Hallo.
Kurz zu mir: 24 Jahre alt (25 werde ich im Januar 2012)
Erwerbslos
Minijob bis 400 Euro monatlich
Folgende Situation:
Aufgrund meines Studienabbruchs im August (da Studienfachwechsel sowie Uniwechsel zum Sommersemester 2012) bekam ich ein Schreiben, dass ich nicht mehr familienversichert bin.
Bin dann heute hin zur Kasse und es hieß ich müsse mich nun selbst freiwillig versichern. Kostenpunkt 120 Euro im Monat. Und noch dazu hieß es, dass der Beitrag der letzten 3 Monate rückwirkend nachgezahlt werden müsse (360 Euro).
Meine Frage: Geht das mit rechten Dingen zu?
Soweit ich im Internet erfahren konnte hieß es erst, dass es gar nicht möglich ist bei dem geringen Einkommen eine freiwillige Versicherung abzuschließen (sonder erst ab 800 Euro). Dann las ich, dass der Beitrag vom Einkommen abhängig ist - allerdings sind 120 Euro recht happig für mich. Stimmt diese Beitragshöhe?
Und diese rückwirkende Zahlung kam mir auch komisch vor, zumal der werte Berater mir da sonstwas von Zahlungsfrist etc. erklärt hat, aber nicht warum ich rückläufig für die letzten 3 Monate zahlen soll. (Hatte keine Arzttermine und nichts in den letzten 3 Monaten - nichtmal in den letzten 3 Jahren...)
Vielen Dank.
Familienversicherung erloschen - freiwillig Versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
doch, das scheint alle richtig gelaufen zu sein - die kostenlose Familienversicherung geht grundsätzlich bis zum 23. Lebensjahr, darüber hinaus. bis zum 25. Lebensjahr nur bei einer Schul- oder Berufsausbildung.
Durch die Exmatrikulation endete auch die Familienversicherung kraft Gesetz.
Seit dem 01.04.2007 gibt es ein Gesetz in Deutschland wonach jeder Mensch mit 1. Wohnsitz in Deutschland sich gegen Krankheit versichern muss.
Genau dieses Gesetz greift nun bei dir.
Was die Höhe des Beitrags angeht, stimmt das mit den 120,00 € nicht, denn
es sind für dich 145,65 € (incl. Pflegeversicherung).
Grundlage für die Beitragshöhe ist ebenfalls eine gesetzliche Vorschrift die besagt, dass ein fiktives monatliches Einkommen von 851,67 € für die
Beitragsberechnung herangezogen werden muss.
Gruss
Czauderna
doch, das scheint alle richtig gelaufen zu sein - die kostenlose Familienversicherung geht grundsätzlich bis zum 23. Lebensjahr, darüber hinaus. bis zum 25. Lebensjahr nur bei einer Schul- oder Berufsausbildung.
Durch die Exmatrikulation endete auch die Familienversicherung kraft Gesetz.
Seit dem 01.04.2007 gibt es ein Gesetz in Deutschland wonach jeder Mensch mit 1. Wohnsitz in Deutschland sich gegen Krankheit versichern muss.
Genau dieses Gesetz greift nun bei dir.
Was die Höhe des Beitrags angeht, stimmt das mit den 120,00 € nicht, denn
es sind für dich 145,65 € (incl. Pflegeversicherung).
Grundlage für die Beitragshöhe ist ebenfalls eine gesetzliche Vorschrift die besagt, dass ein fiktives monatliches Einkommen von 851,67 € für die
Beitragsberechnung herangezogen werden muss.
Gruss
Czauderna
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