Studentin, 33, "ohne" KV, Befreiung - heiraten?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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greenie
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Studentin, 33, "ohne" KV, Befreiung - heiraten?

Beitragvon greenie » 03.01.2012, 20:00

Hallo,
ich bin greenie, 33, und ich bin schon länger ohne regulären Versicherungsschutz. Ich habe mich hier intensiv eingelesen und ein paar Ideen zu meiner Situation bekommen - aber etwas wirklich Vergleichbares habe ich hier noch nicht entdeckt... Es geht natürlich, wie sollte es anders sein, um die Frage, wie ich Nachzahlungen vermeiden kann. Ich gebe unumwunden zu, dass ich ein kopfscheuer Trottel bin, was den Umgang mit den Formalitäten des Lebens angeht - das seht ihr gleich selbst! Ich habe eine chronologische Auflistung Entwicklungen gemacht, die ziemlich lang wurde. Hier also erstmal die "Kurzversion":

Zu Beginn meines Studiums (1998) bei der KVB über den Vater familienversichert. Befreiung von der Versicherungspflicht zu Beginn des Studiums beantragt und erhalten.


Es wurden neben dem Studium verschiedene geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen.

Ablauf der Familienversicherung mit dem 27. Lebensjahr im Frühling 2006.

Laut telephonischer Auskunft der KVB ist eine Weiterversicherung bei der KVB nicht möglich, da diese sich in der Auflösung befindet und seit dem 01.01.1994 keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt.

Laut mündlicher Auskunft einer grossen GKV ist eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Kasse nicht möglich, da eine Befreiung von der Versicherungspflicht besteht und diese nicht rückgängig gemacht werden kann.

Minijob in der Gastronomie. Ich stelle fest, dass ich mir von den 400 Euro plus Trinkgeld keine privaten Versicherungsbeiträge leisten kann. Also bleibt alles so, wie es ist.

Mit dem 01.04.2007 gibt es dieses neue Gesetz. In der Annahme, dass die mich jetzt aufnehmen müssen, laufe ich zur grossen GKV. Mir wird mitgeteilt, dass mich keine GKV aufnimmt,
da ich die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen würde. Ich solle mich privat versichern. Meine finanzielle Situation sieht nicht besser aus. Es bleibt also weiterhin alles beim Alten.

Ich habe niemals einen Brief einer Krankenkasse mit „Willkommen“ oder einem Beitragsbescheid oder einer Krankenkassenkarte oder etwas Ähnlichem erhalten.

Im April 2010 kommt allerdings zu meiner grossen Verwunderung ein Brief von der grossen GKV, die mich über die „Kralle“ informiert und schreibt, dass aus ihren Unterlagen hervorgehe, „dass Sie in der Zeit vom (April 2007) bis (Anfang November 2007) und vom (Mitte November 2007) bis (Ende Dezember 2007) und ab (Ende März 2008) nicht bei uns versichert waren“. Den beiliegenden Bogen zur „Pflichtversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V“ schicke ich nicht zurück.

Mitte Mai 2010 kommt ein Erinnerungsschreiben, mit einem anderen Bogen, auf dem ich ankreuzen soll, wie ich in den entsprechenden Zeiträumen versichert war. Auch diesen Bogen schicke ich nicht zurück.

Ein weiterer Gang zur grossen GKV. Es wird mündlich bestätigt, dass zwischendurch eine Versicherung in der grossen GKV bestanden habe. Nach einigem Hin und Her wurde aber telephonisch zugesagt, dass die aufgelaufenen Beitragsrückstände als Anwartschaft gewertet werden könnten, so dass die Nachzahlung gering bliebe. Gefordert wurden nun Einkommensnachweise.

Auf Nachfrage bei dem Minijob in der Gastronomie kam lange nichts vom Arbeitgeber. Dann wurde nach einigen Wochen auf Drängen zugegeben, dass es offensichtlich "vergessen" worden sei, mich ordnungsgemäss anzumelden (Zu diesem Zeitpunkt bestand das Beschäftigungsverhältnis schon knapp vier Jahre!). Daher könne kein Einkommensnachweis ausgestellt werden.

Die Versicherung kann ohne Einkommensnachweis nicht zustandekommen (den Minijob zu verschweigen, wäre ja Versicherungsbetrug). Dem Arbeitgeber in der Gastronomie gegenüber wird jetzt einfach behauptet, es bestünde eine Versicherung bei der grossen GKV. Das wird so hingenommen und es geht alles weiter wie bisher.

Bis jetzt war ich immer gesund, aber im Spätsommer 2011 wurde ich krank (Rückenschmerzen). Die Hochzeit mit meinem Verlobten ist schon seit längerem für Sommer 2012 geplant. Die aktuelle Überlegung ist, jetzt schon standesamtlich zu heiraten und so in der GKV des Partners familienversichert zu werden.

Dabei stellen sich mir einige Fragen, besonders natürlich in Bezug auf die berüchtigte "Kralle" und die Nachzahlungen. Ich werde diese in einem neuen Beitrag posten, damit der Textblock hier nicht zu lang wird.

Schonmal Danke fürs Lesen bis jetzt!
Zuletzt geändert von greenie am 03.01.2012, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon greenie » 03.01.2012, 20:04

So, jetzt meine Fragen:

BEFREIUNG:
Klappt das so einfach, Heirat = Familienversicherung? Oder kann die kleine GKV mich ablehnen, da ich immer noch Studentin bin und bis zum Ende meines Studiums zwangsläufig dem "Antrag auf Befreiung" unterliege? Ist es nicht so, dass die Befreiung ENTWEDER bis Ende des Studiums gilt (also auch jetzt noch, und die grosse GKV darf nichts nachfordern) ODER sie gilt nur bis 30 Jahre / 14. Semester (und ist demnach kein Hindernis in Bezug auf die Familienversicherung)?

FRISTEN:
Ist es wahr, dass ich die Nachzahlung umgehen kann, wenn ich bei der neuen GKV keine Angaben zur vorherigen Versicherung mache (Verweigerung der Mitwirkung)? Oder ist das nur so, wenn ich vorher privat versichert war? Bei Antrag auf ALGII oder Beschäftigungsverhältnis gilt ja diese Zwei-Wochen-Regel, innerhalb derer man durch ARGE/Arbeitgeber angemeldet werden muss. Gibt es das auch in Bezug auf den Eintritt in die Familienversicherung, dass die KV den Antrag irgendwann annehmen muss, egal, ob die letzte Kasse angegeben wurde oder nicht?

PKV/GKV:
Was war meine letzte Versicherung? GKV oder PKV? Angeblich ja die grosse GVK, ich habe allerdings keinerlei Unterlagen über die Versicherungszeiträume. Wie soll diese überhaupt zustande gekommen sein – durch Überschreitung der Einkommensgrenzen? Was ist mit der Befreiung – kann da überhaupt eine gesetzliche KV zustande gekommen sein? Ich befürchte, dass ich bei einer Nachfrage die berühmten schlafenden Hunde wecke und Nachzahlungen gefordert werden! Oder gilt die Versicherung bei der grossen GVK nicht, da ich da nie etwas unterschrieben habe? Dann war ja wohl die KVB meine letzte Versicherung. Aber ich habe dort auch keinen eigenen Vertrag unterschrieben. Ausserdem ist ja die KVB weder richtig privat noch richtig gesetzlich, wie hier schon geschrieben wurde…

ZUKUNFT:
Wenn ich heiraten und in die GKV meines Verlobten kommen sollte, darf ich bekanntlich nicht mehr als 365 bzw 400 Euro im Monat verdienen. Das ist natürlich auf die Dauer kein Zustand, da mein Verlobter selbst nur ein knapp bemessenes Promotionsstipendium bekommt. Ab wann kann ich wieder mehr Geld verdienen, zB durch künstlerische Tätigkeiten? Wenn ich mehr verdiene als 400 Euro im Monat, zum Beispiel, weil ich ein Gewerbe anmelde, fliege ich dann wieder aus der GKV, weil ich für eine Weiterversicherung in derselben Kasse nicht die Vorversicherungszeiten erfülle?

STUDENTENSTATUS:
Mir ist übrigens grundsätzlich klar, dass mein Studentenstatus (bzw. die verflixte Befreiung) die Dinge womöglich verkomplizieren, sprich: es ist weder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit noch ein ALGII – Antrag möglich, ohne den Studentenstatus zu verlieren. Nur möchte ich, wenn es geht, gerne zu Ende studieren. Durch meine viele Aktivitäten nebenher geht es zwar sehr langsam voran, aber mir fehlt nicht mehr viel zum Abschluss, und der ist mir doch wichtig, zumal ich sehr gute Noten habe. Wenn allerdings mein Studentenstatus zu 10.000 Euro Nachzahlung führen würde, breche ich doch lieber mein Studium ab, als mich auf Jahre zu verschulden. Ich habe doch gerade erst die Rückzahlung meines Bafögs fertig zusammengekellnert!

Ich finde, ihr macht hier alle einen echt guten Job, indem ihr verwirrte und verzweifelte Menschen beratet. Ich hoffe, ihr könnt mir auch helfen!!

greenie
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Beitragvon greenie » 03.01.2012, 20:08

Jetzt gebe ich euch noch kurz einige Zusatzinfos, die vielleicht wichtig sein könnten. Wenn ihr noch Fragen habt, ich beantworte sie euch gerne und kann auch nochmal die Langversion (haha) der ganzen Sache einstellen, falls es um Details geht.

ZUSATZINFORMATIONEN:

Mein Vater hat immer mal wieder Anrufe von einem Sachbearbeiter der KVB bekommen, da die KVB von mir einen Nachweis über meine KV seit dem Wegfall der Familienversicherung haben möchte. Er zahlt aus irgendeinem Grund die ganze Zeit Pflegeversicherungsbeiträge für mich an die KVB.

In den beiden Schreiben der grossen GKV von 2010 wurden sowohl Rentenversicherungsnummer als auch eine Kundennummer aufgeführt. In den Werbebrief zum Krankengeld wurde nur auf die Rentenversicherungsnummer Bezug genommen.

Ich habe im Dezember 2007 Unterlagen der Bayerischen Versorgungskammer erhalten, die mir mitteilten, dass ich nun Mitglied sei, da mein Arbeitgeber mich zur Pflichtversicherung bei der VddB angemeldet habe. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Altersvorsorge. Hier habe ich auch einen Ausweis und eine Nummer erhalten und es wurden vom Arbeitgeber regelmässig die Pflichtbeiträge abgeführt.

Und schliesslich: Ich habe seit dem Wegfall der Familienversicherung 2006 keinerlei ärztliche Leistungen in Anspruch genommen.

So weit erstmal. Ich bin gespannt auf eure Ideen.
LG!

GS
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Kleiner Anfang

Beitragvon GS » 04.01.2012, 01:04

BEFREIUNG:
Klappt das so einfach, Heirat = Familienversicherung?
Nein, solange Du immatrikuliert bist.
Oder kann die kleine GKV mich ablehnen, da ich immer noch Studentin bin und bis zum Ende meines Studiums zwangsläufig dem "Antrag auf Befreiung" unterliege?
Ja
Ist es nicht so, dass die Befreiung ENTWEDER bis Ende des Studiums gilt (also auch jetzt noch, und die grosse GKV darf nichts nachfordern)
ja
ODER sie gilt nur bis 30 Jahre / 14. Semester (und ist demnach kein Hindernis in Bezug auf die Familienversicherung)?

nein (in Bezug auf den Klammerinhalt: leider doch)

Vielleicht dazu noch etwas:
STUDENTENSTATUS:
Mir ist übrigens grundsätzlich klar, dass mein Studentenstatus (bzw. die verflixte Befreiung) die Dinge womöglich verkomplizieren, sprich: es ist weder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit noch ein ALGII – Antrag möglich, ohne den Studentenstatus zu verlieren.
Ja
Nur möchte ich, wenn es geht, gerne zu Ende studieren. Durch meine viele Aktivitäten nebenher geht es zwar sehr langsam voran, aber mir fehlt nicht mehr viel zum Abschluss, und der ist mir doch wichtig, zumal ich sehr gute Noten habe.
Zieh das durch, egal was andere sagen.
Wenn allerdings mein Studentenstatus zu 10.000 Euro Nachzahlung führen würde, breche ich doch lieber mein Studium ab, als mich auf Jahre zu verschulden.
Wegen der GKV-beitragsfreien Zeiten im Studium bist du denen keine Nachzahlung schuldig. Und wenn du anschließend - etwa mangels eigenen Einkommens, aber verheiratet, in die GKV-Familienversicherung kommst, auch nicht in Richtung PKV. Findest du nach dem Abschluss einen Job bis zur Entgeltgrenze (2012: 50.850 Euro p.a.), dito.
Ich habe doch gerade erst die Rückzahlung meines Bafögs fertig zusammengekellnert!
Glückwunsch dazu, ging hoffentlich mit ordentlichen Trinkgeldern schneller als geplant. Oder kellnerst du im Schwäbischen?

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon greenie » 04.01.2012, 14:46

Hallo,
danke, lieber Gerhard, für deine Antworten! War aber klar, dass ich nochmal nachfrage, oder?
Also…

Zitat:
BEFREIUNG:
Klappt das so einfach, Heirat = Familienversicherung?
Nein, solange Du immatrikuliert bist.
Zitat:
Oder kann die kleine GKV mich ablehnen, da ich immer noch Studentin bin und bis zum Ende meines Studiums zwangsläufig dem "Antrag auf Befreiung" unterliege?
Ja


Ok, das hab ich verstanden! Du sagst jetzt, dass ich das Studium lieber zu Ende machen soll… Das muss ich mir überlegen. Angenommen, ich breche ab, heirate und beantrage die Familienversicherung.
Du schreibst:
Wegen der GKV-beitragsfreien Zeiten im Studium bist du denen keine Nachzahlung schuldig. Und wenn du anschließend - etwa mangels eigenen Einkommens, aber verheiratet, in die GKV-Familienversicherung kommst, auch nicht in Richtung PKV. Findest du nach dem Abschluss einen Job bis zur Entgeltgrenze (2012: 50.850 Euro p.a.), dito.


Wie begründest du das? Mit der Befreiung gegenüber der GKV?
Das heisst, ich bin (erstmal) nur der PKV Beiträge schuldig?
Aber du hast doch hier geschrieben:

Die KVB ist nun mal keine 'PKV', auch wenn sie früher gern einmal eine gewesen wäre ...

http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=4141

Es gibt ja dieses Urteil vom Januar, in dem es darum geht, ob die KVB eine GKV oder PKV ist, in dem es heisst:
„Die "Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten" ist im Sinne der Regelungen über die Auffangpflichtversicherung weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zuzurechnen.“

Andererseits habe ich irgendwo gelesen (Quelle finde ich jetzt leider nicht, aber Herr Rossi wird wissen, wo es steht), dass die ehemaligen KVB-Mitglieder prinzipiell dem Wirkungskreis der GKV zugerechnet werden können.
Quizfrage: Können oder müssen?

Ich hab nämlich ne gaaaaanz innovative Idee.
Angenommen, ich müsste rückwirkend Beiträge zahlen, dann ist ja für die Nachforderung entweder eine GKV oder eine PKV zuständig – was in dem jeweils anderen Verein passiert, ist unerheblich.
Dann liegt meine Chance vielleicht darin, dass die KVB ein „weder noch“ ist?

In dem Urteil heisst es ja über die KVB:
Zu diesen Sondersystemen, die, solange sie eine Absicherung im Krankheitsfall bieten, der Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V entgegenstehen, jedoch nach dem Wegfall der Absicherung nicht als letzte Krankenversicherung iS des § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB V gelten, ist auch die Beigeladene zu rechnen. Denn die Beigeladene gehört weder zur GKV (§ 21 Abs 2 SGB I, §§ 143 ff SGB V) noch kann sie für die Feststellung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V der PKV zugerechnet werden.

Und weiter:
Auch lässt [der BGH] die Frage, ob die Beigeladene generell wie ein privater Krankenversicherer zu behandeln sei, ausdrücklich offen.

Das heisst – so meine Idee - , wenn die GKV rückwirkend Beiträge erheben will, sage ich:
„Ihr spinnt wohl, ich war als letztes in einer PKV!“,
und wenn die KVB sich meldet und Geld sehen will, sage ich:
„Jetzt passt mal auf, ich bin grundsätzlich der GKV zuzurechnen!“

Haha. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das so stimmen kann.
Ihr könnt mich jetzt erst auslachen und mir dann eins auf die Mütze geben.
:)

Ich schreib gleich noch mehr, hab nämlich noch andere Fragen, aber erstmal Mittagessen!

greenie
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Beitragvon greenie » 04.01.2012, 15:24

Die andere Frage, ich mir da stelle, ist:

Gilt die Befreiung von der Versicherungspflicht überhaupt über das Ende der Familienversicherung hinaus?
Ich stelle diese Frage in Hinblick auf die "Kralle" und die drohenden Nachzahlungen.
Einerseits scheint das so zu stimmen.
Immerhin zitiert Vergil09owl die Bestimmungen hier so:
http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=1854&postdays=0&postorder=asc&start=30
Die Krankenversicherungspflicht als Student nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V umfasst 2 Grenzen:

1, 14 Fachsemester für einen Studiengang.

2. Die Altersgrenz von 30 Jahren.

Ob es sich bei dem Studium um ein Erststudium oder Aufbaustudium handelt ist unerheblich.

Bei der Befreiung von der Versicherungspflicht bezieht sich auf alle Situationen nach § 5 Abs.1 Nr. 9 SGB V.

Der Befreiungstatbestand bezieht sich, analog bei der Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitnehmer, Rentner, auf das gesamte Erscheinungsbild als Studierender.

Daher gilt die Befreiung auch andauernd bis zur Vollendung des 30 Lebensjahres.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich, somit kann auch bei einer erneuten Aufnahme des Studiums die Versicherungspflicht in den Vordergrund treten.


Andererseits schrieb Rossi hier:
http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=1001
Klar beim ersten Lesen kann man zum Schluss kommen, dass aufgrund der Bestimmungen des § 5 Abs. 9 SGB V Du nicht mehr versicherungspflichtig bist und damit die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ausgehebelt werden. […] Aber letztendlich ist es so, dass Du als Student nicht mehr versicherungspflichtigt bist, aber in der Konstellation als Person ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall sehrwohl.



Und Vergil09owl schrieb hier:
http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=4140
Netter Versuch, nutzt nix, es gilt § 5 Abs. 1 Nr. 13 wenn schon denn schon, Ausscheiden aus der KVB, Also der Zeitpunkt der Nichtversicherung. Ergo Ab diesem Zeitpunkt Beitragspflicht, Punkt.



Ich bräuchte da nochmal Erleuchtung, was denn nun stimmt!
Hab ich das richtig verstanden, dass die Reform von 2007 gegenüber der Befreiung gewinnt?
Ihr wisst da doch Bescheid und sagt immer so hübsche Wörter wie „vorrangig“ und „nachrangig“ und so… :wink:
Zuletzt geändert von greenie am 04.01.2012, 15:35, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon greenie » 04.01.2012, 15:26

Unabhängig davon bin ich mir ja auch immer noch unschlüssig, ob die KVB wirklich meine letzte Kasse war, da ich ja oben schon schrieb:

PKV/GKV:
Was war meine letzte Versicherung? GKV oder PKV?
Angeblich ja die grosse GVK, ich habe allerdings keinerlei Unterlagen über die Versicherungszeiträume.
Wie soll diese überhaupt zustande gekommen sein – durch Überschreitung der Einkommensgrenzen?
Was ist mit der Befreiung – kann da überhaupt eine gesetzliche KV zustande gekommen sein?
Ich befürchte, dass ich bei einer Nachfrage die berühmten schlafenden Hunde wecke und Nachzahlungen gefordert werden!
Oder gilt die Versicherung bei der grossen GVK nicht, da ich da nie etwas unterschrieben habe? Dann war ja wohl die KVB meine letzte Versicherung.
Aber ich habe dort auch keinen eigenen Vertrag unterschrieben. Ausserdem ist ja die KVB weder richtig privat noch richtig gesetzlich, wie hier schon geschrieben wurde…



Die Fragen, die ich unter „Zukunft“ gestellt habe, konnte ich mittlerweile beantworten.
Für weitere Ideen zu dem Rest wäre ich weiterhin dankbar!
LG! greenie

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Beitragvon Vergil09owl » 06.01.2012, 07:38

D
as heisst – so meine Idee - , wenn die GKV rückwirkend Beiträge erheben will, sage ich:
„Ihr spinnt wohl, ich war als letztes in einer PKV!“,
und wenn die KVB sich meldet und Geld sehen will, sage ich:
„Jetzt passt mal auf, ich bin grundsätzlich der GKV zuzurechnen!“


Netter Gedanke geht nur nicht GKV heißt denn § 5 Abs. 1 Nr. 13, also ganz oder gar nicht. Das laüft denn folgendermaßen ab Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13, Antrag afu Beitragserlass nach § 186 SGB V, Mit Hinweiss auf die unklare Gesetzeslage und und .

Und denn mal hoffen das die Kasse denn mitspielt.

Gruss

Jochen.

greenie
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Beitragvon greenie » 06.01.2012, 12:40

Hallo Jochen,

danke für deine Antwort,
- war mir ja auch irgendwie klar, dass das ne abstruse Idee ist... :lol:

Mittlerweile hat mich jemand aus dem Forum über pm kontaktiert und eine ganz andere Strategie vorgeschlagen.
(neiiiiiin, nix illegales!)
Mal gucken, wie das klappt - das werden wir sehen und ich werd mich dann nochmal melden.


LG!
greenie


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