Ende des Studiums - wie ist das mit der Versicherung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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tomtom018
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Ende des Studiums - wie ist das mit der Versicherung

Beitragvon tomtom018 » 26.05.2007, 19:07

Hallo,
ich beende am 31. August mein Studium. Zur Zeit bin ich familienversichert. Wie geht das ab dem 1.9. dann weiter ? Muss ich mich selbst versichern auch wenn ich noch keinen Job habe ? Ist es versicherungstechnisch und finanziell sinnvoller sich nochmal irgendwo zu immatrikulieren oder sich bei der "Arbeitsagentur" zu melden ?

Danke für eure Antworten :)

Cassiesmann
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Re: Ende des Studiums - wie ist das mit der Versicherung

Beitragvon Cassiesmann » 26.05.2007, 23:07

tomtom018 hat geschrieben:Hallo,
ich beende am 31. August mein Studium. Zur Zeit bin ich familienversichert. Wie geht das ab dem 1.9. dann weiter ? Muss ich mich selbst versichern auch wenn ich noch keinen Job habe ? Ist es versicherungstechnisch und finanziell sinnvoller sich nochmal irgendwo zu immatrikulieren oder sich bei der "Arbeitsagentur" zu melden ?

Danke für eure Antworten :)


Die Arbeitsagentur wird Ihnen mutmaßlich wenig bringen, da Sie wohl keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Eine Immatrikulation lohnt sich wohl nur ohne Studiengebühren!

Da Ihre Ausbildung beendet ist, müssten Sie sich selber versichern, sprechen Sie mal mit Ihrer Versicherung.

Auch Ihnen würde ein Job über 400€ helfen!

tomtom018
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Beitragvon tomtom018 » 27.05.2007, 03:13

Wie wäre das denn, wenn ich Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt hätte ?

Und was würde ein Job mit mehr als 400 € versicherungstechnisch bedeuten ?

Was die Studiengebühren betrifft: zum Glück gibt es ja immer noch Länder, die nicht unter der Fuchtel der CDU stehen und keine Studiengebühren haben. Meck-Pom ist da sehr zu empfehlen. Kostenpunkt an der Uni Greifswald pro Semester: unglaubliche 55 Euro.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 27.05.2007, 08:23

tomtom018 hat geschrieben:Wie wäre das denn, wenn ich Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt hätte ?

Besser (wenn die Dauer stimmt). Wer stellt aber einen Studenten mit voller Sozialversicherung ein, obwohl es auch günstiger geht?

Und was würde ein Job mit mehr als 400 € versicherungstechnisch bedeuten ?

Sozialversicherungspflicht und Pflichtmitgliedschaft in der GKV!


Was die Studiengebühren betrifft: zum Glück gibt es ja immer noch Länder, die nicht unter der Fuchtel der CDU stehen und keine Studiengebühren haben. Meck-Pom ist da sehr zu empfehlen. Kostenpunkt an der Uni Greifswald pro Semester: unglaubliche 55 Euro.


Ob die CDU das Problem ist, lass ich mal dahingestellt, da in NRW noch die SPD die Gebühren beschlossen hat. Ggf. währe das eine Alternative, wenn sie noch jung genug für die Familienversicherung sind.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.05.2007, 23:50

Du kannst Dich ja mal bei der nächsten ARGE erkundigen und evtl. das sog. ALG II beantragen.

Dieses wird nach Bedürftigkeitsprinzipien gewährt und setzt nicht voraus, dass Du vorher Beiträge eingezahlt hast.

Das ALG II löst dann gfs. auch Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V aus.


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