung aus.

Das Arbeitsentgelt beträgt mtl. 700,00 €

Der Werbungskostenpauschbetrag ist durch evtl. Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr noch nicht "verbraucht".

Errechnung des regelmäßigen Gesamteinkommens unter Berücksichtigung der Werbungskosten:

a) Abzug des Werbungskostenpauschbetrags (anteilig)
anteilige Werbungskosten 920,00 €:3 Monate = 306,67 €


mtl. Arbeitsentgelt



700,00 € ./. anteilige Werbungskosten

./. 306,67 €
----------------
Ergibt ein mtl. Gesamteinkommen 393,33 €

Da das regelmäßige Gesamteinkommen die maßgebende Einkommensgrenze von 365,00 € übersteigt, sind jetzt die Werbungskosten im Ganzen abzuziehen.

b) Abzug des Werbungskostenpauschbetrages im Ganzen

Das anrechenbare regelmäßige Gesamteinkommen beträgt für
Monat Entgelt mtl. anrechenbares Gesamteinkommen
Juni 700,00 € ./. anteilige Werbungskosten (maximal

mon. Entgelt) 700,00 € 0,00 €

Juli 700,00 € ./. restl. Werbungskosten (920,00 € ./. 700,00 € Verbrauch aus Juni) 220,00 € = 480,00 €

August 700,00 € ./. Werbungskosten im Juni und Juli voll verbraucht 0,00 € 700,00 €

Das regelmäßige Gesamteinkommen übersteigt die maßgebende Einkommensgrenze von 365,00 € ab 01.07.2011.

Die Familienversicherung ist daher bis zum 30.06.2011 möglich.


"

Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 29.11.2011, 18:55, insgesamt 3-mal geändert.

gurkensalat
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Beitragvon gurkensalat » 29.11.2011, 18:35

das "depp" war eher aufgrund frustration, dass ich anscheinend gar nicht so viel hätte zahlen müssen, das aber anscheinend niemand richtig nachrechnen will, sondern erst auf anfrage nochmal nachgerechnet wird und dabei rauskommt, dass sie sich alle vertan haben.

ich muss ganz ehrlich sagen, ich kann dir nicht ganz folgen, also der rechnung nicht. was bedeutet ./.? bzw der ganze teil bei b) ist mir unklar, was du mir da erklären möchtest. tut mir leid, vllt steh ich aufm schlauch?

EDIT: der werbungskostenpauschbetrag liegt bei 1000 €, nicht 920 €. das hatte mich damals auch gewundert, weil die obwohl gerade frisch das gesetz geändert wurde immer noch mit 920 gerechnet hat. (siehe auch http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehal ... index.html)

EDIT2: jetzt wird mir deine rechnung klar. das ./. soll minus heißen. okay. ja, habs bei mir ausgerechnet, bin um 2 euro über der 365€ grenze. muss ich mir für das nächste mal merken, wenn es wieder um die gehaltsdiskussion geht, dann muss ich das vorher mal durchrechnen. lieber 5-10 euro weniger lohn, anstatt 70-80 € der krankenkasse zu geben.
Zuletzt geändert von gurkensalat am 29.11.2011, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.11.2011, 18:52

Hallo,
./. bedeutet minus bzw. abzüglich - ich habe dir die erklärenden Texte nochmals kenntlich gemacht.
Die 1000,00 € gelten erst seit kurzem und können nicht rückwirkend angesetzt werden (so habe ich es gelesen) - das macht aber in der Berechnung auch keinen grossen Unterschied.
Jedenfalls bin ich der Meinung, dass deine Kasse falsch liegt - mach doch mal mein Beispiel mit deinen genauen Zahlen und geh damit zur Kasse. - Dieser Satz gilt ab sofort als gestrichen - war etwas blöd von mir ausgedrückt - die Kasse scheint das doch auch genau so zu sehen wie ich.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 30.11.2011, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.

gurkensalat
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Beitragvon gurkensalat » 29.11.2011, 18:57

aber wie kommst du nun darauf, dass meine kasse falsch liegt? das würde mich noch interessieren.
Zuletzt geändert von gurkensalat am 29.11.2011, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.


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